das Problem ist, dass das leidige Thema der Sonder und Wegerechte nie gänzlich aus cer Welt geschaffen wird...
strikt gilt folgendes:
§35 StVO regelt ja nur WER alles Sonderrechte in Anspruch nehmen darf....
§38 StVO regelt hingegen den Einsatz von Blaulicht, Martinshorn und was dies für andere zu bedeuten hat.
Blaulicht in Verbindung mit dem Martinshorn darf nur bei höchster Eile benutzt werden...
Blaues Blinkliocht alleine auf Einsaatzfahrten, zur Absicherung an der Unfallstelle und bei geschlossenen Verbänden.
das gelbe Blinklicht lassen wir mal aussen vor....
NUR die Kombination aus Blau+laut sorgt für freie Fahrt und für eine gewisse rechtssicherheit bei Unfällen. Das UDS (UnfallDatenSystem) eines RTW registriert ja alles und man wird dadurch dann auch zur Not verknackt.
Jetzt zu deiner speziellen Situation:
lt einer Rechtsprechung gilt es als ausreichend, wenn ich vor einer Kreuzung das Horn einschalte. Ich brauch es ja nicht immer auf gerader Strecke wenn kein Verkehr vor mir ist. es muss nur vor der Einfahrt in die Kreuzung mindestens schon 3-mal die volle Tonfolge durchlaufen worden sein. Das führt in einer Spielstrasse dazu, dass das Horn ja fast immer anbleiben muss. Viele von den Kollegen deutschlandweit sind der Meinung, dass ich mit einem RTW überall so schnell wie möglich fahren muss... naja Einbildung ist halt auch eine Bildung. Festgestellt wurde, dass eine erhöhung der gefahrenen Geschwindigkeit innerstädtisch um 20 km/h, es nur einen Zeitvorteil von um die 10-15 Sekunden bringt. Die Unfallgefahr hingegen steigt exponential nach oben.
Jetzt aus der Praxis: ich fahre da wo ich alles überschauen kann (Landstrasse) auch schneller wie erlaubt, meisstens bei wenig Verkehr ohne Horn. An gefährlichen, nicht einsehbaren Kurven oder Kreuzungen/Einmündungen geht rechtzeitig vorher das Horn an(mindestens 3 Folgen vor der Kreuzung).
Innerstädtisch ist das Horn tagsüber fast daueran. es gibt halt einfach zu viele Ampeln und Kreuzungen. selbst wenn sich darüber Anwohner öffentlich beschwehren.
Allerdings komme ich innerstädtisch noch nicht einmal dazu die zul. Geschwindigkeit zu übertreten. In Wohngebieten ist Rasen für mich ein generelles No-Go.
Mein Tip für dich: sollte dies passieren und du genug vorlauf hast, mach von der Einsatzfahrt ein Video, merk dir das Kennzeichen des Fahrzeuges und reiche eine offizielle Beschwerde bei der Stadt ein. Den Leuten gehört auf die Finger gehauen...
PS: es ist im übrigen dem NEF untersagt, wewnn er dem RTW hinterher fährt mit Blaulicht und Martinshorn zu begleiten. Der Arzt sitzt ja schon im RTW dann mit drin und somit ist die Arbeit des NEF erledigt: den Doc zum Einsatz bringen. Es gibt keine rechtlich abgesicherten Begründungen trotzdem mit Blau+laut hinter dem RTW hinterher zu fahren....