Überarbeitung AB-L

  • Hallo,


    ich hoffe ich poste das in den richtigen Thread.


    Für die RC-Module, die eine Zusatzausbildung benötigen, muss sich ja mind. eine Person mit dem entsprechenden Lehrgang im Fz befinden. Beim AB-L ist es meiner Ansicht nach doch nicht so, da die Personen im WLF ja nur für die Überbringung des Materials zuständig sind. An der Einsatzstelle muss sich dann halt das Personal mit der speziellen Ausbildung befinden.


    Da ich es so verstanden habe, dass die Personen im WLF jedoch auch die Zusatzausbildung haben müssten, wäre meine Idee, diese Regelung zumindest für den AB-L auszusetzen. So würde ein gleiches System wie bei den ABs, die eine Zusatzausbildung erfordern, herrschen. Es muss sich Personal mit der entsprechenden Ausbildung an der Einsatzstelle befinden, wie es jedoch dorthin gelangt ist irrelevant.