Abrollbehälter auf Fahrbahn

  • Nö, dagegen, könnte der Thread bitte geschlossen werden?

  • Ich weiß jetzt nicht, wie ein AB einfach so auf einer Fahrbahn stehen kann. Entweder es gab einen Unfall mit einem Wechsellader Fahrzeug, dann hat man aber einen anderen Einsatz, oder es gibt eine Baustelle oder ähnliches, weshalb er dort steht, dann muss man ihn aber auch nicht wegräumen. Deswegen: Dagegen!

  • Verstehe die Logik nicht. Wie soll ein AB einfach so auf die Fahrbahn kommen? Wohl einfach von der Feuerwehr abgestellt oder was?



    Zweites passt die Wachen Anzahl so Gar nicht. Ein WLF hast du ab drei Feuerwachen noch nicht. Also die Ausarbeitung stimmt somit auch nicht, es steht ja noch nicht mal richtig, wie der AB dort hinkam und wie es Vorgestellt ist.



    Also, es passt einfach nicht hierher. Deswegen: Dagegen.


    PS: von mir aus kann das hier geschlossen werden.

  • Das du nicht merkst wenn dir ein 750kg-Anhänger (was alle mit Autoführerschein fahren dürfen) an einer 12t Nutzlast Zugmaschine verloren geht: Ok, kann passieren. Aber bei einem AB geht dir das gesamte Fahrzeug nach hinten runter, zumindest beim regulären auf/abladen.

    Ansonsten müssten dir mindestens 2 Sicherungssysteme wegbrechen und wenn der Fahrer nicht taub und blind ist bekommt der das mit, da die gesamte Fahrphysik auf einmal anders ist und das mit einem gehörigen Krach einher geht.

    Ein Vakuum, geschaffen durch fehlende Kommunikation,

    füllt sich in kürzester Zeit mit falscher Darstellung, Gerüchten, Geschwätz und Gift. - Cyril Northcote Parkinson


    Der beste Verband in Aachen und Umgebung: leitstellenspiel.de/alliances/1100



    Schraube manchmal am LSSM V4 rum.

    Einmal editiert, zuletzt von Crazycake ()

  • Der Abrollbehälter ist warum auf der Fahrbahn?
    Warum räumt ihn nicht der Eigentümer weg?

    Warum so viele Credits? 120 könnt ich nachvollziehen. Mehr Fragen als Antworten.

    Gemäß RSA ist der Eigentümer ja auch für die Absicherung des Abrollbehälters zuständig, sofern er im Rahmen einer Baustelle da steht.
    WLFs sind nicht verpflichtend im Spiel.
    Ansonsten ist es:
    https://www.leitstellenspiel.de/einsaetze/418
    oder
    https://www.leitstellenspiel.de/einsaetze/149
    und somit schon im Spiel, von daher dagegen.

  • zudem das WLF-System ein freiwilliges Zusatzelement zu den GW´s ist.

    Und dann müsste es noch ein System geben, welches Erkennt, das dass angerückte WLF kein AB dabei hat.

    Und was passiert mit den AB? Kommt das auf deine Wache?


    Vielleicht noch als möglichkeit eines Falschparkers, aber nein selbst das passt einfach nicht.

    Also Dagegen

  • Wie kommt der AB auf die Autobahn?

    Wie kriege ich den ohne WLF weg (Das WLF ist eine freiwillige Sache, viele Spieler nutzen die gar nicht).

    Belohnung gefühlt zu hoch.

    Manpower/Absperrung gefühlt zu wenig, ich würde minimum ein (H)LF oder RW als Prellbock und ggf. zusätzliche Manpower mitnehmen.

  • Wie kommt der dahin - was für ein Quatsch -- dagegen

  • So komplett abwägig ist die Idee nicht. Wir hatten einen solchen tatsächlich vor Jahren mal (kann leider den Zeitungsbericht gerade nicht finden) Der Chauffeur hat sich beim Aufziehen nicht geachtet, dass der AB nicht sauber in die Führung gelaufen ist.

    Später auf der Autobahn ist im der AB seitlich weggerutscht und hat das Hakengerät abgeknickt.


    Es gibt übrigens nicht nur bei der FW Abrollbehälter.


    Trotzdem bin ich gegen den Einsatz, weil ich davon ausgehe, dass dies beim heutigen Stand der Technik kaum mehr möglich wäre. Zudem wärs für mich eher ein "schwerer VU"

  • Oder eine verlorene Ladung (wenn z.B aufziehbare Müllcontainer verliert); [müssten wir haben denke ich]

    Leitstellenspiel-Zocker seit: Nov 2016 - Aktueller Rang: Ehrenmitglied (seit Juli 2022)

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    Einmal editiert, zuletzt von andy1307t ()

  • Wenn ein LKW seine Ladung verliert, oder den ganzen Anhänger oder nur den Abrollbehälter, dann ist es doch in erster Linie eine Verkehrsbehinderung, die es schon gibt.

    Bleibt die Zugmaschine auch liegen (oder das WLF) wird man wohl einen Pannen-LKW absichern müssen. Das ist bereits vorhanden.

    Hat sich die Ladung (Fest) verteilt, kommt evtl. eine Ladungsbergung dazu. Auch die gibt es schon.

    Ist sie flüssig, gäbe es Ölspuren von klein bis ausgedehnt oder aufgerissene Öltanks. Für Gefahrstoffe gibt es bereits einen Vorschlag im Forum

    Fahren Fahrzeuge in das verlogene Gut hinein, dann gibt es sehr viele verschiedene Varianten des Verkehrsunfalls (leicht bis schwer, LKW, Gefahrgut...) bereits im Spiel.

    Und zu guter Letzt ist schon von den Vorrednern zurecht festgestellt worden, dass das WLF-System freiwillig ist.


    Das vorgeschlagene Szenario ist eher etwas für ein Bergungsunternehmen als für das WLF der Feuerwehr.