Einsätze generieren Zwangseinweisung

  • Ich hätte da mal so eine Idee. Nämlich ein zunächst anderer Einsatz wird zur Zwangseinweisung. Ich hatte vor kurzem ja vorgeschlagen, ob man Einsätze generieren Vollstreckung Haftbefehl einführen könnte. Ich habe selber aber gemerkt, das dieser Vorschlag Quatsch ist.


    Aber ein Einsatz der zur Zwangseinweisung wird, wäre doch besser und wahrscheinlicher, als ein Einsatz der zur Vollstreckung Haftbefehl wird. Bezüglich „Einsätze generieren Vollstreckung Haftbefehl“ fällt mir nämlich ein, das die Person gegen die ein Haftbefehl vorliegt, ja in Gewahrsam genommen wird. Es ist ja eigentlich völlig egal weshalb die Person in Gewahrsam genommen wird.


    Aber nun zurück zu Einsätze generieren Zwangseinweisung. Es kommt ja in der Realität öfters vor, das sich aus einem zunächst anderen Einsatz eine Zwangseinweisung entwickelt.


    Ich habe sogar ein paar Beispiele zu Einsätzen die sich zur Zwangseinweisung entwickeln.


    Beispiel 1: Die Polizei wird zu einer randalierenden Person gerufen. Es stellt sich vor Ort heraus, das die Person randaliert, weil sie Stimmen hört wo ihr Befehlen das sie randalieren soll. Die Polizei stellt fest das die Person Fremdgefährdet ist. Die Polizei zieht den RTW hinzu und fährt mit dem RTW mit in die Psychiatrie.


    Beispiel 2: Die Polizei wird zu einem Ladendiebstahl gerufen. Die Person äußert gegenüber der Polizei, das sie aufgrund von Kleptomanie zwanghaft klaut. Sowas ist ja ein Grund zur Zwangseinweisung, weil jemand der aufgrund einer Psychischen Störung bedeutende Rechtsgüter anderer Menschen schädigt, eine Fremdgefährdung darstellt.


    Beispiel 3: Die Polizei wird zu einem Schwarzfahrer gerufen. Der Schwarzfahrer bildet sich aufgrund einer Psychose ein, er habe von Gott die Erlaubnis schwarz zu fahren. Sowas ist ja ebenfalls eine Fremdgefährdung, weil die Person Rechtsgüter anderer Personen schädigt.


    Beispiel 4: Der Rettungsdienst wird zu einem Kreislaufkollaps gerufen. Vor Ort stellt sich heraus, der Kreislaufkollaps ist Psychosomatisch. Die Person leidet unter einer Behandlungsbedürftigen Psychischen Störung. Der Rettungsdienst muss mit ihr in die Psychiatrie fahren. Eventuell muss auch die Polizei hinzugezogen werden, wenn die Person nicht freiwillig mitfährt.


    Was sagt ihr? Sollte man das so einführen im Leitstellenspiel?

  • ICh wiederhole mich auch hier gerne - Zwangseinweisungen können grundsätzlich, vor allem bei Selbstgefährdung, auf jede Fachabteilung gehen. Und für psychiatrische Zwangseinweisungen bräuchten wir noch eine Psychiatrie Abteilung in unseren KHs ... Dann können gerne Zwangseinweisungen eingeführt werden - aber bitte ausschließlich unter RD Beteiligung

  • Also bei 1 - 3 nimmt der FuStW den betreffenden maximal mit, bei 4 kommt der erstmal mitm RTW in die Notaufnahme würde ich sagen.


    eigene Erfahrung, Sohn von Nachbarn, auffällig PsychKG, schon mal ne KV auf dem Hof mit Hausverbot, OFW, kam jeden Tag mehrfach, der wurde immer nur des Hauses verwiesen, mehr passiert da nicht, trotz Gefährdung der Mieter etc.

  • Also bei 1 - 3 nimmt der FuStW den betreffenden maximal mit, bei 4 kommt der erstmal mitm RTW in die Notaufnahme würde ich sagen.

    Ich bin nicht überzeugt, dass die Polizei in .de Kranke transportieren darf. Ausgenommen der PÄD der Bundespolizei => geeignetes Fahrzeug + geeignetes Personal

  • Es ist wie bei den Hilos: Keine will transportieren, also versucht man sich den Patienten hin und her zu schieben. "Ne, der ist voll klar. Definiriv was für die Gewahrsamszelle und nicht die Klinik".

    Ein Vakuum, geschaffen durch fehlende Kommunikation,

    füllt sich in kürzester Zeit mit falscher Darstellung, Gerüchten, Geschwätz und Gift. - Cyril Northcote Parkinson


    Der beste Verband in Aachen und Umgebung: leitstellenspiel.de/alliances/1100



    Schraube manchmal am LSSM V4 rum.

  • ICh wiederhole mich auch hier gerne - Zwangseinweisungen können grundsätzlich, vor allem bei Selbstgefährdung, auf jede Fachabteilung gehen. Und für psychiatrische Zwangseinweisungen bräuchten wir noch eine Psychiatrie Abteilung in unseren KHs ... Dann können gerne Zwangseinweisungen eingeführt werden - aber bitte ausschließlich unter RD Beteiligung

    Ja. Eine Psychiatrische Abteilung im Leitstellenspiel gibt es leider noch nicht. Ich wäre aber definitiv dafür das es eine Psychiatrische Abteilung im Leitstellenspiel eingeführt wird.

  • Also bei 1 - 3 nimmt der FuStW den betreffenden maximal mit, bei 4 kommt der erstmal mitm RTW in die Notaufnahme würde ich sagen.


    eigene Erfahrung, Sohn von Nachbarn, auffällig PsychKG, schon mal ne KV auf dem Hof mit Hausverbot, OFW, kam jeden Tag mehrfach, der wurde immer nur des Hauses verwiesen, mehr passiert da nicht, trotz Gefährdung der Mieter etc.

    In Deutschland sind die Anforderungen für eine Fremdgefährdung sehr hoch. Den die Freiheit ist in Deutschland ein Grundrecht. Eine Zwangseinweisung geht nie bei einer akuten Eigen- oder Fremdgefährdung. Jemand der zum Beispiel sich nur selbst verletzt wird zum Beispiel nicht zwangseingewiesen. Da muss deutlich mehr passieren. Oder jemand der nur einen Verfolgungswahn hat wird auch nicht zwangseingewiesen.