KTW Typ-B auch möglich bei Krankentransporten

  • Servus Forengemeinde,


    mir ist heute eine Idee gekommen, die ich auch so noch nicht aus dem Forum kenne. Diese wäre ganz simpel das bei den Krankentransporten neben KTW/RTW/ITW auch ein KTW Typ-B diese bearbeiten kann.

    Warum das weil ein KTW Typ-B oder auch NKTW besser ausgestattet ist wie ein KTW und somit diesen Job easy machen könnte.


    Mit freundlichen Grüßen

    THW-Fabi

  • Gabs den Vorschlag nicht schon?

    Ich hab keinen gefunden, will aber nicht bestreiten das es ihn schon gab.


    Kann er das denn nicht? Natürlich nur mit GW-SAN?

    Aktuell nicht und er brauch dazu auch definitiv keinen GW-San den das was ich für nen KT brauche hat er schon an Bord. Habe es gerade nochmal mit der passenden Norm abgeglichen

  • Als alternativ Downgrade wie NEA200 als Ersatz für NEA50 Ok.

    Nur bitte nicht das er dafür dann Krankentransporte raus haut.

    Hab die normalen KTW extra damals abgemustert damit ich keine Krankentransporte mehr bekomme :D

    dat Böse schwarze Schaf... verschollen im IKEA-Kinderparadies

    Ihr sucht eine freundliche entspannte Atmosphäre und einen Verband rund um NRW dann Drück mich!

  • Ich hab hier mal was gefunden was ein bisschen in die Richtung geht:


    RE: [Konzept] Umstrukturierung KTW-Typ B


    PS: gehört der Thread nicht eher unter Fahrzeuge als unter Einsätze rein 🤔

    Jain es geht ja ansich um eine Fahrzeug Änderung bei dem Einsatz Krankentransport. In dem von dir genannten Thema geht's ja um eine Änderung des KTW B an sich. Ich will einfach mur die möglichkeit ihn auf einen KTP zuschicken wie ich es auch mit einem RTW oder ITW machen könnte

  • Ich kann mich auf jeden Fall an diesen Vorschlag erinnern.

    Grund dagegen:

    Der KTW-Typ B der SEG entspricht dem KTW-Typ B des BBK. Dieser ist für den Transportfall im KatS konzipiert (die neuen tragen deshalb auch noch den Zusatz Zivilschutz). Somit ist dieser KTW-Typ B ≠ KTW-Typ B/NKTW der Regelrettung.


    Hinzu kommt, dass diese Fahrzeuge nicht dazu gedacht sind, Patienten sitzend zu transportieren.

  • Ich meine auch, das Thema kam mal auf. Ehrlich gesagt fehlt mir die Vorstellung, warum der KTW-B nicht gehen soll. Nur weil er für den KatS konzipiert ist, wird er doch nicht gleich unbrauchbar. Für der Krankentranport benötige ich ein Fahrzeug mit mindestens einer Trage. Diese hat auch der KTW-B. Im KatS-Fall macht er doch auch nichts anderes, als Patienten transportieren. Dann kann er doch auch einen einzelnen Patienten verlegen.

    Ich bin dagegen, weil die KTW-B der SEG ja erst im Einsatzfall besetzt werden ...

    Dies ist meines Erachtens auch kein Gegenargument. Der Krankentransport ist kein Notfall. Wenn der Patient dann eine Stunde warten muss, stört das niemanden. Setz eine Ausrückeverzögerung auf den KTW-B, dann ist das Problem gelöst.


    Wenn ich mir vorstelle, ich müsste für einen Krankentransport ein Fahrzeug auswählen und mir steht ein KTW, KTW-B und RTW zur Verfügung. Jetzt ist der KTW aber schon im Einsatz und hat noch 2 Fahrten in der Warteliste. Dann würde ich doch nicht den RTW schicken, sondern den KTW-B, da der RTW für Notfälle verfügbar bleiben muss.

  • Wenn ich mir vorstelle, ich müsste für einen Krankentransport ein Fahrzeug auswählen und mir steht ein KTW, KTW-B und RTW zur Verfügung. Jetzt ist der KTW aber schon im Einsatz und hat noch 2 Fahrten in der Warteliste. Dann würde ich doch nicht den RTW schicken, sondern den KTW-B, da der RTW für Notfälle verfügbar bleiben muss.

    Der KTW-B der SEG ist aber kein KTW im herkömmlichen Sinn, sondern eine Fzg Type für die Bewältigung von Großschadenslagen. Der KTW-B der SEG muss genauso wie der RTW für Notfälle verfügbar bleiben ....


    Solange der SEG KTW-B keine KTP generiert und auch niemals als Krankentransportwagen in der AAO angesprochen wird - ists mir eigentlich egal.

    Komisch finde ich nur, dass sonst immer nach Normen und Widmungsgemäßen Einsatz geschrieen wird - hier aber gerade nicht.

    Ich kenne die aktuelle Lage in .de auch nicht (mehr) - aber war das nicht immer problematisch Fzge des Zivilschutzes im RegelRD einzusetzen? Wobei Ketzer wie ich immer schon der Ansicht waren - Krankentransport ist keine Aufgabe des Rettungsdienstes!

  • Der KTW-B der SEG ist aber kein KTW im herkömmlichen Sinn, sondern eine Fzg Type für die Bewältigung von Großschadenslagen. Der KTW-B der SEG muss genauso wie der RTW für Notfälle verfügbar bleiben ....


    Solange der SEG KTW-B keine KTP generiert und auch niemals als Krankentransportwagen in der AAO angesprochen wird - ists mir eigentlich egal.

    Komisch finde ich nur, dass sonst immer nach Normen und Widmungsgemäßen Einsatz geschrieen wird - hier aber gerade nicht.

    Ich kenne die aktuelle Lage in .de auch nicht (mehr) - aber war das nicht immer problematisch Fzge des Zivilschutzes im RegelRD einzusetzen? Wobei Ketzer wie ich immer schon der Ansicht waren - Krankentransport ist keine Aufgabe des Rettungsdienstes!

    Naja, ein KTW-B muss der DIN EN 1789 Ambulance Typ B genügen. Diese ist zu 99% eine höher bestückte Version des Typ A1/A2. (Und der RTW hat noch mehr Kram, da es Typ C ist.) KTWs in DE sind idR. ein Hybrid zwischen A2 und B, haben aber meistens einige Dinge nicht drauf, weshalb sie offiziell kein Typ-B sind. Das sich der Bund und die Länder den Namen "Typ B" geschnappt haben um ihre KatS-Fahrzeuge zu kennzeichnen ist eine andere Sache.


    Also wenn jemand der Meinung ist im Spiel seine KTW-B für Krankentransporte zu verbraten anstatt mit dem GW-San fix 3 RTW mehr zu haben soll die Person es machen können. Wie aber schon angesprochen sollen die keine Krankentransporte generieren und nicht in der AAO als Typ "KTW" auswählbar sein.

    Ein Vakuum, geschaffen durch fehlende Kommunikation,

    füllt sich in kürzester Zeit mit falscher Darstellung, Gerüchten, Geschwätz und Gift. - Cyril Northcote Parkinson


    Der beste Verband in Aachen und Umgebung: leitstellenspiel.de/alliances/1100



    Schraube manchmal am LSSM V4 rum.

  • Naja, ein KTW-B muss der DIN EN 1789 Ambulance Typ B genügen. Diese ist zu 99% eine höher bestückte Version des Typ A1/A2. (Und der RTW hat noch mehr Kram, da es Typ C ist.) KTWs in DE sind idR. ein Hybrid zwischen A2 und B, haben aber meistens einige Dinge nicht drauf, weshalb sie offiziell kein Typ-B sind. Das s

    Ja - aber die KTW-B der SEG sind doch gar keine KTW-B der EN? die heißen ja nur, wie du richtig ausführst, "zufällig" so. IMHO wäre ein KTP für die "KTW-B" der SEGs eine "Übertretung" der Norm?

  • Zumindest in NRW sind die nach Norm als Typ-B ausgestattet. Auch die MTF (medizinische Taskforce) vom BBK sieht vor, dass die Fahrzeuge nach Typ-B ausgestattet werden. In den anderen Bundesländern müsste ich in die Konzepte rein schauen, gehe aber auch davon aus, dass wenn in den Konzepten ein Typ B steht auch der Norm Typ gemeint ist.


    Edit: Was ich eigentlich meinte: Jedes Fahrzeug, welches als Typ B gekennzeichnet ist sollte der Norm entsprechen. Da das meistens primär KatS-Fahrzeuge sind hat man sich angewöhnt KTW-B <=> KatS-Fahrzeug. Dies ist aber nicht zwangsweise korrekt und nur aufgrund des Namens kann man nicht auf eine Nutzungsart (Regelrettung vs. KatS) schließen.


    => Wie schon geschrieben sind KTW-B genauso für einen Krankentransport geeignet wie RTW. Beiden fehlt zwar, nach DIN, ein fixierter Tragestuhl, so dass Patienten entweder auf einem der Begleitsitze oder auf der Trage sitzen müssen.

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  • Der KTW-B der SEG ist aber kein KTW im herkömmlichen Sinn, sondern eine Fzg Type für die Bewältigung von Großschadenslagen. Der KTW-B der SEG muss genauso wie der RTW für Notfälle verfügbar bleiben ....


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    Das merkt man so tatsächlich auch im Spiel. Bei mir werden die drei KTW-B immer zusammen mit dem GW-San alarmiert. Damit die so zur Verfügung stehen, müssen sie in der Wache bleiben, bis ein größerer Einsatz kommt, wo es sich lohnt.


    Ich habe die KTW-B früher oft zu geplanten Einsätzen (weiter)alarmiert. Hab dann aber gemerkt, dass sie entweder nicht ankamen, weil sich die Einsätze nochmal ausgebreitet haben oder dort dann ewig gebunden waren und ich das immer mit bedenken musste, wenn ich die SEG alarmieren wollte. Mittlerweile fahren die normalen KTW auch alle geplanten Einsätze (da ist es totsicher, dass die nach dem Transport dort pünktlich eintreffen) und die RTWs ersetzen dann die gebundenen KTWs.


    Ich muss aber dazu sagen, dass ich aktuell gar keinen RTW-Mangel habe, sondern eher zu viele, da in beinahe jeder Wache mehr als 4 Fahrzeuge stehen.

    - -

    Ich bin aber paradoxerweise tatsächlich eher für den Vorschlag. Wenn man die KTW-B zu geplanten Einsätzen alarmieren kann, dann ist der Krankentransport kein großer Unterschied (im Spiel) und daher irgendwo plausibel, dass der Wunsch so kommt. Ja, ich weiß, dass geplante Einsätze in der Praxis wieder anders sind und dass die KTW-B dort sogar häufig anzutreffen sind.

  • Ich bin jährlich auf einer Veranstaltung, wo ein KTW-B mit der Aufschrift "Katastrophenschutz" die Absicherung übernimmt. Einmal stand sogar ein RTW von der DLRG Wasserrettung daneben. Ein anderes Mal war der leitende Notarzt dort vor Ort. Keine Ahnung, warum man sich in Thüringen für solche Fahrzeuge zur Sicherheitswache entscheidet.

    Da die SanDienste nicht durch die Regelrettung, sondern von den Ortsverbänden gestellt werden, diese aber auch die SEGen bilden, findet man deren Fahrzeuge häufiger bei diesen geplanten Sachen wie bei Ad-hoc-Lagen