Lage
Auch wenn ein Großteil der Beleidigungen nicht angezeigt werden, gehört es trotzdem zum Alltag eines Polizeibeamten, Anzeigen wegen Beleidigungen zu bearbeiten. Eine Beleidigung stellt eine Ehrverletzung dar, für die besonders interessierten: Eine Beleidigung ist eine Verletzung der Personenehre.
Durch einen Geschädigten wird vorgetragen, dass dieser verbal beleidigt wurde und sich durch die Kundgabe der Beleidigung durch den Beschuldigten auch in seiner Ehre angegriffen fühlt. Der Geschädigte wünscht die Strafverfolgung und möchte den benötigten Strafantrag stellen. In der Folge ist das Ziel des Einsatzes die Anzeigenaufnahme, welche die Personalienfeststellung und Vernehmung des Geschädigten sowie des Beschuldigten umfasst.
Verfügbarkeit
Ab 1 Polizeiwache
Benötigte Fahrzeuge/Benötigtes Personal
1 Funkstreifenwagen
Vergütung
Mein Vorschlag: 100 - 200 Credits
Dauer
ca. 2 - 5 Minuten