Beiträge von VIAKAVA

    @Robs92, ja das kann man machen, bringt meistens nur nichts. Sinnvoller ist es eine Petition einzureichen, dies kann man z.B. unter folgenden Link machen Petition beim Bundestag einreichen


    Das hat den wesentlichen Vorteil, das man mehr Leute erreicht und somit der ganzen Sache wesentlich mehr Nachdruck verleihen kann. Denn ja der Bundestag hat letztes Jahr ein neues Gesetz zur Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften umgesetzt aber meines Erachtens geht dies nicht genug.


    Auszug vom neuem Gesetz:



    Sicherheits- und Rettungskräfte werden künftig durch neue Straftatbestände geschützt. Diese sind in einem Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU und SPD (18/11161) enthalten, den der Bundestag am Donnerstag, 27. April 2017, mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen beschlossen hat. Das „Gesetz zur Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften" droht bei tätlichen Angriffen auf Polizisten, ermittelnde Staatsanwälte, Feldjäger und andere Sicherheitskräfte mit bis zu fünf Jahren Haft.


    Bisher gibt es eine solche besondere Strafandrohung nur für Angriffe während Vollstreckungshandlungen wie etwa Festnahmen, künftig während jeder Diensthandlung. Ebenso geschützt werden jetzt hauptamtliche und ehrenamtliche Kräfte der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes und der Rettungsdienste.


    Auch Gaffern droht künftig Strafe



    Ein zusätzlicher Straftatbestand der „Behinderung von hilfeleistenden Personen“ wurde während der Ausschussberatungen im Rechtsausschuss mit Koalitionsmehrheit in den Gesetzentwurf eingefügt (18/12153) und vom Plenum mit beschlossen. Wer etwa durch Gaffen an einer Unfallstelle oder Blockieren der Rettungsgasse auf der Autobahn die Versorgung von Verunglückten erschwert, kann danach mit bis zu einem Jahr Haft bestraft werden. Einen wortgleichen Gesetzentwurf (18/11547), den die Bundesregierung zur Verfahrensbeschleunigung parallel zunächst beim Bundesrat eingebracht hatte, erklärte der Bundestag einvernehmlich für erledigt.


    Das Problem besteht nur das die jeweiligen Landesregierungen bei der Polizei spart und die Polizei somit personell eigentlich garnicht in der Lage ist das alles zu verfolgen. Daher muss da schon ein umdenken statt finden.