1. Die Leute vom Tauchkraftwagen, so wie dem GW-Taucher müssen sowohl Wasserretter, als auch Taucher sein.
2. Das Boot (MZB) der Feuerwehr, SEG oder Wasserrettung muss dem GW-Wasserrettung fest zugewiesen sein.
Anmerkung: Auch das Boot vom THW sollte dem LKW fest zugewiesen sein, da es sonst vereinzelnd zu Fehlern bei der Alarmierung kommen kann.
3. Die Besatzungsmitglieder des LKW vom THW müssen Wasserretter sein.
In der AAO sieht es dann wie folgt aus:
Im Reiter THW beim Punkt Tauchkraftwagen oder GW-Taucher: Anzahl der benötigten Taucher angeben.
Im Reiter Wasserrettung beim Punkt Boote (allgemein): Anzahl der benötigten Boote angeben.
Wie man sieht, wird der GW-Wasserrettung, oder der LKW beim THW, nicht separat alarmiert. Daher ist es auch so wichtig, dass der GW-Wasserrettung das Boot zieht.
Lasst euch auch nicht von der Tatsache verwirren, dass der Taucher im Reiter THW zu Hause ist. Das bedeutet keinesfalls, dass es sich rein um das THW handelt.
Noch eine kleine Anmerkung:
Mit diesem System ist es aber zwingend erforderlich, dass zu jedem Einsatz mit der Wasserretunng ein Boot UND ein Taucher alarmiert werden. Auch, wenn eigentlich nur ein Boot erforderlich ist.