Bei und heißt ein WLF mit Kran "WLK"
Naja, nach der DIN 14505 von der wir hier im Regelfall ausgehen unterscheidet man nur nach WLF und WLF-Kran
Aber eigentlich gehts ja hier auch um den GW - L
Bei und heißt ein WLF mit Kran "WLK"
Naja, nach der DIN 14505 von der wir hier im Regelfall ausgehen unterscheidet man nur nach WLF und WLF-Kran
Aber eigentlich gehts ja hier auch um den GW - L
Da könnte ich jetzt sehr viele Gegenbeispiele nennen, da es beim GW-L darauf ankommt, ob es ein GW-L1 oder GW-L2 ist und wie die FW das Ding bestellt. (Die "Sonderform" eines einzelnen Bundeslandes bleibt unberücksichtigt.)
Die "Logistikzwecke" sind das benötigte Material, was aber nicht zwingend von einer Gruppe oder mehr betreut werden muss (bekanntestes Beispiel ist der GW-L2 Wasser, der analog zum SW 2000-Tr ausgestattet ist, aber auch anderes Material als 2000m B-Schlauch laden und transportieren kann).
Selbst mit einem GW-L1 kann man bei entsprechender Ausstattung eine Einsatzstelle ausleuchten, Straßen absichern und ähnliches. Und das ohne zusätzlich herangeschafftes Personal.
...
Das natürlich. Nur gehen wir davon aus das spezielles Material, welches eine spezielle Ausbildung erfordert, transportiert werden soll. Und bei einem GW-Logistik wage ich zu bezweifel, das die Besatzung für alle ihre Geräte, die sie transportiert, eine passende Einweisung bzw. Ausbildung hat. (Das aber nur gefährliches Halbwissen. Steckt da nicht genug in der Vorschrift drin.)
LG Felix
Das natürlich. Nur gehen wir davon aus das spezielles Material, welches eine spezielle Ausbildung erfordert, transportiert werden soll. Und bei einem GW-Logistik wage ich zu bezweifel, das die Besatzung für alle ihre Geräte, die sie transportiert, eine passende Einweisung bzw. Ausbildung hat. (Das aber nur gefährliches Halbwissen. Steckt da nicht genug in der Vorschrift drin.)
LG Felix
Ich kann da nur für 4 Landkreise sprechen (Ausbildungstechnisch):
Material, das eine Feuerwehr vorhält ist Teil der internen Aus- und Weiterbildung für die Mannschaft. Personen, die nicht einen entsprechend umfangreichen Ausbildungsstand vorweisen können, dürfen nur in besonderen Fällen und nach Genehmigung des Gruppenführers überhaupt mit zum Einsatz.
Von den Gruppenführern wird erwartet, dass sie als Ausbilder vollumfängliche Kenntnisse über das in der Wehr vorhandene Gerät besitzen und weitergeben können.
Von Maschinisten (Fahrzeugführern) wird erwartet, dass sie das Fahrzeug in- und auswendig kennen, sowie alle verlasteten oder verlastbaren Gerätschaften bedienen können.
Wird ein WLF oder ein GW-L mal von einer anderen FW zum Transport "Wehrfremder" Gerätschaften angefordert (absoluter Seltenheitswert!), dann wird auch ausreichend Bedienpersonal zur Verfügung gestellt.
Wäre alles Andere nicht "grob fahrlässig"?
Dass mal Einzelpersonen das Fahrzeug füllen und vor Ort im Umgang "begleitet" werden müssen, kommt zwar vor, ist aber auch im Ermessen der Wehrführung.
Alles anzeigenIch kann da nur für 4 Landkreise sprechen (Ausbildungstechnisch):
Material, das eine Feuerwehr vorhält ist Teil der internen Aus- und Weiterbildung für die Mannschaft. Personen, die nicht einen entsprechend umfangreichen Ausbildungsstand vorweisen können, dürfen nur in besonderen Fällen und nach Genehmigung des Gruppenführers überhaupt mit zum Einsatz.
Von den Gruppenführern wird erwartet, dass sie als Ausbilder vollumfängliche Kenntnisse über das in der Wehr vorhandene Gerät besitzen und weitergeben können.
Von Maschinisten (Fahrzeugführern) wird erwartet, dass sie das Fahrzeug in- und auswendig kennen, sowie alle verlasteten oder verlastbaren Gerätschaften bedienen können.
Wird ein WLF oder ein GW-L mal von einer anderen FW zum Transport "Wehrfremder" Gerätschaften angefordert (absoluter Seltenheitswert!), dann wird auch ausreichend Bedienpersonal zur Verfügung gestellt.
Wäre alles Andere nicht "grob fahrlässig"?
Dass mal Einzelpersonen das Fahrzeug füllen und vor Ort im Umgang "begleitet" werden müssen, kommt zwar vor, ist aber auch im Ermessen der Wehrführung.
OK, da steckst du mehr drin wie ich. Aber nehmen wir mal das einfachste Beispiel: Motosägenführerschein/Ausbildung. Heißt das jezt, wenn ich mit einem LF in voller Maschaftstärke zu einem Unwetter ausrücken will, wo wir von der Leitstelle quer durch den Zuständigkeitsbereich der Wehr, von Umgestürzten Baum zu Baum, dass alle auf dem Fahrzeug befindlichen Personen einen Kettensägenführeschein/Ausbildung vorweisen können?
OK, da steckst du mehr drin wie ich. Aber nehmen wir mal das einfachste Beispiel: Motosägenführerschein/Ausbildung. Heißt das jezt, wenn ich mit einem LF in voller Maschaftstärke zu einem Unwetter ausrücken will, wo wir von der Leitstelle quer durch den Zuständigkeitsbereich der Wehr, von Umgestürzten Baum zu Baum, dass alle auf dem Fahrzeug befindlichen Personen einen Kettensägenführeschein/Ausbildung vorweisen können?
Also bei uns haben alle die mit der Kettensäge arbeiten eine Unterweisung/Ausbildung
OK, da steckst du mehr drin wie ich. Aber nehmen wir mal das einfachste Beispiel: Motosägenführerschein/Ausbildung. Heißt das jezt, wenn ich mit einem LF in voller Maschaftstärke zu einem Unwetter ausrücken will, wo wir von der Leitstelle quer durch den Zuständigkeitsbereich der Wehr, von Umgestürzten Baum zu Baum, dass alle auf dem Fahrzeug befindlichen Personen einen Kettensägenführeschein/Ausbildung vorweisen können?
Mit der Kettensäge arbeitet potentiell ja nur eine Person. Nur diese muss auch die Unterweiseung/Ausbildung haben. Das ist schlichtweg aber wieder etwas ganz anderes als ein GW-L, zumindest sehe ich das aus meiner Sicht so.
Wenn ich aus der Sicht meiner Wehr spreche, kann ich folgendes berichten. Alle die auf unseren SW-KatS (Genutzt als GW-L, also auch die entsprechenden "Module", von Hygiene, Dekon, Gefahrgut & Tierrettung bishin über den normalen Schlauch Rollcontainern ist alles dabei) im Einsatz mitfahren, sind auf die Geräte eingewiesen und könnnen diese auch bedienen.
Wird ein WLF oder ein GW-L mal von einer anderen FW zum Transport "Wehrfremder" Gerätschaften angefordert (absoluter Seltenheitswert!), dann wird auch ausreichend Bedienpersonal zur Verfügung gestellt.
Wäre alles Andere nicht "grob fahrlässig"?
Dass mal Einzelpersonen das Fahrzeug füllen und vor Ort im Umgang "begleitet" werden müssen, kommt zwar vor, ist aber auch im Ermessen der Wehrführung.
Sonst kann ich speziell hier Grisu-Dorfen absolut nicht widersprechen
felixfeuerwehrfn zum "Wegräumen" von Ästen nach Unwetter braucht man meistens die Hände . Wer damit nicht umgehen kann...
Der Bediener der Kettensäge sollte sehr wohl im Umgang geschult und geübt sein, falsche Spannungsentladungen zu schweren Unfällen und Tod führen können, genau so wie das falsche Ansetzen des Gerätes an sich. Es gibt eine ca. Viertelkreis-förmige Stelle an Kettensägen, die das Gerät schneller durch die Schutzkleidung in den Kopf- oder Schulterbereich einschlagen lässt, als die Kette zum stehen kommt.
Anbei ein kleines Zitat:
§15 Verhalten im Feuerwehrdienst
(1) Im Feuerwehrdienst dürfen nur Maßnahmen getroffen werden, die ein sicheres Tätigwerden der Feuerwehrangehörigen ermöglichen. Dabei müssen insbesondere bei Einsätzen und Übungen sich ändernde Bedingungen berücksichtigt werden. Im Einzelfall kann bei Einsätzen unter Beachtung des Eigenschutzes zur Rettung von Personen aus Lebensgefahr von den Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschriften abgewichen werden.
Einem sicheren Tätigwerden dient z. B., wenn
• die körperlichen und fachlichen Fähigkeiten der Feuerwehrangehörigen den Anforderungen bei Ausbildung, Übung und Einsatz entsprechen,
• bei der Benutzung von Schutzausrüstung eine Überbeanspruchung der Benutzerin bzw. des Benutzers vermieden wird,
• Maßnahmen am Einsatzort den feuerwehrtaktischen Regeln entsprechen,
• bei der Einschätzung der zu treffenden Maßnahmen im Rahmen der Gefahrenabwägung auch die Verhältnismäßigkeit dieser Maßnahmen geprüft wird,
• Ausbildung, Übungen, Vorführungen, Veranstaltungen und Dienstsport in der Feuerwehr so organisiert und gestaltet werden, dass Gefährdungen für die Feuerwehrangehörigen vermieden werden,
• Verbrennungsmotoren so betrieben werden, dass Feuerwehrangehörige nicht durch Abgase gefährdet werden,
• schwere Geräte von mindestens so vielen Personen getragen werden,
• dass eine Überbeanspruchung der einzelnen Person vermieden wird.
Auch soweit von den Bestimmungen in Unfallverhütungsvorschriften im Einzelfall abgewichen werden kann, z.B. wenn sich eine Person in akuter Lebensgefahr befindet und ohne die Abweichung das Einsatzziel voraussichtlich nicht
erreicht werden kann, gilt: Eigenschutz geht vor Fremdschutz.
aus der
DGUV Regel 105-049 „Feuerwehren“ oder DGUV V 49 besser bekannt unter UVV
Kann einer der Mods DarkPrince Calli01 CmdKleiner der Form halber dieses Thema auf [umgesetzt] ändern? Wir dürfen uns damit ja mittlerweile im Spiel auseinandersetzen