Beiträge von Kirk1993

    Wir reden hier allerdings über den Einsatz "St.-Martins-Umzug" und nicht "St.-Martins-Umzug mit Lagerfeuer" oder "St.-Martins-Umzug mit Feuerwerk".

    Eventuell würde es Sinn ergeben Die Einsätze, die du genannt hast alle Einzeln einzufügen, dann ist es einfacher Kompromisse zu schaffen als, wenn man alles in einem Einsatz unterbringen möchte.

    (Das wäre dann man einer der wenigen Sachverhalte wo ich sogar für nen Sammelthema wäre...)


    also zumindest das „Martinsfeuer“ gehört zu so gut wie jedem Martinsumzug.

    Veto, also zumindest hier bei mir ist nicht ein Laternenumzug bekannt bei dem man ein Lagerfeuer veranstalltet.

    ich gehe mal davon aus es geht hier um den jährlichen Laternenumzug? Wen ja irgendwie dafür aber da das überall komplett anders Läuft irgendwie auch dagegen.


    Bei uns Ist das ganze wie folgt, 1 LF, ein Erwachsenden Feuerwehler (der das LF fährt) und eine Gruppe zwischen 4-9 Jugendlichen der JF die mitgehen und den "Verkehr" den es eh kaum gibt, abhalten...

    Zu 1: Wir haben bei uns im Gerätehaus ne Gitterbox herumliegen werden wir zu Tierrettung (kommt aufem Land selten vor die Leute Pflücken ihre Katze selber aus dem Baum und die Tiere des Bauern kann hier der Bauer meistens selber "Retten") alarmiert werden, also die 0,1 mal im Jahrzehnt, können wir die immer noch aufs LF packen.


    Zu 2: Gibts den Bedarf einen Tierdoktor an der EST zu haben kommt der mittels seines privat PKW, geht schneller als eine Abholung mittels Einsatzfahrzeug zu Organisten. Und von allen Einsätzen an die ich mich erinnern kann (im weiteren Bereich alsso 30 km um mich rum) war der Tierdok eh schon da oder es war nicht so eilig, dass er sofort mit SoSi kommen musste. Grade auf dem Land hat man in jeder FW mindestens einen Bauern dabei, daher liegt auf mittels LF genug Spezifisches Wissen vor...

    Bei gefährlichen Tieren die Exotisch sind (also keine Nutztiere vom Bauernhof) ist eh primär das Veterinäramt zuständig und die FW handelt nur in Form der Amtshilfe.


    Zu 3: Ja meines Wissens ist der GW-Tier eine Sonderlösung die nur wenige der eh schon in der Zahl limitierten Berufsfeuerwehren vorhalten.

    Willkommen im Forum, marcob ,


    die von dir beschriebenen Einsatzszenarien sind bereits im Spiel implementiert. So ist bei reinen Rettungsdienst-Einsätzen eine Wahrscheinlichkeit einprogrammiert, mit der eine Tragehilfe für den Einsatz benötigt wird.

    Dabei kann jedes Fahrzeug als Tragehilfe geschickt werden.


    Diese Funktion gibt es bereits - Nennt sich hier Tragehilfe und wird bereits bei einigen RD Einsätzen in einem Gewissen%-Satz stattfinden

    marcob eventuell sollte man sich, wenn man schon nicht die Foren Regeln liest, zumindest die Antworten lesen....

    Les den Vorschlag nochmal...es handelt sich um eine Einsatzausweitung. Und dieses Szenario wird deutschlandweit stündlich mehrfach gefahren in der realen Welt.

    Hab mir das ganze jetzt durchgelesen, jetzt bin ich beleidigt, nicht nur das man sich nicht die Mühe macht die Forenregeln zu lesen, ne man schlägt auch noch was vor was es schon gibt....

    Wie sb-modder schon schrieb, das TLF 16/25 ist quasi ein LF mit weniger Leuten und dafür mit mehr Wasser, aber auch Fahrzeuge wie das TLF 8/8, das TLF 8/18 sind Fahrzeuge die besonders für Vegetationsbrände ausgestattet sind. Bei diesen ist viel Wasser und relativ wenig Personal sinnige als viel Personal und kaum Wasser.


    Die TLF bis zum TLF 4000 (größtes genormtes TLF) verfügen beispielsweise fast alle über eine Schnellangriffseinrichtung, zusätzlich oft (wenn nicht sogar immer [?]) über einen Wasserwerfer auf dem Dach, aber auch Atemschutzausrüstung sind dort verlastet. Hier haben wir Beispielsweise die Auflistung der Ausrüstung eines TLF 4000 die ich über Googel gefunden habe: https://www.feuerwehr-michelau.de/fahrzeuge/tlf-4000


    GTLF verfügen dagegen meist nur über ein paar B-Längen, nen Standrohr, vielleicht noch Saugschläuche und das wars im Großen und Ganzen auch schon.

    "Versuchen Sie mal, mich fest zu halten."

    Schade das er das nicht versucht hat, dann wärt ihr nicht mehr im Bereich des Arbeitsrechts, sondern des Strafrechts (Unterlassende Hilfeleistung, Freiheitsberaubung) unterwegs gewesen. Wäre für den betreffenden Chef sicher sehr angenehm geworden....