[Einsatz] Sondersignalfahrt entscheiden

  • Zu deinem ersten Punkt das Spiel wird in sofern realistischer das nun die Leitstelle(der Leitstellendisponent also der Spieler)über die Verwendung des SoSi's entscheiden kann.
    Mit dem zweiten Punkt kann ich dir nur zustimmen.
    Finde eine abstellbare(man kann auch immer mit SoSi fahren, dafür eine Einstellung miteinbauen)SoSi Auswahl die keinen Einfluss auf die Geschwindigkeit hat, also eine reine Designsache(unter Vorbehalt der Abschaltung)für sinnvoll.

    Gruß Anboth


  • Zu deinem ersten Punkt das Spiel wird in sofern realistischer das nun die Leitstelle(der Leitstellendisponent also der Spieler)über die Verwendung des SoSi's entscheiden kann.
    Mit dem zweiten Punkt kann ich dir nur zustimmen.
    Finde eine abstellbare(man kann auch immer mit SoSi fahren, dafür eine Einstellung miteinbauen)SoSi Auswahl die keinen Einfluss auf die Geschwindigkeit hat, also eine reine Designsache(unter Vorbehalt der Abschaltung)für sinnvoll.


    Liest du überhaupt, was ich in meinen Vorposts geschrieben habe?!? Der Fahrer ist der einzige, der zu entscheiden hat (aus juristischer Sicht, was dienstrechtlich ist, ist egal) ob und wie man mit SoSi fährt, da er die Verantwortung für das Fahrzeug hat. Ich lasse mich gern besserem belehren, dann aber mit juristisch gesicherten Belegen.

  • Ja wie schon auch richtig Beschrieben, Hat immer der Maschinist (FW) oder der Fahrer des RTWs zu entscheiden ob mit oder ohne sosi!
    Und in ganz seltenen Fällen gibt es die Leitstelle vor!!! Und trotzdem hat das Fahrzeug Sonder Signal an, auch wenn ohne der Musik dazu.
    Solche dummen, aber sorry ist so, Vorschläge kann man drauf verzichten.
    Auch ein Nasenbluten ist ein Notfall! Wenn es in der Leitstelle angenommen wird.
    Und ich denke, es gibt noch keinen Einsatz, für einen Krankentransport!
    Lasst mal irgendwo die Kirche im Dorf, darüber kann man mal in eins oder 2 Jahren diskutieren.

  • Da es hier doch das Eine oder Andere aus der realen Praxis zu lesen gibt, noch eine kleine Ergänzung zu dem, was die reale Leitstelle dazu sagt:


    "... bla, bla, bla, Sonderrechte zugelassen. ..."


    Zugelassen, nicht vorgeschrieben ...
    Zu deutsch: "Wenn du es für notwendig hältst, dann mach die Musik an ..."


    Anderenfalls heißt es: "...bla, bla, bla, ohne Sonderrechte. ..."


    Der Fahrer des Einsatzfahrzeugs ist im ersten Fall also nur an eine "Empfehlung" der Leitstelle gebunden, nicht an eine Vorschrift. Im zweiten Fall gibt die Leitstelle vor, dass ohne Sonderrechte gefahren wird. Da sich eine Lage jederzeit ändern kann, kann sich ein Fahrer aber auch darüber hinwegsetzen, muss die Notwendigkeit dann jedoch sehr gut begründen können. Wenn man erst einmal ein paar Jährchen hinter dem Steuer eines Einsatzfahrzeugs verbracht hat und sich kein adrenalingeschwängerter Tunnelblick mehr einstellt, wird man auch entsprechend ruhiger und kann die Notwendigkeit weitaus besser abschätzen als jeder Disponent weit entfernt an seinem Schreibtisch ...


    Wenn es dann bedauerlicherweise zu einem Unfall kommt, der mit der Inanspruchnahme von Sonderrechten zu tun hat, ist das ein völlig anderes Thema, ob die SoSi-Anlage (rechtzeitig) zur Kenntlichmachung der Sonderrechte und die Beanspruchung des Wegerechtes in Betrieb war oder nicht. Hier geht es (real) nur um die grundsätzliche Inanspruchnahme der Sonderrechte und (virtuell) den ungemein spannenden Extraklick für die SoSi-Anlage ...


    Insofern ist es letztlich (real) immer der Fahrer, der darüber entscheidet, was hier ja auch schon mehrfach sehr richtig angeführt wurde. Lediglich der Fahrzeugführer kann ggf. eine Mitverantwortung tragen, da er schließlich der "direkte Vorgesetzte" des Fahrers ist und diesen situationsbedingt auch mal ein wenig zur Ruhe oder auch zu etwas mehr Eile mahnen könnte ...



    Ebenso könnte man aber auch darauf verzichten, in zwei Threads zum selben Thema zu diskutieren, und stattdessen im vorhandenen Thread weitermachen.
    Aber auch das ist wohl eine grundsätzliche Frage der Einstellung ... ;)
    Und damit bin ich wieder raus hier ...

  • Hallo Zusammen,


    ich hätte die Idee das man anklicken könnte "ohne Sondersignal". Bsp: Wenn ein RTW ein KT fährt, die Polizei zur Personalienaufnahme oder die FW zu einer kleinen Öl Spur.

    Steril bleibt steril, auch wenn's zu Boden fiel

  • Ist im neuen Thread auch nicht besser (eher noch schlechter wegen der völlig fehlenden Ausarbeitung) als im längst vorhandenen ...


    EDIT: Erledigt nach Zusammenführen der Threads.

    2 Mal editiert, zuletzt von Andy09 () aus folgendem Grund: Link zu diesem Thread entfernt

  • So nun melde ich mich hier auch mal da es ja hier um Die Regelung des Sonderwegenrechtes Geht und man dies hier ein bauen möchte.


    Dazu sage ich einmal _Nein, Zeit verschwendung pur_


    Begründung:


    Ersten wie von @Andy09 bereits erwäht handelt es dich hier um ein Aufbauspiel was auch mit Disspoarbeit zusammen geknüpft ist.


    Nun wollt ihr ein Extre Kästchen wo man klicken muss mit SoSi? sorry halte ich für unötig.


    Es ist kein Simulator sondern ein Aufbauspiel.

    Überarbeitende AAO solltet ihr feststellen, dass was fehlt, sagt mir einfach Bescheid per PN und ich kümmere mich darum, wenn ich Zeit habe

    Stand: 27.01.2023 07:03h

    AAO überarbeitet, hier sollten bis jetzt alle Einsätze vorhanden sein


    1. Einsatz-Kategorien
    BezeichnungNummerierung

    Schnellübersicht20
    Feuerwehr30
    Flughafen-/Werkfeuerwehr & THW31
    (Wasser-) Rettungsdienst50
    (Bereitschafts-) Polizei60
    Geplante Einsätze110
    Saisonale Einsätze120



  • Zum Thema wer entscheidet: DIE EZ(Einsatzzentrale) entscheidet. Nicht der Snni, nicht der Arzt und auch nicht der Fahrer. Ich kann sosi erbitten, und bekomm es dann in 99 von 100 Fällen auch, aber entscheiden ob mit oder ohne tut der disponent. Desweiteren wird bei uns die Polizei und die Feuerwehr von der gleichen ez disponiert

  • Zum Thema wer entscheidet: DIE EZ(Einsatzzentrale) entscheidet. Nicht der Snni, nicht der Arzt und auch nicht der Fahrer. Ich kann sosi erbitten, und bekomm es dann in 99 von 100 Fällen auch, aber entscheiden ob mit oder ohne tut der disponent. Desweiteren wird bei uns die Polizei und die Feuerwehr von der gleichen ez disponiert

    In Deutschland macht die Leitstelle bei der Feuerwehr da nur in Sonderfällen eine Vorgabe, also wenn man aus Einsatztaktischen Gründen z.B. mal kein sosi an haben soll.
    Ansonsten entscheidet das der Fahrzeugführer.


    So ist es zumindest bei der Feuerwehr, beim Rettungsdienst läuft das aber meines Wissens immer über die Leitstelle.

  • Und wer ist in der Schweiz verantwortlich für das Führen eines Kraftfahrzeugs ? In Deutschland gibt das die Straßenverkehrsordnung vor und nichts Anderes ...
    Bundesrecht ist grundsätzlich höher angesiedelt als Landesrecht, worunter beispielsweise das jeweilige Landesbrandschutz- oder -rettungsdienstgesetz fällt.


    Folglich ist es in Deutschland immer noch der Fahrer, der die Verantwortung zu tragen hat, und nicht der Disponent !!!

  • @Andy09 Die Verantwortung liegt natürlich auch in der Schweiz bei der Person Vorne Links. und letzten Endes Entscheidet auch er, ABER es muss bei der EZ gemeldet werden und die geben das OK.


    Beispiel aus dem Rettungsdienst: Arzt sagt, Patient muss mit Sondersignal ins KH gebracht werden, so muss dies bei der EZ "beantragt" werden. Der Dispnent entscheidet dann, ob mit gefahren werden darf.


    HAt den Grund, dass bei einnem Unfall in der EZ nachgefragt werden kann, ob dies genemigt wurde. ist wie scon erwähnt bei 99 von 1100 Einsätzen kein Problem und ist nur eine Weitere Absicherung bei Unfall, oder aber auch zum Beispiel bei den "teuren Selfies", wo die Polizei/das Strassennverkehrsamt nur kurz in der EZ nachfragen muss, ob dies Tatsächlich eine Einsatzfhrt war

  • In Deutschland macht die Leitstelle bei der Feuerwehr da nur in Sonderfällen eine Vorgabe, also wenn man aus Einsatztaktischen Gründen z.B. mal kein sosi an haben soll.Ansonsten entscheidet das der Fahrzeugführer.


    So ist es zumindest bei der Feuerwehr, beim Rettungsdienst läuft das aber meines Wissens immer über die Leitstelle.

    Nö. Die Leitstelle kann bei FW & RD jew. RATSCHLÄGE entsprechend des Anrufes geben, entscheiden tut aber IMMER der Fahrer/Fahrzeugführer.