Guten Tag, habe ich jetzt nirgends sonst gefunden, deshalb hier:
Wäre es möglich das in der AAO eine Trennung zwischen nur LF (LF und TLF) und HLF stattfindet?
Dann müssen bei einem Wohnungsbrand mit dem Löschzug nicht die HLFS aurücken sondern nur die LFs um HLFs für andere Einsätze freizuhalten.
das wäre schön
MfG Duddi