Ein strafbarer Diebstahl liegt bei der widerrechtlichen Verwendung von Grafiken nicht vor.
Die Gerichte sprechen in der Regel ziemlich schmerzhafte Summen an Schadensersatz zu, entsprechende Urteile werden auch gegen Minderjährige gesprochen.
Wenn man sich ein fremdes Fahrrad leihen möchte, fragt man auch vorher nach. Schadensersatz- und/oder Unterlassungsklagen sind hierbei richtig und wichtig. Wenn man die Verwendung hinnimmt, hat man genau nichts davon.