Realtalk Thema ELW 1 und ELW 2

  • Das macht es zu kompliziert. Manchmal ist bei 2 LF und einer DLK der ELW 1 schon sinnvoll. Das ist abhängig vom Einsatz...

    Name im Spiel: reserveclaas

    Rang: Landesbrandmeister


    Mitglied im THW Ortsverband Schwäbisch Gmünd: Bergungsgruppe/Ausbilder für die Grundausbildungsgruppe

  • Fahrzeuganzahl und dann pauschal einen %Satz veranschlagen ist kein guter Weg!


    Es gibt Szenarien mit 2-3 Fahrzeugen und trotzdem ist ein ELW sinnvoll. Alleine schon unter Betrachtung des normalen Löschzugs, wo eine Führungseinheit zugehört, die i.d.R. immer aus KdoW/ELW1 besteht.


    Es ist ein Mix aus der Komplexizität der Lage und der Fahrzeuganzahl. So kann bei einem einfachen Gebäudebrand mit 15 Fahrzeugen die örtliche EL mit einem ELW/ MTW mit Tisch gut auskommen und bei einem kleinen Gefahrguteinsatz mit mehreren Abschnitten brauche ich entsprechend mehr Führung und Kommunikation.

    KOLLEGE LAUCH

    Fachkraft für Spekulationsdiagnostik mit Fachfortbildung in Vitalfunktionsmechatronik

    Löschpatsche mit pädagogischer Ausbildung zum bilden eines Arbeitskreises vor Ort

    Allwissender für fahrbare, mehrfach teleskopierbare Rettungswege

  • Ok, also würde es eher bedeuten Einsatzliste rauskramen und durchgehen. Ob sich da Fachkundige finden die lust dazu haben?

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    Entwickler des Verbands- und Personalplaners >> zur Beschreibung <<


    Für Fehlermeldungen hier meine Angaben:

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  • Ok, also würde es eher bedeuten Einsatzliste rauskramen und durchgehen. Ob sich da Fachkundige finden die lust dazu haben?

    Ist doch schon lange erledigt ;)

  • Ich schmuzel ein wenig.

    Einige richtige Informationen habe ich schon gelesen, die entscheidende fehlt:

    Feuerwehr-Dienstvorschrift 100 (FwDV 100)


    Bei uns in Niedersachsen "Führung und Leitung im Einsatz"

    Im Abschnitt 3 ist das Führungssystem beschrieben.


    So kann jeder mal für sein Bundesland die FwDV 100 suchen und sich einlesen.

    Dort ist geregelt wie Einsatzleitung und Befehlsstelle anzulegen sind.

  • Ich schmuzel ein wenig.

    Einige richtige Informationen habe ich schon gelesen, die entscheidende fehlt:

    Feuerwehr-Dienstvorschrift 100 (FwDV 100)

    wie du aber richtig sagst „jedes Bundesland“

    So regeln neben der FwDV100 auch die entsprechenden Landesgesetze die Einsatzleitung etc.


    Folgendes ist nur als Beispiel gedacht:

    Im Saarland ist nach dem „Gesetz über den Brand-, Katastrophenschutz und die technische Hilfe im Saarland“ der ersteintreffende Einheitenführer Einsatzleiter, solange seine Ausbildung dies zulässt - sprich: habe ich auf dem ersten LF einer Ortswehr einen Verbandsführer sitzen und habe eine gesamte Gemeindewehr vor Ort, dann kann niemand diesem Verbandsführer die Einsatzleitung wegnehmen. Auch nicht der Wehrführer oder höher. Und der Einsatzleiter entscheidet, welche Führungsmittel er anfordert und nutzt. Er kann also einen Großbrand auch über sein LF leiten.

    Wenn ich nur ein Bundesland weitergehe, nach Rheinland-Pfalz, dann ist dort im Gesetz geregelt, dass bei Eintreffen einer höheren Führungskraft (Wehrführer, Wehrleiter, Kreusbrandmeister,...) diese die Einsatzleitung mit ihren Mitteln übernehmen.


    Von daher: die FwDV100 ist in der Theorie gut, aber halt in der Praxis ist es doch nochmal anders.


    und man muss was finden, was im Spiel allgemein gültig ist. Da ist aber natürlich die FwDV100 ein guter Anhaltspunkt.


  • Und der Einsatzleiter entscheidet, welche Führungsmittel er anfordert und nutzt. Er kann also einen Großbrand auch über sein LF leiten.

    Ja, thoretisch könnte er! Macht er das in der Praxis und nutzt gebotene Führungsmittel, Führungshelfer und Fachberater nicht zweckgemäß oder es lässt sich nachweisen das hier durch Sach- oder Personenschäden minimiert oder gar vermieden worden wären, wäre es sein letzter Einsatz vor einem fulminanten Gerichtsprozess.


    Hier geht es ja aber um die Befehlsstelle, sprich ab wann ein ELW1 zum Einsatz kommt und wann der ELW2 vorgeschrieben ist.

    In der Regel kommt der ELW1 dann zum Einsatz, wenn ich weitere Führungshelfer benötige.

    Sollte der Einsatzumfang steigen, brauche ich also mehr Führungshelfer oder Fachgruppen/Organisationen kann Führungssraum benötigt werden.

    Und dann kommt der ELW2 ins Spiel, wenn ich keine ortsfeste Möglichkeit nutzen kann.


  • Sollte der Einsatzumfang steigen, brauche ich also mehr Führungshelfer oder Fachgruppen/Organisationen kann Führungssraum benötigt werden.

    Und dann kommt der ELW2 ins Spiel, wenn ich keine ortsfeste Möglichkeit nutzen kann.

    Also ELW2 gibt es bei uns im Saarland genau einen.


    Wie gesagt: man muss einen Mittelweg finden aus realer Vorgehensweise verschiedener Landkreise und BL und der Theorie.

  • Also ELW2 gibt es bei uns im Saarland genau einen.

    Nein ...

    ... mag ja sein, dass die Feuerwehren im Saarland nur über ein ELW2 verfügen. Das weiß ich nicht.


    EDIT: Ich habe schnell mal geschaut ... demnach ist ein neuer ELW2 der Feuerwehr in Saarlouis/Dillingen, Saarbrücken (AB), Merzig hat einen Hochdachsprinter als ELW2. ... Also 3 rote ELW 2 ^^


    Aber Du sagtest ja selbst:


    Im Saarland ist nach dem „Gesetz über den Brand-, Katastrophenschutz und die technische Hilfe im Saarland“

    Und genau daher kommt der Rest:

    Das THW unterhält zwei Fg Führung/Kommunikation in St. Ingbert und Saarwellingen

    Das DRK müsste auch 2-3 ELW 2 im Saarlad aufbieten können.


    Damit hätte das Saarland um 8 mobile Führungssräume, also ELW2 wie sie die Feuerwehr nennt.

    Nur weil sie nicht bei der Feuerwehr stehen, heißt das ja nicht, das es sie nicht gibt ;)

  • Na ja, ich hab mal 2019 gelesen, dass der ELW 3 der BF Hannover bereits ausrückt, wenn 2 Löschzüge ausrücken, also wieder sehr länderintern

    ernsthaft? ... nicht verstanden, oder? Fahrzeuge richten sich nach Lage und Bedarf. Spielen wir es mal durch:


    Die BF Hannover fährt einen kleinen ELW1 (VW-Bus)!


    Wenn nun auf weiter Pläne eine leere Halle brennt, Dann kann ein ELW1 durchaus zwei Löschzüge führen. Why not!? Einziger Auftrag ist ja Brandbekämpfung.


    Wenn aber in städtischer Lage ein Mehrfamilienhaus brennt, dass voll bewohnt ist (Eckhaus, Hauptstraßenlage), sieht das ggf. ganz anders aus. Da kommt Menschenrettung und Betreuung hinzu. Halteplatz, Betreungsplatz usw. Dadurch Atemschutzüberwachung umfangreicher, evtl. muss Verkehr umgeleitet oder geregelt werden, Stichwort ÜSTRA, also Oberleitung die nicht mit Drehleitern harmoniert. Stadtwerke dann noch dazu ... will das an der Stelle mal abbrechen.


    Die Lage könntest Du aus einem ELW1 führen, aber will man das ? Wenn ich hier keine ortsfeste Befehlsstelle errichten kann ist das ein klassischer Fall für ein ELW 2. Also bestmöglicher Führungsraum für viele Erfüllungsgehilfen des EL.

  • Die Lage könntest Du aus einem ELW1 führen, aber will man das ? Wenn ich hier keine ortsfeste Befehlsstelle errichten kann ist das ein klassischer Fall für ein ELW 2. Also bestmöglicher Führungsraum für viele Erfüllungsgehilfen des EL.

    Manchmal muss es mit nem ELW 1 geführt werden. Punkt. Wir hatten Sowas ähnliches, wie von dir beschrieben, im Nachbarlandkreis. Und die haben das mit nem ELW 1 geleitet. Wenn man nichts besseres hat, nimmt man das, was man hat und setzt es taktisch wertvoll ein.


    Wenn unser ELW 1 angefordert wird, hoffe ich auch immer, dass man S1 bis S6 mit je 2 Mann besetzen kann und dann noch Mitglieder kommen, die den Abschnittsleiter übernehmen. Realität ist meist was völlig anderes. Dann sind da 5 Mann, die du taktisch für dich am Besten einteilst.

    Eine Berufsfeuerwehr mit einer Freiwilligen Feuerwehr zu vergleichen, ist nahezu nicht möglich.

    Sicherlich kann ich alle mit der FwDv 100 erschlagen, aber hilft es mir? Nein. Denn im Fall der Fälle kann und darf ich davon abgehen. Nur mal als Beispiel. Menschenrettung unter PA. Im Normalfall brauchst du einen Sicherheitstrupp, der eingreifen kann, wenn er muss. Warte ich so lange, bis der Sicherheitstrupp seine vorherigen Aufgaben erfüllt hat und sich entsprechend angezogen hat? Also ich nicht. Dann geht der Angriffstrupp, ohne den Sicherheitstrupp in Bereitstellung, zur Menschenrettung vor. Da diskutiere ich nicht.

  • Manchmal muss es mit nem ELW 1 geführt werden. Punkt. Wir hatten Sowas ähnliches, wie von dir beschrieben, im Nachbarlandkreis. Und die haben das mit nem ELW 1 geleitet. Wenn man nichts besseres hat, nimmt man das, was man hat und setzt es taktisch wertvoll ein.

    Gut so und genau richtig! ^^


    Aber hier gehts ja auch um die Frage, wofür ELW 2? Gibt ja genug Menschen die sich nichts darunter vorstellen können. Daher FwDV 100 und so.

    ELW 2 steht für mich dabei als "erweiterter Führungsraum". Wichtig ist halt zu erkennen, welche Führungsfunktionalität gebraucht wird.


    Und dann sind wir hier zudem in der schönen Lage, nutzen zu können, was vorgesehen ist.

    Mir ist durchaus bewußt, dass vielerorts Mangelverwaltung herscht. Aber den Mangel sollte man nicht zu Standard erklären.

    Nur weil viele sehr erfahrene Feuerwehrler die Lage doch managen, könnte man ja auch sagen, die "brauchen das Material/Personal nicht"

    Soweit soll es dann doch nicht kommen.

  • Vllt sollten wir uns die Dienstvorschriften anschauen und aus allen existirenden den ,,Schnitt" als Leitlinie nutzen.


    Ist zwar nicht umbedingt das Realistischste aber wäre der halbwegs ,,Goldene" mittelweg oder nicht?

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  • Mir ist durchaus bewußt, dass vielerorts Mangelverwaltung herscht. Aber den Mangel sollte man nicht zu Standard erklären.

    Nur weil viele sehr erfahrene Feuerwehrler die Lage doch managen, könnte man ja auch sagen, die "brauchen das Material/Personal nicht"

    Soweit soll es dann doch nicht kommen.

    Wenn der Landkreis sich entschließt keinen ELW 2 zu besorgen, dann kann man schlecht was dagegen machen. Zum Thema Standard kann ich nur sagen, dass wir im Amt nun einen unabhängigen Sachverständigen der den Brandschutzbedarfsplan formuliert. Das führt bei meiner Wehr zu einem TLF, ein LF 10 und ein RW. Bei einer Förderung durchs Land würden wir nichts bekommen, da die Förderrichtlinie bescheiden für uns ist. Das LF 10 würde gefördert werden, brauchst aber als Gemeinde ca 200 bis 250.000 in der Hinterhand. Und so könnte man das Spiel weitertreiben. Von einem neuen Gerätehaus will ich gar nicht erst reden.

    Lange Rede kurzer Sinn, in der Bedarfsplanung ist kein weiterer ELW vorgesehen, für keine Gemeinde in meinem Amtsbereich. Mangelwirtschaft sind wir ja gewohnt, deswegen machen wir das Beste draus ??

  • Ich verfolge die Diskussion jetzt schon ein paar Tage, und habe mal aus allen Punkten einen Vorschlag, der im Spiel sowohl Realbauer als auch Fiktivbauer zufriedenstellen sollte.

    Ein ELW 2 = 3 ELW 1

    3 ELW 1 = 1 ELW 2


    Heißt also: Wer in seinem Landkreis kein ELW 2 hat, kann diesen durch 3 ELW 1 ersetzen, so wie es auch mehr oder weniger in echten EInsatzlagen geschehen würde.

  • Das wäre doch die einfachste und schönste Lösung!

    Der AB-EL wird mit dem ELW meistens gleich gesetzt, deshalb würde ich im Spiel einen AB-EL auch durch 3 ELW 1 ersetzen lassen.

    (In echt ist ein ELW 2 von einem großen Sprinter bis zum Doppeldecker Bus alles, da ist ein AB-EL schon damit vergleichbar (zumindest mit den 1,5er ELW , also mit dem ELW 2 auf Sprinter))

    Name im Spiel: reserveclaas

    Rang: Landesbrandmeister


    Mitglied im THW Ortsverband Schwäbisch Gmünd: Bergungsgruppe/Ausbilder für die Grundausbildungsgruppe

  • Klingt an sich schon sehr interessant, und wie sehen das die anderen Spieler hier?


    Würde mich schon interessieren

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