Ich hab gerade mal in die Norm geschaut:
"-StLF 20/25Es muss ein Löschwasserbehälter mit einer nutzbaren Wassermenge von2.500l (±4 %)
eingebaut sein.
Ist aus einsatztaktischen Gründen ein möglichst großer Löschwasserbehälter notwendig,
kann die nutzbare Wassermenge im Rahmen der vorhandenen Gewichtsreserve
größer sein"
Also würde dem 16/25 je etwa entsprechen. - Die größere Wassermenge ist wohl dann nur wegen der örtlichen Gegebenheiten.
Ach diese nervigen Realbauer