Hi,
Verkehrsunfall mit eingeklemmter Pers.
2x RW
1x LF
Kosten des gleiche wie bisher, (nur VU sollte unterschieden werden mit eingeklemmt oder ohne).
Sollte VU bereits so gemeint sein, bräuchte man immer 2x Rettungssatz.
Firela112
Hi,
Verkehrsunfall mit eingeklemmter Pers.
2x RW
1x LF
Kosten des gleiche wie bisher, (nur VU sollte unterschieden werden mit eingeklemmt oder ohne).
Sollte VU bereits so gemeint sein, bräuchte man immer 2x Rettungssatz.
Firela112
Ich weiß nicht genau was der Unterschied zum bisherigen Einsatz sein soll.
Bau eine Rettungswache und du hast deine verletzte Person/en.
Bei uns fahren auch keine 2 RW zu nem VU, ich seh den Sinn nicht.
Außerdem gibt es den Vorschlag ein 2. Sonderfahrzeug per Zufall nachzufordern:
Mehre Sonderfahrzeuge gleichzeitig nachfordern
Kosten des gleiche wie bisher,...
Sollte VU bereits so gemeint sein, bräuchte man immer 2x Rettungssatz.
Wenn ich mehr hinschicken muss, möchte ich aber auch eine höhere Vergütung.
Zwei TH Sätze hat man doch, denn sehr viele LF 16/12 bzw. 20/16 sind mit einem ausgestattet.
Aber nicht nach Norm
Na dann guck dir die Norm vom LF 16/12 mal genau an, die sah schon ein Kombigerät oder auf Wunsch einen kompletten Satz vor. Das Kombigerät wurde erst mit dem LF 20/16 in "auf Wunsch des Bestellers" geändert und diesem Wunsch erfüllten sich viele Wehren um den zweiten Rettungssatz zu haben. Gänzlich gestrichen wurde das aus der Norm erst mit Einführung LF 20.
Womit das HLF hier eigentlich völlig sinnlos wäre, nicht wahr?
Der Rüstsatz allein macht ein LF ja nicht zum HLF.
man kan auch 2 hlfs hin senden
http://www.funkmeldesystem.de/foren/showthread.php?t=21140
Zum Thema Norm, HLF und LF bzw. dessen Unterschied. Im Grunde genommen wird aber beim Rüstzug immer ein LF, TLF und ein RW/HLF (RW nur wenn das Material des HLFs nicht ausreicht) angefordert. Es kommt aber auch immer drauf an, wie groß der gemeldete Unfall ist. Bei uns im Ort werden immer grundsätzlich 2 Rettungssätze angefordert, einfach aus dem Grund, wenn mal einer ausfallen sollte, ist ein zweiter direkt verfügbar.
Also das mit dem 2. Rüstsatz ist im FwGesetzt des Bundeslandes meines Wissens nach geregelt.
Hier kenne ich es so das sofern die zuständige Wehr in dem Bereich ausgestattet und bereit ist alamiert wird + die nächste Wehr mit weiterem Rüstsatz (meist durch VRW oder RW).
Der 2. Satz wird zur Sicherstellung mit gebracht um bei Ausfall, oder das Probleme wie das der Satz zuschwach ist nicht auftreten können.
Hat doch auch keiner geschrieben das man keine zwei Rüstsätze braucht, es wurde nur geschrieben das die meisten großen LF´s einen mit zur Einsatzstelle bringen und man deshalb keine zwei RW hinschicken braucht. Wie sieht es denn in der Realität aus, wie oft werden bei einem Verkehrsunfall RW von anderen Wehren angefordert? Bei uns nicht oft, weil man viele VU auch mit zwei LF abarbeiten kann.