Beiträge von McBash

    Hallo,


    ich finde die Idee gute, die SEG als Erstversorger Beziehungsweise als Patientenablage einzusetzten sehr gut. Für diese Komponente (ich nennen sie jetzt mal so) Patientenablage bieten sich klassischerweise folgende Einheiten an:


    GW-San / GW RettD /Arzttruppwagen (oder wie man in nennen Mag) Stärke 0/1/5 = 6
    MTW /MTF Stärke 0/1/8 = 9
    ELW / KDOW Stärke 1/1/2 = 4
    AB MANV + WLF Stärke 0/1/2 = 3
    KTW B Stärke 0/1/1 = 2


    Zu Diskutieren wäre ob der GW San /GW RettD ... Arzt besetz ist/sein soll. Im Konzept der Einsatzeinheiten NRW steht dieser in der Sollstärke, für die Patientenversorgung würde es sinn ergeben.


    Ich kenne es so das der GW San Erstangriffsfahrzeug darstellt und ggf durch nachrückende Kräfteunterstützt wird, diese Komponente wird selten aufgebrochen und zum Transport abgestellt.
    ELW / KDOW werden Notwendig, da meist ab dem 2 spätestens mit dem 3 Fahrzeug die Personalstärke weit über Gruppenniveau ist und somit ein übergeordnete Führungskraft notwendig wird, die diesen Unterabschnitt führt.



    Ich könnte mir gut ein Mehrstufiges System vorstellen für die "Patientenablage" zum Beispiel :


    MANV 1 bis 8 Patienten GWSan + KTW B
    MANV 2 bis 14 Patienten GWSan + 2 KTW B + 1 MTW + ELW
    MANV 3 ab 15 Patienten GW San + 2 KTW B + 2 MTW + AB MANV + ELW


    Entsprechend könnte man die Ausbaustufen Anpassen


    Der Einsatz von Transportkapazitäten fände ich im Rahmen einer Transportkomponente sinnvoll. Hier würde ich vorschlagen auf Konzepte wie den ÜMANV T und ÜMANV S zurückzugreifen.


    Die ÜMANV S Komponente besteht aus mindestens :
    1 Notarztbesetztem Einsatzmittel
    2 RTW
    1 KTW
    Diese Komponente biete die Möglichkeit 3 Patienten zu Transportieren


    Die ÜMANV T Komponenten ( der Patiententransport Zug 10) besteht aus mindestens :


    1 Führungseinheit (meist KDOW/ELW mit OrgL)
    2 Notarztbesetzten Rettungsmitteln
    4 RTW
    4 KTW
    Diese Komponente bietet die Möglichkeit 10 Patienten zu Transportieren. Hier wird davon aus gegangen das 2 KTW jeweils 2 Personen mitnehmen


    Ich denke auch hier lassen sich gut Ausbaustufen festlegen.


    OrgL und LNA sind in den Konzepten in NRW hinterlegt, allerdings als Führungskräfte in den entsprechenden Einheiten / Verbänden. Dies Personen übernehmen aber an der Einsatzstelle für gewöhnlich nicht diese Funktionen. OrgL und LNA halte ich für eine übergeordnete Führungsinstanz die nicht direkt an die SEG angegliedert ist.


    Beste Grüße