Um die Frage "ist LSS groß" zu beantworten, so regelt das NetzDG im §1 Abs 2 klar:
ZitatDer Anbieter eines sozialen Netzwerks ist von
den Pflichten nach den §§ 2 und 3 befreit, wenn das
soziale Netzwerk im Inland weniger als zwei Millionen
registrierte Nutzer hat.
Wir haben mehr als 2mio registrierte nutzer. Nimmt man die Toplist als Grundlage, sind das 102841 Seiten a 20 User und damit +-2,056,820 registrierte Nutzer.
Zitat von § 3 Umgang mit Beschwerden über rechtswidrige InhalteAlles anzeigen(1) Der Anbieter eines sozialen Netzwerks muss ein
wirksames und transparentes Verfahren nach Absatz 2
und 3 für den Umgang mit Beschwerden über rechts-
widrige Inhalte vorhalten. Der Anbieter muss Nutzern
ein leicht erkennbares, unmittelbar erreichbares und
ständig verfügbares Verfahren zur Übermittlung von
Beschwerden über rechtswidrige Inhalte zur Verfügung
stellen.
leicht erkennbar: Nein, man muss gezielt die Emailadresse des Supports raus suchen
unmittelbar erreichbar: Nein, ich muss meinen Emailanbieter öffnen und eine Email verfassen
ständig verfügbar: Jain. Solange ich eine Emailadresse bzw einen Anbieter habe, kann ich eine entsprechende Meldung verfassen, aber ob das wirklich als "ständig verfügbar" gilt, stelle ich jetzt einfach mal in Frage.