Beiträge von katze1403

    Es gibt ja bestimmte Einsätze bei denen ein Notarzt kommen muss. Leider kann man wenn dies der Fall ist nicht einfach ohne Notarzt ins Krankenhaus fahren sondern muss auf den Notarzt warten. Dies kann eventuell auch dauern. In der Realität wird dann häufig auf den Notarzt verzichtet und man fährt einfach schnell ins Krankenhaus.


    Beispiel: Der RTW wird zu einem Schlaganfall gerufen. Eigentlich müsste der Notarzt eigentlich mit raus kommen. Da aber bei einem Schlaganfall jede Minute zählt, wird in der Realität wenn dann der Notarzt zu lange braucht einfach ohne Notarzt ins Krankenhaus gefahren.

    Also bei 1 - 3 nimmt der FuStW den betreffenden maximal mit, bei 4 kommt der erstmal mitm RTW in die Notaufnahme würde ich sagen.


    eigene Erfahrung, Sohn von Nachbarn, auffällig PsychKG, schon mal ne KV auf dem Hof mit Hausverbot, OFW, kam jeden Tag mehrfach, der wurde immer nur des Hauses verwiesen, mehr passiert da nicht, trotz Gefährdung der Mieter etc.

    In Deutschland sind die Anforderungen für eine Fremdgefährdung sehr hoch. Den die Freiheit ist in Deutschland ein Grundrecht. Eine Zwangseinweisung geht nie bei einer akuten Eigen- oder Fremdgefährdung. Jemand der zum Beispiel sich nur selbst verletzt wird zum Beispiel nicht zwangseingewiesen. Da muss deutlich mehr passieren. Oder jemand der nur einen Verfolgungswahn hat wird auch nicht zwangseingewiesen.

    ICh wiederhole mich auch hier gerne - Zwangseinweisungen können grundsätzlich, vor allem bei Selbstgefährdung, auf jede Fachabteilung gehen. Und für psychiatrische Zwangseinweisungen bräuchten wir noch eine Psychiatrie Abteilung in unseren KHs ... Dann können gerne Zwangseinweisungen eingeführt werden - aber bitte ausschließlich unter RD Beteiligung

    Ja. Eine Psychiatrische Abteilung im Leitstellenspiel gibt es leider noch nicht. Ich wäre aber definitiv dafür das es eine Psychiatrische Abteilung im Leitstellenspiel eingeführt wird.

    Welchen Teil hättest du gern?
    Die Boote machen genauso wenig Sinn wie Löschboote und Seenot Rettungskreuzer, da sie sich nicht an Wasserstraßen halten und über Land fahren (siehe US Version).
    Die Streifen kannst du mit ganz normalen Polizeiwachen abbilden.
    Für Spieler im Süden haben wir wieder das Problem mit der regionalen Besonderheit. In den Alpen sind große Flüsse und Seen einfach eher selten, um Wasserschutzpolizei abzubilden.
    Den Wasserrettungszug und die Polizei Schule gibt es nur in Hamburg, die lassen sich mit vorhandenen Gebäuden ebenso abbilden wie die Funkstreifen, nur die passenden Einsätze fehlen.

    Ich stelle mir das so vor, das die Boote der Wasserschutzpolizei auf den Flüssen oder Seen Streife fahren und Einsätze annehmen können. Bei mir wäre das ganz gut. Ich spiele nämlich in Mannheim, Heidelberg und dem Rest vom Rhein-Neckar-Kreis. Ich fände es schön wenn ich streifen mit Booten auf dem Rhein und Neckar hätte.

    Ich finde den Vorschlag mit dem Baby-NAW eigentlich ganz gut. Allerdings gibt es den Baby-NAW nur in wenigen Städten. Zum Beispiel bei mir in Karlsruhe gibt es einen Baby-NAW. Weitere Städte wo ich mal gehört habe das es dort ein Baby-NAW gibt sind München, Ludwigshafen, Hannover und Hamburg. Von daher weis ich nicht, ob man den Baby-NAW einführen sollte oder nicht. Mir fällt ebenso auch kein Einsatz ein wo man ihn einsetzen könnte. Zudem gibt es bislang auch noch gar keine Einsätze mit Kindern und Babys.

    Ich hätte da mal so eine Idee. Nämlich ein zunächst anderer Einsatz wird zur Zwangseinweisung. Ich hatte vor kurzem ja vorgeschlagen, ob man Einsätze generieren Vollstreckung Haftbefehl einführen könnte. Ich habe selber aber gemerkt, das dieser Vorschlag Quatsch ist.


    Aber ein Einsatz der zur Zwangseinweisung wird, wäre doch besser und wahrscheinlicher, als ein Einsatz der zur Vollstreckung Haftbefehl wird. Bezüglich „Einsätze generieren Vollstreckung Haftbefehl“ fällt mir nämlich ein, das die Person gegen die ein Haftbefehl vorliegt, ja in Gewahrsam genommen wird. Es ist ja eigentlich völlig egal weshalb die Person in Gewahrsam genommen wird.


    Aber nun zurück zu Einsätze generieren Zwangseinweisung. Es kommt ja in der Realität öfters vor, das sich aus einem zunächst anderen Einsatz eine Zwangseinweisung entwickelt.


    Ich habe sogar ein paar Beispiele zu Einsätzen die sich zur Zwangseinweisung entwickeln.


    Beispiel 1: Die Polizei wird zu einer randalierenden Person gerufen. Es stellt sich vor Ort heraus, das die Person randaliert, weil sie Stimmen hört wo ihr Befehlen das sie randalieren soll. Die Polizei stellt fest das die Person Fremdgefährdet ist. Die Polizei zieht den RTW hinzu und fährt mit dem RTW mit in die Psychiatrie.


    Beispiel 2: Die Polizei wird zu einem Ladendiebstahl gerufen. Die Person äußert gegenüber der Polizei, das sie aufgrund von Kleptomanie zwanghaft klaut. Sowas ist ja ein Grund zur Zwangseinweisung, weil jemand der aufgrund einer Psychischen Störung bedeutende Rechtsgüter anderer Menschen schädigt, eine Fremdgefährdung darstellt.


    Beispiel 3: Die Polizei wird zu einem Schwarzfahrer gerufen. Der Schwarzfahrer bildet sich aufgrund einer Psychose ein, er habe von Gott die Erlaubnis schwarz zu fahren. Sowas ist ja ebenfalls eine Fremdgefährdung, weil die Person Rechtsgüter anderer Personen schädigt.


    Beispiel 4: Der Rettungsdienst wird zu einem Kreislaufkollaps gerufen. Vor Ort stellt sich heraus, der Kreislaufkollaps ist Psychosomatisch. Die Person leidet unter einer Behandlungsbedürftigen Psychischen Störung. Der Rettungsdienst muss mit ihr in die Psychiatrie fahren. Eventuell muss auch die Polizei hinzugezogen werden, wenn die Person nicht freiwillig mitfährt.


    Was sagt ihr? Sollte man das so einführen im Leitstellenspiel?

    Warum sollte zu einem illegalen Straßenrennen die Bereitschaftspolizei ausrücken? Ich denke 4x FuStW reicht. Und wenn durch das illegale Straßenrennen ein Unfall passiert muss eventuell auch Feuerwehr und Rettungsdienst anrücken.

    Es kommt drauf an. Wenn beim Notruf schon klar ist das es eine Hirnblutung ist wäre der Notarzt durchaus sinnvoll. Wenn es sich erst beim Eintreffen des RTW als Hirnblutung herausgestellt wäre das warten auf das NEF nicht sinnvoll.

    Und auch hier die Frage an Dich: WAS ändert sich und wie soll sich der Einsatz bitte ausbreiten? RTW und ggf. NEF sind vor Ort ... Patient wird ins Krankenhaus gefahren ... egal, ob er eine KoPlaWu oder irgendwas anderes hat!


    Mal davon abgesehen: Wie willst Du ambulant eine Hirnblutung diagnostizieren? Hast Du ein CT im RTW?


    :thumbdown:

    Man kann eine Hirnblutung auch an den Pupillen erkennen. Bei einer Hirnblutung könnte eventuell die Notarzt Anforderungswahrscheinlichkeit höher sein als bei einer Kopfplatzwunde oder Gehirnerschütterung.

    Ich habe vorhin mal überlegt, das man die Einsätze Gehirnerschütterung und Kopfplatzwunde ausbreiten könnte. Zum Beispiel der Rettungsdienst wird zu einer Kopfplatzwunde gerufen, vor Ort stellt sich dann raus das es nicht nur eine Kopfplatzwunde ist, sondern auch eine Gehirnblutung. Oder auch das schon bei der Alarmierung klar ist das es sich um eine Gehirnblutung handelt. Was sagt ihr zu dem Vorschlag?

    Dann wäre das wohl mal wieder Potenzial für die Einsatzüberarbeitung.

    Grundsätzlich bin ich da offen für Vorschläge. Dafür muss aber jemand, der Interesse bekundet, auch mit Fakten kommen.

    Im echten Leben gibt es sehr wohl Zwangseinweisungen ohne Rettungsdienst. Ich bin selber schon mal nur mit Polizei in die Psychiatrie gekommen. Nicht immer ist der Rettungsdienst an einer Zwangseinweisung beteiligt.

    Ich wäre eventuell dafür den Einsatz „Zwangseinweisung eskaliert“ einzuführen. Es gibt ja auch den Einsatz „Vollstreckung Haftbefehl eskaliert“. Eine Vollstreckung eines Haftbefehls und eine Zwangseinweisung sind ja ähnlich.

    Schade das dieser Einsatz seitdem er vorgeschlagen wurde nie eingeführt wurde. Ich wünsche mir nämlich auch diesen Einsatz. Ich habe gerade geguckt ob ihn schon mal jemand vorgeschlagen hatte. Dann habe ich hier gesehen das er schon mal vorgeschlagen wurde. Ich würde mir sehr wünschen das dieser Einsatz in Zukunft eingeführt wird.

    Ich fände irgendwie auch, das man den Einsatz Zwangseinweisung mit einem KTW statt RTW abarbeiten können sollte. In echt kommt es ja auch manchmal vor, das eine Zwangseinweisung mit einem KTW und nicht mit einem RTW durchgeführt wird. Was sagt ihr dazu?