Hallo liebe alle,
ich war gerade dabei, folgenden Text in [Kein Fehler] Zu wenig Personal im LF-L bei zugewiesenem RC zu verfassen, da aber schon (berechtigt) geschlossen wurde, hier als eigenen Vorschlag:
ZitatAlles anzeigenIch sehe das auch so, dass es eigentlich reichen müsste, wenn die geforderte Personalzahl des Rollcontainers die Ausbildung hat.
Der RC-Drohne fordert 4 Personen mit Drohnen-Ausbildung, daher sollte es ausreichen, wenn 4 der (zum Beispiel 9) Besatzungsmitglieder die Drohnen-Ausbildung haben.
Beim ELW 2 Drohne ist das meiner Meinung nach ein etwas anderes Thema: Hier ist es ja völlig klar, dass alles aufsitzende Personal die ELW 2-Ausbildung haben muss. Zusätzlich müssen mindestens vier der Besatzungsmitglieder noch die Drohnen-Ausbildung (=> Doppelausbildung) haben.
Aber: Ich sehe hier auch keinen Fehler, denn im Ausrüstungsmarkt steht dran:
Das ist leider nicht ganz eindeutig und kann deswegen sowohl als "es wird die angegebene Mindestpersonenzahl an ausgebildetem Personal benötigt" und "alle müssen ausgebildet sein" lesen. Da aber in aller Regel im Spiel alle Besatzungsmitglieder eines Fahrzeugs die entsprechende Ausbildung haben müssen, lese ich persönlich das deutlich eher als letztere Interpretation (und so ist es ja scheinbar auch umgesetzt).
Gegen eine Änderung zugunsten weniger ausgebildetem Personal (Interpretationsweg 1) und einer entsprechenden Klarifizierung der Beschreibungen im Ausrüstungsmarkt hätte ich allerdings nichts, einen solchen Vorschlag würde ich persönlich unterstützen!
Daher möchte ich hier meinen im zitierten Teil gemachten Vorschlag als eigenes Thema anbringen:
Ich wüde mir wünschen, dass Logistikfahrzeuge bei Mitnahme eines ausbildungspflichtigen Rollcontainers nur die Mindestpersonalzahl von diesen Rollcontainern ausgebildet sein muss.
Klingt kompliziert, aber ist einfach anhand eines Beispiels erklärt:
Ein Logistik-Fahrzeug, welches einen RC-Drohne geladen hat, muss Stand jetzt mindestes 4 Besatzungsmitglieder haben und alle Besatzungsmitglieder (egal, ob es 4 oder mehr sind) müssen die Drohnen-Ausbildung haben.
Dieser Vorschlag sieht vor, diese Regelung etwas zu lockern und stattdessen zu erfordern, dass nur noch (mindestens) 4 der Besatzungsmitglieder die Drohnen-Ausbildung benötigen. Habe ich also ein LF-L mit RC-Drohne, kann ich den zum Beispiel mit 4x Drohne und 5x unausgebildet besetzen.
Viele Grüße
Jan
Byleist ich hoffe, das ist in Ordnung, dass ich hier jetzt vorgegriffen habe und das Thema vor dir erstellt, aber da ich eh grad beim Schreiben war, ist das nicht arg viel mehr zusätzlicher Aufwand gewesen