Thema Wasserrettung
Lehrgänge:
Bootsführer = 7 Tage
Kapitän = 14 Tage
Taucher = Lehrgang Rettungsschwimmer + 7 Tage
Rettungsschwimmer = 5 Tage
Strömungsretter = Lehrgang Rettungsschwimmer + 7 Tage
Station (Wasserrettung klein)
Mit Station kann ein Gebäude der DLRG oder Wasserwacht gemeint sein.
Es sind Gebäude die Direkt am Wasser liegen und so einen direkten Einsatz von Rettungs- und Strömungsschwimmern möglich machen.
Auch MZB können hier angelegt sein sowie die Fahrzeuge zur Wasserrettung untergebracht werden.
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Prinzipiell finde ich das super!
Ich beziehe mich hier mal nur auf deine "kleinen" Wachen, da ich von den großen mit Löschboot etc. nicht viel Ahnung habe. Ich weiß nur, dass es die eine oder andere Wasserschutzpolizei gibt und im Stuttgarter Hafen ein Löschboot steht.
Der LG Rettungsschwimmer sollte hier ignoriert werden, das ist vergleichbar mit der Grundausbildung (hier: Fachausbildung WRD) bei FW, Pol, THW, RD... Das ist einfach gegeben, sonst wird niemand eingestellt.
Prinzipiell ist zu sagen, dass der Wasserrettungsdienst dem Rettungsdienst in Baden-Württemberg unterstellt ist. Sowie der Extrateil Katastrophenschutz. Mittlerweile läuft es gliederungsabhängig gemeinsamunter ÖGA.
Die Idee Mehrzweckboot ist hier wohl am hilfreichsten
Bei mir in der DLRG-Ortsgruppe ist es so: Wir haben Wachen, die nicht unbedingt am Gewässer liegen. Von den 3 Wachen im Landkreis liegt nur eine direkt am Fluss, eine am Freibad und die Dritte (meine) liegt einfach mitten auf Land, mit 5km zum nächsten Fluss. Es kommt bei größeren Einsätzen die Berufsfeuerwehr 20km oder 40km angefahren und unterstützt mit Tauchern.
Um hier die Berufsfeuerwehr richtig einzubinden kann man eine eigene Ausbaustufe auf der Feuerwache einbauen mit eigenen Stellplätzen (vgl. THW oder SEG).
Diese Ausbaustufe sollte dann auch bei einer "reinen" Wasserrettungsstation ebenso verfahren werden. Ausbaustufen Boot (1x Bootsführer, 2x Bootsgast + 1 GF, 1x Fahrer = 5 Personen), Taucher (2x Taucher, 2x Signalmann [für alle "Unwissenden": Leinenführer], 1x Taucheinsatzführer (GF), 1 Fahrer = 6 Personen), Führung (3 Personen), Strömungsretter (2x SR + 2x Leinenführer, 1 GF, 1 Kraftfahrer = 6 Personen)
Lehrgänge sollten sein:
Bootsführer
Signalmann
Taucher(Taucher beinhaltet Signalmann)
Taucheinsatzführer (Beinhaltet Taucher und Signalmann -- alternativ auch Führungslehrgang UND Taucher)
Führungslehrgang
Leinenführer
Strömungsretter (beinhaltet Leinenführer)
Die anderen sind schon durch die Grundausbildung --> Analog FW abgedeckt.
Man könnte es auch wie beim Dekon-P handhaben, dass mind. (z.B.) 4 Personen die Quali "Taucher" oder "Strömungsretter"haben müssen, damit wäre auch der Signalmann ohne eigenen Lehrgang abgedeckt.
Zu den "Hilfeleistungseinsätzen" ist wohl zu sagen, dass hier Taucher und/oder Boote der DLRG in Zusammenarbeit mit FW und Polizei ausreichend sind.
Eifelyeti eine klasse Ausarbeitung. Da Du dir so viele Gedanken gemacht hast, solltest Du Dir auch noch Gedanken zu POIs machen.
z-B.: Strandbad, Bach, Fluß (klein und groß), Anlegestelle, See, Schiffartsstraße, Wasserschutzgebiet, Segelgebiet.........
Ebenso wäre auch ein POI "Badeanstalt" oder "Freibad" möglich. Dort wären dann auch "geplante Einsätze" möglich.
Die "Aufsichten" würde ich hier völlig ignorieren, es hat nur bedingt was mit dem Einsatzaufkommen zu tun. Hier stellen wir sogar 12 Jährige mit einem Rettungsschwimmer unter Aufsicht eines Erfahrenen an den Beckenrand hin. Das machen so gut wie alle Ortsgruppen, auch welche ohne eigenes Einsatzteam oder Fachausbildung WRD. Badeanstalt ist übrigens durch den POI Schwimmbad schon abgedeckt