Anordnung von Sonder- und Wegerechten
Da wir als Personal auf dem Rettungswagen die Notrufe nicht selber annehmen, ist es für uns nicht einschätzbar, ob die Voraussetzungen zur Nutzung von Sonder- und Wegerechten für den Einsatz gegeben sind.
Aus diesem Grund legt in der Regel die Leitstelle fest, ob Sonder- und Wegerechte für den Einsatz freigegeben sind. Dies Information wird dann mit der Alarmierung an die Rettungskräfte weitergeben.
Anders sieht es nach der Aufnahme eines Patienten und dem folgenden Weg zum Krankenhaus aus. Zu diesem Zeitpunkt legt der zuständige Transportführer (in der Regel der NotSan oder der NA) fest, ob die Voraussetzungen zum Einsatz von Sonder- und Wegerechten gegeben sind.
Quelle https://rd-factsheets.de/recht-teil4/
Bei uns wird je nach Stichwort und Telefongespräch, also dem Eindruck des Disponenten, auch die Anfahrt durch die IRLS vorgegeben. Das ist für mich auch vollkommen in Ordnung. Ich weiß schließlich nicht was da los ist. Sollte das alles hinten und vorne nicht passen, kann man den Einsatz reklamieren und nochmal auswerten