[Pol] Beleidigung

  • Lage
    Auch wenn ein Großteil der Beleidigungen nicht angezeigt werden, gehört es trotzdem zum Alltag eines Polizeibeamten, Anzeigen wegen Beleidigungen zu bearbeiten. Eine Beleidigung stellt eine Ehrverletzung dar, für die besonders interessierten: Eine Beleidigung ist eine Verletzung der Personenehre.
    Durch einen Geschädigten wird vorgetragen, dass dieser verbal beleidigt wurde und sich durch die Kundgabe der Beleidigung durch den Beschuldigten auch in seiner Ehre angegriffen fühlt. Der Geschädigte wünscht die Strafverfolgung und möchte den benötigten Strafantrag stellen. In der Folge ist das Ziel des Einsatzes die Anzeigenaufnahme, welche die Personalienfeststellung und Vernehmung des Geschädigten sowie des Beschuldigten umfasst.


    Verfügbarkeit
    Ab 1 Polizeiwache


    Benötigte Fahrzeuge/Benötigtes Personal
    1 Funkstreifenwagen


    Vergütung
    Mein Vorschlag: 100 - 200 Credits


    Dauer
    ca. 2 - 5 Minuten

  • Je nach Einzelfall.
    Teilweise kommen die Geschädigten auf das Revier, teilweise rufen sie an und man fährt hin. Manchmal macht man einen Termin aus, damit man wegen einer Beleidigung nicht Sprit verfährt. Das ist einerseits von den Geschädigten und andererseits von der Motivation der Polizeibeamten abhängig.