Beiträge von APE_Franken

    Eine grobe Zusammenfassung eines sehr komplexen Zuständigkeits- und Rechtsthemas aus meine beruflichen Alltag als Bauüberwacher der DB AG.


    Grundsätzlich ist egal aus welchem Grund die Sicherung eines Bahnübergangs Sache des EIU = Eisenbahninfrastrukturunternehmens (= zu 90 % DB Netz AG).

    Bei Störungen der Sicherungsart ist auch immer die DB Netz AG mit eigenem Personal (oder zugekauftem externen Personal) zuständig.

    Wobei grundsätzlich nach Eisenbahn-Bau-und-Betriebsordnung (EBO) alle Sicherungsarten immer zur sicheren Seite gehen, in letzter Instanz zählt das Andreaskreuz.

    Es gibt in D keine nicht gesicherten BÜ, sondern nur technisch (Lichtzeichen oder Lichtzeichen+Schranke) oder nicht technisch (mindestens Andreaskreuz, meist mit Pfeifsignalen der Eisenbahnfahrzeuge kombiniert).


    Der Notfallmanager der DB Netz AG kann bei einem Schadensereignis am BÜ im Zuge der Amtshilfe die Landespolizei zur Regelung des Verkehrs (um z. B. Anfahrtswege für FW, Rettungsdienst, THW, DB Netz-eigenes Instandhaltungspersonal frei zu bekommen) anfordern.

    Die Bundespolizei ist nur für die Ermittlungsarbeit auf Bahngelände (und das auf jedem Eisenbahngelände des Bundes - Aufgabenübertragung durch das Eisenbahn-Bundesamt) zuständig, wobei sie Aufgaben durch den Notfallmanager übertragen bekommen kann.


    Hintergrund ist der, das nur der Notfallmanager eine evtl. umfangreichere Sperrung aller Gleise und somit Sicherheit für den Straßenverkehr beim zuständigen Fahrdienstleiter (der ist zuständig für den Bahnbetrieb) anordnen kann.


    Normale LP oder auch BPol werden im Regelfall den Verkehr über den BÜ UNTERBINDEN, da sie i. d. Regel keine Verbindung zum zuständigen Fahrdienstleiter haben, diese stellt dann der Notfallmanager sicher. Alles andere wäre tödlicher Leichtsinn und dann hätte ein armer LP die Verantwortung.


    Also den Einsatz einfach "Unfall am Bahnübergang" benennen, weil die Sturheit einiger Autofahrer immer wieder zu BÜ-Unfällen führt. Das wäre am ehesten an der Realität.


    Nachtrag:

    "Defekter Bahnübergang" = 2 FuStw


    als Folgeereignis "Unfall am Bahnübergang" hier nur Pol, RD, FW


    als Hochstufung "Entgleisung am Bahnübergang nach Unfall hier Pol, RD, FW, THW 25%, 1 Fwk 50 %

    Ich werde die Coins mir nicht holen, da Sebastian noch lange nicht an die in den AGB genannten 10 % Ausfallzeit ran kommt. Sollte er mal in die Nähe kommen, dann vielleicht. Grundsätzlich ist das Spiel ja kostenfrei, somit sollte man dem Entwickler auch nicht alles krumm nehmen. Jeder der Coins kauft, hat sicherlich das Recht dazu, die angebotene Entschädigung anzunehmen. Ich für meinen Teil, wie gesagt, werde es nicht machen.

    franken-112.de

    ist sehr aktuell und detailiert, auch mit außer Dienst gestellten Fahrzeugen.

    Der Name täuscht etwas, der erfasste Bereich geht fast über ganz Deutschland und teilweise auch ins Ausland.


    MfG