In einigen Bereichen ist das THW fest in die AAO der Feuerwehr integriert, aber vielerorts nicht.
Aber eigene Stichworte und darauf basierende Anforderungen von Einheiten gibt es beim THW nicht. Das THW schickt bei Anforderung normalerweise erstmal einen Fachberater (FB) oder wenn es polizeiliche Behörden sind eine Verbindungsperson (VerbP) die klären ob und wie das THW helfen kann. Daraufhin wird Personal und Material Bedarf ermittelt und entsprechende Einheiten alarmiert, ob der Anforderer selbst oder der FB alarmiert ist von Fall zu Fall unterschiedlich.
Ich hab mal nach ABek gegoogelt und da nur zu Bayern was gefunden und da scheint es sogar so, dass zu einigen Stichworten standardmäßig ein FB dazu zu ziehen ist.
Besonders durch das Konzept der FGr N (betrifft aber auch andere Einheiten) wird auch mehr in die Richtung gegangen (zumindest im Rahmen der Ausbildung dieser Funktionen) von den Einheiten weg zu gehen und eher dazu über zu gehen Fähigkeiten zu alarmieren, den eine FGr N kann niemals (auch mit dem STAN Anhänger) ihr ganzes Material mitführen und somit ihr gesamtes Spektrum zur Verfügung zu stellen. Es sollte also immer klar sein, was sollen die Einheiten machen, damit sie mit passendem Material und Personal anreisen.
Nur beim Zugtrupp kann man sagen: je mehr Einheiten eines Zuges im Einsatz sind, desto wahrscheinlicher ist ein Zugtrupp auch unterwegs ist (ab 2, spätestens 3 normalerweise). Das kommt manchmal auch auf die Erfahrung der Führungskräfte der anderen Einheiten an, oder auch, ob das THW selbstständig tätig ist (wahrscheinlicher), oder anderen Einheiten unterstellt werden (eher sogar im Weg).
So genug geschwafelt. Wenn zu ABek und THW noch mehr Fragen sind, einfach raushauen (vll auch per PN, damit das Thema hier damit nicht zu sehr damit geflutet wird). Falls ich was nicht beantworten kann, hab ich noch meine Unterlagen, die ich durchwälzen kann, damit ich die Frage beantworten kann.