Beiträge von KravMaPanda


    Es ist eigentlich nicht unrealistisch.

    Die Polizei vollstreckt nicht nur Haftbefehle, die durch eine angeordnete Untersuchungshaft zustande gekommen sind, sondern auch die, die aufgrund einer nicht fristgerecht gezahlten Geldstrafe (und der daraus folgenden Ersatzfreiheitsstrafe) oder einer nicht erfolgten Selbststellung (Verurteilter erhält Ladung und muss sich selbst zur JVA begeben) erlassen wurde.

    Tatsächlich ist die Polizei daher in manchen Regionen häufig zu Gast in den JVA'n.

    Das betrifft Sammel- und Einzeltransporte.

    Ist aber Aufgabe der Justiz und nicht der Polizei. (Auch wenn das in einigen Fernsehserien gerne mal so dargestellt wird) Deshalb hat das mE. nichts in LSS zu suchen.

    Das kommt darauf an, wer warum transportiert wird.

    Die Justiz übernimmt den Löwenanteil der Gefangenentransporte, auch wenn es um Krankentransporte (Ausführungen) geht, das ist richtig.

    Jedoch ist es in bestimmten Fällen notwendig, die Polizei entweder hinzuzuziehen oder ihr gar den Gefangenen zu überlassen.

    Das wäre bspw. dann der Fall, wenn es sich um die Überstellung, Ausführung, Verlegung oder Vorführung eines Gefangenen handelt, der unter Terrorverdacht steht.
    Hier übernimmt die Polizei den Transport oder begleitet diesen.

    Bei einer Rücksistierund bzw. Ausantwortung wird der Gefangene (z.B. für Befragungen oder zu Zwecken der Identitätsfeststellung) an die Polizei übergeben und befindet sich für einen begrenzten Zeitraum in deren Gewahrsam.