Man sollte hier unterscheiden:
1. Fahrraddiebstahl gewesen - kein Täter vor Ort - keine konkreten Täterhinweise >>>>> Pol. kommt nicht >>> Geschädigter wird auf Anzeigenerstattung an einem Polizeirevier hingewiesen
2. Fahrraddiebe am Werk - sind vor Ort und werden beobachtet (haben es ggf. noch nicht bemerkt, dass sie entdeckt wurden) oder sind gerade flüchtig - Pol. kommt zwecks Festnahme auf frischer Tat oder leitet eine Sofortfahnung ein. Hier ist jedoch grundsätzlich, sofern machbar, ein größerer Kräfteansatz gegeben. Ich denke, in diesem Fall 2-3 Fustw, sofern verfügbar, auch mehr.