[Polizei] Passagier- und/oder Zollkontrolle - Flughafen/Bahnhof

  • Hallo,


    wie wäre es wenn eine Mission erfolgt, die darauf ausgelegt ist, eine Personen am/um Flughafen zu kontrollieren?


    Ich kenne Mich hier nicht sonderlich gut aus, wer da besserer Besatzungen hat, die in Frage kommen und geeigneter sind, dann nur zu :)


    Zur Mission:
    Missionstitel: Passagier- und/oder Zollkontrolle am Flughafen/Bahnhof
    Erforderlich: 1 Pol. Wache, 1 BePo Wache
    Fahrzeug Erforderlich: 2 FuStW, 1 GruKw, 1 FüKw


    Missionserweiterung:
    - KV (Körperverletzung) am Flughafen -> 1 RTWs
    - sKV (schwere Körperverletzung) am Flughafen -> 1 NEF, 1 RTW


    - KV (Körperverletzung) am Bahnhof -> 1 RTWs
    - sKV (schwere Körperverletzung) am Bahnhof -> 1 NEF, 1 RTW


    - Personalienaufnahme von Schwarzfahrer -> 1 FuStW
    - Sachbeschädigung -> FuStW
    - Randalierende Person -> 2 FuStW


    - kleiner Drogenfund -> 1 FüKw, 1 GruKw, 1 FuStW
    - großer Drogenfund -> 1 FüKw, 2 GruKw, 1 leBefKw, 3 FuStW


    Zusätzlich Erfoderlich ein POI: Flughafen und Bahnhof
    Erweiterung der Mission in %: 15 - 40


    Cretidt: 800 - 5.000

    Einmal editiert, zuletzt von EuroCent ()

  • Verstehe deine Argumentationen weiterhin nicht, da es hier kein Sammelthread ist!


    Weiß ja nicht aus welchen Zusammenhang du es heraus reißt.


    Aber ich gebe dir zu verstehen, dass dies kein Sammethread ist!

  • Ich glaube, du hast die Erweiterungsmöglichkeiten für den Geschmack von @JonasKilian zu sehr ausgearbeitet. Aber man muss doch nicht immer so kleinlich sein.
    Zum Vorschlag selbst: Wenn der Einsatz sich zu einer Schwarzfahrer-Personalienaufnahme ausbreitet, soll dann z. B. der 2. FuStW nicht mehr benötigt werden? Ich würde es umgekehrt sinnvoller halten (also das der vorgeschlagene Einsatz entsteht)

  • Mich stört eher die Bepo in dem Einsatzvorschlag.
    Flughäfen und Bahnhöfe sind Einsatzgebiet der Bundespolizei (Grenzpolizeiliche Aufgaben),
    Zollkontrollen werden vom Zoll durchgeführt, nicht von der Polizei.


    Bei den Rauschgiftsachen wird auch in den seltensten Fällen die BePo geholt.
    Wenn im Gepäck Rauschgift ist, wrid das teilweise sogar weitergelassen und überwacht, wer es abholt etc.