[Überarbeitung] KTW als Ersatz für RTW

  • Moin zusammen.

    Bevor ich hier meinen Vorschlag unterbreite brauche ich kurz mal eine Info. Bisher ist es doch so, dass nur bei den zwei Einsätzen "Alkoholintoxikation" und "Nasenbluten unstillbar", der RTW von einem KTW ersetzt werden kann. Ist das korrekt?

    Per se finde ich das ziemlich realitätsfern. Ich habe bis dato 5 Jahre Berufserfahrung im Rettungsdienst. Ja das ist immer noch weniger, als die meisten Alteingesessenen hier vorweisen können. Allerdings denke ich, dass ich behaupten kann, zu wissen wovon ich rede.


    Ich finde nicht, dass bei diesen Einsätzen ein KTW Typ A ausreicht. Jedoch finde ich die Möglichkeit, bei gewissen Einsätzen nicht verkehrt, diese von einem KTW abarbeiten zu lassen. Es gibt zwei bereits existierende RTW-Einsätze, die man von einem KTW abarbeiten lassen könnte. Und zwar sind das das "Fieber" und der "Schlechte Allgemeinzustand". Ist es möglich das umzustellen?


    mit kameradschaftlichem Gruß

    Toad2704

  • Gilt das auch für den Transport? Soweit ich weiß zählt dies nur, wenn der Patient vor Ort versorgt werden kann...

  • Das Thema selbst ist schon länger vorhanden, wenn auch eher im Hintergrund.


    Bei den beiden genannten Einsätzen übernimmt der KTW auch den Transport. Und zum Thema „Realitätsferne“: ein KTW Typ A2 (das ist der Typ, der überwiegend als KTW fährt) ist für diese beide Einsätze auch geeignet. Habe selbst schon diese Stichwörter mit dem KTW bedient.

    Und man muss hier halt bedenken: in Gebiet A darf ein KTW solche kleineren Einsätze abarbeiten, in Gebiet B nicht und in Gebiet C nur teilweise.

    Da ist die Lösung mit dem allgemeinen Zulassen der KTW der richtige Weg - so kann jeder selbst entscheiden, ob ein RTW oder KTW anrollen soll.

  • Ich fände irgendwie auch, das man den Einsatz Zwangseinweisung mit einem KTW statt RTW abarbeiten können sollte. In echt kommt es ja auch manchmal vor, das eine Zwangseinweisung mit einem KTW und nicht mit einem RTW durchgeführt wird. Was sagt ihr dazu?

  • Soweit ich weiß muss bei einer Zwangseinweisung ein Artzt dabei sein, der eigen- oder Fremdgefährdung feststellt. Deshalb finde ich den KTW hierfür nicht sinnvoll.


    Sollte ich falsch liegen, lasse ich mich gerne eines besseren belehren.

    LG AaronDonald100

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  • Ja, bei der Zwangseinweisung muss ein Arzt dabei sein. In der Regel ist das der Amtsarzt/Polizeiarzt und nicht der Notarzt, aber keiner dieser Ärzte kommt mit dem RTW. Der anschliessende Transport ist durchaus mit einem KTW machbar und das habe ich auch häufig schon so erlebt.


    Wenn ich das richtig im Kopf habe, ist diese Diskussion aber überflüssig, da der Einsatz "Zwangseinweisung" hier sowieso ein heisses Eisen ist, uA weil der Patient im Einsatz gar nicht die eingewiesene Person ist...