"Allow_KTW_instead_of_RTW" Funktion

  • Ich wäre auch dafür, dem KTW mehr Funktion zuzuweisen. Jedoch finde ich eine Unterscheidung zwischen N-KTW und normalem KTW nicht so gut. Normalerweise ist jeder KTW (mit Blaulicht) auch so ausgestattet, dass er ohne Probleme Leichtverletzte transportieren kann bzw. Erstversorgung vornehmen kann.
    Das wäre auf jeden Fall auch sinnvoll, den KTW als Erstversorger verwenden zu können, dann wird (ähnlich wie beim NEF) angezeigt, dass für diesen Patienten ein RTW benötigt wird oder der KTW transportiert ihn selber.

  • Ich wäre auch dafür, dem KTW mehr Funktion zuzuweisen. Jedoch finde ich eine Unterscheidung zwischen N-KTW und normalem KTW nicht so gut. Normalerweise ist jeder KTW (mit Blaulicht) auch so ausgestattet, dass er ohne Probleme Leichtverletzte transportieren kann bzw. Erstversorgung vornehmen kann.
    Das wäre auf jeden Fall auch sinnvoll, den KTW als Erstversorger verwenden zu können, dann wird (ähnlich wie beim NEF) angezeigt, dass für diesen Patienten ein RTW benötigt wird oder der KTW transportiert ihn selber.


    Also es tut mir leid,
    aber es gibt da teilweise sehr erhebliche Unterschiede der KTW's.
    Nur weil sie alle KTW heißen, sind es vielleicht nicht alle die selben Gruppen.


    Hier mal eine Aufstellung der KTW Typen



    Und hier ist einmal die genaue EU-DIN, die dir nochmal ganz genau aufschlüsselt was enthalten sein muss.
    zB ist erst ab dem KTW Typ überhaupt Immobilisationsmaterial drauf.

  • Also, bei Einführung weiterer KTWs wäre ich für den Typ B, da dieser meines Wissen nach bei der MTF Transport eingesetzt wird, und damit dann Notfallpatienten transportiert werden.
    Deshalb sollte dieser auch Notfalleinsätze im Spiel fahren können.

    Die Rechte am Profilbild liegen bei mir!

  • Wird bei Schnapsleichen nicht ein NEF benötigt und dann bräuchte man ja einen RTW? Ansonsten dafür.

    nee da reicht ein RTW is ja nur überwachen das er nicht aspiriert und in die klinik fahren

    In Deutschland ist das auch so ähnlich,
    nur der Rettungssanitäter ist der Transportführer auf dem KTW und der Fahrzeugführer auf dem RTW, somit
    wird ihm Notfallmedizinische Kenntnis zugeräumt, die ihm erkennen lassen ob der Pat. mit oder ohne Monitoring gefahren werden kann/muss.
    Bei einem Pat. ohne Monitoring und stabilem Zustand brauch man jetzt nicht unbedingt ein RTW nach holen.

    laut dem Rettungsdienst Gesetz Sachsen-Anhalt müssen auf RTW und KTW je ein Rettungsassistent/Notfallsanitäter und ein Rettungssanitäter sitzen


    das würde bedeuten das Personell kein unterschied besteht und es nun nur um die unterschiedliche beladung geht

  • Dann sind das vermutlich wieder die tollen EU-Richtlinien und sonstige Typen, die es in jedem anderen Bundesland gibt.
    Ich bin aus Bayern und kenne dort nur einen KTW, die alle Krankentransporte fahren (wenn benötigt mit Monitoring, Vakuum, o.ä.) und auch Erstversorgungen, wenn sie dafür alarmiert werden.


    Das einzige, das ich kenne, ist die Unterscheidung zwischen Regelrettungsdienst und Hintergrunddienst bzw. SEG. KTW, 3-KTW, 4-KTW.

    Einmal editiert, zuletzt von DGF112 ()

  • Der in Deutschland im Regelrettungsdienst am weitesten verbreitete KTW entspricht den Fahrzeug- und Raummaßen nach dem EN 1789 Typ A2. Ungeachtet der EN 1789 bewegt sich die von den jeweiligen Leitstellen vorgeschriebene Beladung aber irgendwo zwischen Typ A2 und Typ B.


    Von daher würde ich wenn es um die medizinische Versorgungsfähigkeit geht nicht unbedingt auf die EU-Norm verweisen.


    Wir im Saarland halten trotz DIN EN 1789 auf jedem KTW verpflichtend alle hier in der Notkompetenz vorgesehenen Medikamente, eine Schaufeltrage, eine elektrische Absaugung, Beatmungsbeutel, Infusionen und Pulsoxymeter sowie RR- und BZ-Messgerät vor. Und wenn ich bei den Kollegen aus RLP in ihre KTWs reinschaue finde ich das meiste davon auch in der Beladung wieder ;)

  • Nur mal so nebenbei,


    Laut EU-DIN werden alle Fahrzeuge (außer dem NEF) als Krankenkraftfahrzeug Typ A, B oder C beschrieben. Die EU-DIN sagt nichts über den jeweiligen Einsatz aus.


    Im Groben kann man sagen:
    Typ A - entspricht dem KTW (ob qualifiziert oder nicht spielt da keine Rolle)
    Typ B - entspricht dem Notfall-KTW
    Typ C - entspricht dem RTW (mit erweiterter Ausstattung einem ITW)


    In meinem Rettungesdienstbereich haben alle KTW's eine fast vollständige Typ B Beladung (es fehlt, wenn ich mich recht entsinne, nur die Schaufeltrage) und sind doch nur Typ A2 Fahrzeuge.



    P.S. Seit wann schreibt die Leitstelle die Beladung vor? Dan macht doch der Ärztliche Leiter Rettungsdienst.


    P.P.S.: In der Realität würde ich bei "Schnapsleichen" vorsichtig sein. Sobald diese nicht ansprechbar ist, gehört da noch ein Notarzt zu.
    Mal schauen wie sich das mit dem NotSan entwickelt.

    Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, dass etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, dass etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es am Ende ausgeht. - Vaclav Havel


    Die ganze Kunst der Politik besteht darin, sich der Zeitumstände richtig zu bedienen. - Ludwig XIV

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