Zug 1: 3 LKW mit Koch Anhänger, zwei Kombis, zwei Gerätewagen.
Unter der Annahme Vollbesetzung (10 Verpflegungshelfer und 23 Betreuungshelfer):
5 Versorgungseinheiten (3x LKW + Hänger und 2x GW-Bet) = 1.250 Personen maximale Kapazität;
Versorgung von 230 Betroffene (23x10) ODER 100 Betroffene und 325 Einsatzkräfte (10x10 + 13x25) ODER 575 Einsatzkräfte (23x25).
Sind die Verpflegungshelfer auch als Betreuungshelfer ausgebildet (Doppelausbildung) wird die Zahl auf 290 Betroffene ODER 675 Einsatzkräfte erhöht, da nur 2 bzw. 3 von 5 Versorgungseinheiten benötigt werden.
Zug 2: 4 Kombis, drei GW, drei LKW ohne Anhänger.
Auch hier, unter Annahme Vollbesetzung (12 Verpflegungshelfer und 42 Betreungshelfer):
3 Versorgungseinheiten (3x GW-Bet) = 750 Personen maximale Kapazität-
Versorgung von 420 Betroffenen (42x10) ODER 250 Betroffenen (25x10) und 425 Einsatzkräfte (17x25) ODER 750 Einsatzkräften.
Mit Doppelausbildung wird Zahl erhöht auf 480 Betroffene (48x10) bzw. 250 Betroffene und 500 Einsatzkräfte erhöht.