Bereits bei der Entwicklung bzw Einführung der Fachgruppe Wassergefahren wurde über die Besonderheit des Tauchkraftwagen gesprochen und das dieser eher der "örtlichen Gefahrenabwehr (öGa") des THW zuzuordnen ist.
Ich habe jetzt mal ein wenig recherchiert und versucht ein paar Informationen bzgl. dieses Fahrzeuges und der damit verbundenen öGa zu finden um eine entsprechende Anpassung hier im Spiel vorzuschlagen.
Generell haben sich die damaligen Aussagen bestätigt, das es keine einheitlichen Regelungen diesbezüglich gibt. Ein paar Gemeinsamkeiten konnte ich aber doch finden. Diese möchte ich nachfolgend nennen und als Vorschlag zur Anpassung des Tauchkraftwagen nutzen.
Der THW OV Emmendingen beschreibt/definiert die öGa Tauchen wie folgt und gibt sogar konkrete Personenzahlen an:
Alles anzeigenDie ÖGA-Gruppe Tauchen (T) im Ortsverband Emmendingen ist eine Einheit zur Rettung von Personen aus Gefahren im Wasser sowie zur Bergung von Sachwerten unter Wasser. Die Tauchergruppe kooperiert eng mit der DLRG. Zusätzlich kann die Gruppe für Such- und Ortungsaufgaben unter Wasser eingesetzt werden.
Die personelle Zusamennsetzung der Gruppe ist wie folgt festgelegt:
1 Gruppenführer, zugleich Taucheinsatzleiter
1 Truppführer, zugleich Taucheinsatzleiter
5 Einsatztaucher, davon mindestens einer mit Befähigungsschein nach §20 SprenG
2 Kraftfahrer, zugleich Leinenführer
Der THW Ortsverband Ehingen gibt in seiner Beschreibung der öGA eine Personalstärke von 7 Personen an. Aachen hat sogar 14 Helfer innerhalb der öGA.
Guckt man sich nun die verschiedenen Tauchkraftwagen oder auch GW-Tauchen an gibt es auch verschiedene Besatzungsstärken. Angefangen bei 1/1 über 1/2, über 1/6 bis hin zu 1/8.
Die häufigsten Varianten scheinen dabei die Besatzungsstärke 1/2 und 1/6 zu sein, was meiner Meinung nach darauf zurückzuführen ist, dass die meisten Tauchkraftwagen ehemalige Gerätewagen oder GKW sind, die entsprechend umgerüstet wurden. Nimmt man in diesem Zusammenhang einen ehemaligen GKW als Grundlage für den Tauchkraftwagen und die Personalstärke der öGA Emmendingen würde eine logische Besatzungsstärke von 1/8=9 heraus kommen. Um auf die häufig vorkommende Besatzung des Tauchkraftwagen von 1/6 zu kommen könnte man den o.g. Gruppenführer und Truppführer zu einem Taucheinsatzleiter zusammenfassen und auf einen zusätzlichen Kraftfahrer verzichten.
In manchen Orten werden neben den Tauchkraftwagen auch MTW eingesetzt um das Personal an die Einsatzstelle zu befördern. Dies würde dann auch einen Tauchkraftwagen mit maximal 3 Personen rechtfertigen.
Ich persönlich würde aber vorschlagen die Personalstärke des Tauchkraftwagen von 1/1=2 auf 1/6=7 oder 1/8=9 anzuheben, da dies am ehesten einer eigenständigen Gruppe entspricht, ohne das ein zusätzlicher MTW benötigt wird.
Ein weiterer Punkt der mir bei der öGa Tauchen aufgefallen ist, ist das teilweise Boote direkt der öGa zugeordnet sind. Dies unterstreicht meiner Meinung nach auch die Eigenständig der öGa gegenüber der FGr Wassergefahren.
Somit wäre mein zweiter Vorschlag für den Tauchkraftwagen die Möglichkeit für den vorhandenen Anhänger SchlB als Zugfahrzeug zu dienen. Damit könnte dann auch ein THW OV im Spiel zwei Boote zur Einsatzstelle bringen.
Zusammenfassung/Fazit:
Mein Vorschlag ist es die Besatzungsstärke des Tauchkraftwagen auf 7 oder 9 Personen anzuheben und den Tauchkraftwagen als Zugfahrzeug für den Anh SchlB freizuschalten, da ich der Meinung bin, dass diese Änderungen der Realität etwas näher kommen und man im Spiel mit dem Ausbau der FGr Wassergefahren somit die eigentliche Fachgruppe (wie bisher) und zusätzlich die öGA Tauchen besser abbilden könnte.
Ich freue mich über konstruktive Kritik!