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Kein Fehler.
Der KTW-B kann nur transportieren, wenn vorher der Patient mithilfe des GW-Sans transportfähig gemacht wird.
Ansonsten gäbe es ja garkeinen Unterschied zwischen einem RTW und einem GW-San.
Wenn ihr das geändert haben wollt, können wir das gerne im Vorschlagsforum diskutieren.
Um das kurz auf zu greifen...
Eine Unterscheidung zwischen NKTW und RTW könnte man dennoch einbauen. Beispielsweise könnte man dem NKTW nur erlauben eigenständig Patienten zu behandeln, die vorort entlassen werden können oder aber nur in die Allgemeine oder ohne Spezialisierung eingeliefert werden müssen.
Eine weitere Möglichkeit wäre den LNA als Voraussetzung an der Einsatzstelle zu nehmen um einen Transport durchführen zu können.