Hmmm... Ehrlich gesagt komme ich beim Nachlesen hier nicht mehr hinterher, wer hier aus Fachwissen spricht und wer einfach nur Internetrecherche gemacht hat. Um mal nach vielen Jahren Tätigkeit in einer Einsatzeinheit NRW meinen Senf dazuzugeben:
Der GW-San 25 bringt Personal (Staffel, 1/5//6) und Material (Zelt, Tragen, 10 Rettungsrucksäcke, Sauerstoff und vieles mehr) zur Einsatzstelle. Damit können im SEG-Fall entsprechend viele Patienten behandelt werden (als eine Art Mehrfach-FR). Für die überörtliche Hilfe ist der GW-San 25 in eine Einsatzeinheit eingebunden. Die besteht neben dem GW-San allerdings noch aus 2 KTW (bilden mit dem GW-San die Sanitätsgruppe), einem ELW als Führungstrupp, 2 Betreuungsfahrzeugen und einem Betreuungs-LKW als Betreuungsgruppe sowie einem Technikgespann als Techniktrupp. Planmäßig sind das zusammen 33 Helfer. Zwei Einsatzeinheiten zusammen können dann entweder einen Behandlungsplatz 50 oder einen Betreuungsplatz 500 aufbauen. Dafür wird aber jeweils das gesamte Personal gebraucht, also auch die Betreuungsguppe beim Behandlungsplatz.
Begriffe wie GW-MAnV oder GW-BHP werden meistens ganz unterschiedlich gebraucht, bedeuten aber oft ein Fahrzeug mit mehr Material, dafür aber weniger Personal als der GW-San.
Der AB-MAnV ist in NRW ein reines Nachschublager für den Behandlungsplatz. Er ist also NICHT dafür ausgelegt, direkt und alleine, mit welchem Personal auch immer, in die Behandlung zu gehen.
Zum Inhalt im Spiel: Im Endeffekt könnte man einen AB-MAnV so ähnlich einsetzen wie ein TLF bei der Feuerwehr. Dies ist ja auch (hauptsächlich) dafür da, um den (H)LF Wasser nachzubringen. Dafür müsste der GW-San aber so umgearbeitet werden, dass er nach x (25?) Patienten nicht mehr weiter behandeln kann, außer, es ist eben ein AB-ManV da.
Sonst sehe ich keinen realistischen Sinn für das Fahrzeugkonstrukt, wenn der GW-San unverändert bestehen bleibt.