mehr Worte brauchts nicht
Sammelthread für einfache "Fragen und Antworten"
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Gefällt mir gut
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Wo ist der Unterschied zu Browser-Lesezeichen?
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Es wäre direkt im Forum.
Ich persönlich bin kein Fan von den Browser-Lesezeichen.
Und da ich Forum und Spiel gerne im Vollbildmodus hab, bietet sich eine Foren-Interne Variante an.
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Gut, dann bin ich einfach nicht deine Zielgruppe. ?
Aber zwei Interessenten hast du ja bereits.
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Servus. Ich hab mir die ersten ~20 Seiten durchgelesen und die SuFu mit allen möglichen gefüttert, aber noch keine Antwort gefunden.
Beschleunigen MTW´s die Abarbeitung von Einsätzen, oder taugen die nur um fehlendes Personal zu Großlagen anzukarren ohne weitere Ressourcen zu binden?
Gruß
brues
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Herzlich Willkommen im Forum brues
erstmal ein Dankeschön, dass du direkt hier gefragt hast
Grundsätzlich gilt: Je mehr Personal vor Ort, desto schneller wird der Einsatz abgearbeitet. Das geht natürlich nicht unendlich weit, aber bis zu einem gewissen Grad kann man so Einsätze ganz gut beschleunigen.
Grüße
Jan
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Herzlich Willkommen im Forum brues
erstmal ein Dankeschön, dass du direkt hier gefragt hast
Grundsätzlich gilt: Je mehr Personal vor Ort, desto schneller wird der Einsatz abgearbeitet. Das geht natürlich nicht unendlich weit, aber bis zu einem gewissen Grad kann man so Einsätze ganz gut beschleunigen.
Grüße
Jan
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Hat ja auch nur 4 Jahre gedauert mal ins Forum zu gucken Dann bekommen die Löschgruppen halt nach und nach noch ihre MTW´s wie im richtigen Leben
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Servus. Ich hab mir die ersten ~20 Seiten durchgelesen und die SuFu mit allen möglichen gefüttert, aber noch keine Antwort gefunden.
Beschleunigen MTW´s die Abarbeitung von Einsätzen, oder taugen die nur um fehlendes Personal zu Großlagen anzukarren ohne weitere Ressourcen zu binden?
Gruß
brues
noch eine kleine Ergänzung zu Jan (jxn_30) Beitrag... Das Fahrzeug selbst hat keinen Einfluss, nur die Personalanzahl
Nun konnte ich endlich wieder mal den schlauen spielen
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noch eine kleine Ergänzung zu Jan (jxn_30) Beitrag... Das Fahrzeug selbst hat keinen Einfluss, nur die Personalanzahl
Nun konnte ich endlich wieder mal den schlauen spielen
Danke, das hab ich aber immer so gemacht. Erst das Personal anwerben und wenn alle da sind, dann wurde das FZ gekauft und die People direkt fest zugewiesen, das hatte ich irgendwo in den FAQ´s gelesen, dass ein FZ den Einsatz schneller gestaltet wenn mehr Besatzung drauf sitzt. Bezog sich leider nicht auf MTW´s, aber das ist ja jetzt geklärt und wenn mir dann was zu lange dauert, lasse ich die Armee aus MTW los
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Hallo Brues,
herzlich willkommen im Forum.
Mit der Armee aus MTW wäre ich vorsichtig - es gibt hier im Forum eine Diskussion "nachalarmierte Fahrzeug erhöhen die Abarbeitungszeit". In wie weit das auch bei einem MTW passieren kann weis ich nicht. Bei mir fährt generell bei jedem Einsatz ein MTW mit raus, ich hab die von Anfang an bei mir in jeder FW stehen. das reicht locker.
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Dann schreib ich auch noch kurz dazu:
vor Jahren hab ich mal einen Versuch gestartet, teilweise brachten mehr Fahrzeuge (und damit mehr Personal) einen Vorteil, teilweise nicht. Dass sich also die Bearbeitung immer beschleunigt wenn mehr Personen da sind ist genau so eine unbestätigte Beobachtung wie die Fehlermeldung dass mehr Fahrzeuge einen Einsatz verlangsamen. Damit sich keiner auf den Schlips getreten fühlt: das ist nur ein Hinweis, keine Feststellung dass jemand Unwahrheiten verbreitet!
Ein kleiner Tipp am Rande: ich würde auch lieber mal ein Fahrzeug mehr rollen lassen als eins zu wenig, ich würde dazu aber keine MTW nutzen sondern (H)LF weil diese zusätzlich zum Personal noch als Solo-Fahrzeug für alle anderen Einsätze funktionieren.
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Nabend zusammen,
jetzt hab ich auch mal ne vielleicht doofe frage
Oder vielleicht hat auch jemand von euch das selbe Problem.
Ich merk es gerade bei unserm Verbandsevent Hochwasser extrem.
Ich hab meine Wasserrettungszüge komplett durchgeplant, d.h. Ich hab in jedem Gebäude (mit WR erweiterung) 2 Züge. Die sind komplett durchnummeriert und auch als Zug zum Alarmieren angelegt.
Also der erste Wasserrettungszug der Wache:
GW-Wasserrettung 1
MZB 1
GW-Taucher 1
Normalerweise sollten diese Fahrzeuge ja auch zusammen raus fahren. Fürs Boot ist der GW Wassserrettung dabei.
Mein Problem ist jetzt das teilweise dann auch noch der GW Wasserrettung aus dem zweiten Zug mit fährt. Aber nur ab und zu.
Damit kann ich meinen zweiten Zug aber nicht mehr einsetzen....
Hat da jemand nen plan?
Ich hab auch schon probiert quasi nur einen GW Taucher und das Boot zu alarmieren das es das zugfahrzeug also den GW wasserrettung fürs boot direkt selbst auswählt hat aber auch nicht funktioniert...
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Guck mal nach ob jedes Boot, bei dem das auftritt, ein festes Zugfahrzeug hat. Ich glaube nämlich das das auf "Zufällig" steht. Dann wird aus den verfügbaren Zugfahrzeugpool (4) eins ausgewählt. Die Chancen das es sich um den GW-W 2 handelt liegt bei ca. 25%.
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Guck mal nach ob jedes Boot, bei dem das auftritt, ein festes Zugfahrzeug hat. Ich glaube nämlich das das auf "Zufällig" steht. Dann wird aus den verfügbaren Zugfahrzeugpool (4) eins ausgewählt. Die Chancen das es sich um den GW-W 2 handelt liegt bei ca. 25%.
Da liegt der Hund begraben DANKE!!
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Mir ist kein Fahrzeug bekannt wo zwei NotDocs drauf sitzen. Da der Rettungsdienst, im Gegensatz zur FW, Polizei oder THW, in der freien Wirtschaft gehandelt wird kommt eine Überqualifikation der Fahrzeuge manchmal bei KTWs, seltener hast du auch zwei RettAss/NotSans auf einem RTW sitzen. Aber 2 Druiden (Notärzte) auf einem Auto ist geldtechnisch ein Desaster. Es gibt einen Sonderfall: Je nach Landkreis ist es üblich das der NotDoc vom Fahrer zuhause abgeholt wird. Da das Fahrzeug ja nicht ohne NA sein darf wird dann der neue eingeladen und danach der alte abgesetzt. In diesem Moment kann es dir passieren das aus dem Auto 2 Schamenen kommen, aber sonst nicht.
also das Schamanen in der freien Wirtschaft tätig sind wäre neu... die werden von den Krankenkassen bezahlt, wie der komplette Rettungsdienst und somit werden sie reglementiert... die restlichen Fahrzeuge sind ja von der Personalausweisen nunmal auch vorgeschrieben:
KTW RS/RS
RTW (nach NotSanG) RS/NFS
NEF NFS mit GrpFhr Ausbildung...
jede Besetzung die darüber hinaus geht geht zu Lasten der Haushalte der Träger des Rettungsdienstes... also im Normalfall der Kreise... -
also das Schamanen in der freien Wirtschaft tätig sind wäre neu... die werden von den Krankenkassen bezahlt, wie der komplette Rettungsdienst und somit werden sie reglementiert... die restlichen Fahrzeuge sind ja von der Personalausweisen nunmal auch vorgeschrieben:
KTW RS/RS
RTW (nach NotSanG) RS/NFS
NEF NFS mit GrpFhr Ausbildung...
jede Besetzung die darüber hinaus geht geht zu Lasten der Haushalte der Träger des Rettungsdienstes... also im Normalfall der Kreise...1. Der Rettungsdienst ist, in NRW zumindest, im Gegensatz zur Feuerwehr (Kommune) und Polizei (Land/Bund), Sache des Kreises. Und dieser kann entscheiden ob die FW das machen muss oder das ganze ausgeschrieben wird und dann eine HiOrg oder ein kommerzieller Anbieter fährt.
2. Ein KTW muss, in NRW, nur mit einem RH und einem RS besetzt sein. Des weiteren gilt bis 2021 die Sonderregelung das RAs noch fahren dürfen statt NFS. Und witzigerweise durften bis 2016 ua. in Schleswig-Holstein RTWs und NEFs von "geeigneten Personen" gefahren werden -
Guck mal nach ob jedes Boot, bei dem das auftritt, ein festes Zugfahrzeug hat. Ich glaube nämlich das das auf "Zufällig" steht. Dann wird aus den verfügbaren Zugfahrzeugpool (4) eins ausgewählt. Die Chancen das es sich um den GW-W 2 handelt liegt bei ca. 25%.
Da liegt der Hund begraben DANKE!!
Ergänzung: In deiner AAO (bzw. deinem Zug) solltest du dann auch nur das Boot alarmieren. Das gebundene Zugfahrzeug fährt dann automatisch mit. Ansonsten kann es passieren, dass das Zugfahrzeug vor dem Boot rausfährt und schon weg ist, wenn das Boot "auch los möchte".
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1. Der Rettungsdienst ist, in NRW zumindest, im Gegensatz zur Feuerwehr (Kommune) und Polizei (Land/Bund), Sache des Kreises. Und dieser kann entscheiden ob die FW das machen muss oder das ganze ausgeschrieben wird und dann eine HiOrg oder ein kommerzieller Anbieter fährt.
2. Ein KTW muss, in NRW, nur mit einem RH und einem RS besetzt sein. Des weiteren gilt bis 2021 die Sonderregelung das RAs noch fahren dürfen statt NFS. Und witzigerweise durften bis 2016 ua. in Schleswig-Holstein RTWs und NEFs von "geeigneten Personen" gefahren werdenletztes statement dazu:
teilweise richtig...
Träger Rettungsdienst sind grundsätzlich die Kreise mit einschränkungen
Aufgabe des Rettungsdienstes, Träger
(1) Die Kreise und kreisfreien Städte sind als Träger des Rettungsdienstes verpflichtet, die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung einschließlich der notärztlichen Versorgung im Rettungsdienst und des Krankentransports sicherzustellen. Beide Aufgabenbereiche bilden eine medizinisch-organisatorische Einheit der Gesundheitsvorsorge und Gefahrenabwehr.
(2) Neben den Kreisen und kreisfreien Städten sind die Großen kreisangehörigen Städte Träger von Rettungswachen. Mittlere kreisangehörige Städte sind Träger von Rettungswachen, soweit sie aufgrund des Bedarfsplanes Aufgaben nach § 9 Abs. 1 wahrnehmen. Die Großen und Mittleren kreisangehörigen Städte sind insoweit neben den Kreisen und kreisfreien Städten Träger rettungsdienstlicher Aufgaben.
(3) Die Kreise und Gemeinden nehmen die Aufgaben nach diesem Gesetz als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung wahr.
(4) Das Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Oktober 1979 (GV. NRW. S. 621) in der jeweils geltenden Fassung bleibt unberührt. Bei der Aufstellung und Fortschreibung des Bedarfsplans prüfen die Kreise und kreisfreien Städte die Möglichkeiten einer länderübergreifenden Zusammenarbeit, soweit sie an ausländische Staaten angrenzen und mit diesen Abkommen bestehen.
Fahrzeugbesetzung ist soweit richtig, aber wird im Normalfall so gar nicht gehandelt, weil die meissten KTW entweder KTW-B sind oder Spitzenlast RTW. Die Aussage über den Rettass ist grundsätzlich falsch, da dieser bis 2026 weiterfahren kann, und sogar die Umschulung um 5 Jahre verlängert wird.
§ 4 (Fn 6)
Besetzung von Rettungsmitteln(1) Die in der Notfallrettung und im Krankentransport eingesetzten Personen müssen für diese Aufgaben gesundheitlich und fachlich geeignet sein.
(2) Die gesundheitliche und körperliche Eignung ist aufgrund einer ärztlichen Untersuchung durch ein ärztliches Zeugnis vor Aufnahme der Tätigkeit nachzuweisen. Die ärztliche Untersuchung ist alle drei Jahre zu wiederholen.
(3) Für den Krankentransport ist mindestens eine Rettungssanitäterin oder ein Rettungssanitäter und für die Notfallrettung mindestens eine Rettungsassistentin oder ein Rettungsassistent beziehungsweise eine Notfallsanitäterin oder ein Notfallsanitäter zur Betreuung und Versorgung der Patientinnen und Patienten einzusetzen. In der Notfallrettung eingesetzte Ärztinnen und Ärzte müssen über den Fachkundenachweis Rettungsdienst einer Ärztekammer oder eine von den Ärztekammern Nordrhein oder Westfalen-Lippe als vergleichbar anerkannte Qualifikation verfügen (Notärztin oder Notarzt). Sie können dem nichtärztlichen Personal in medizinischen Fragen Weisungen erteilen.
(4) Krankenkraftwagen sind im Einsatz mit mindestens zwei fachlich geeigneten Personen zu besetzen. Als Fahrer oder Fahrerin fachlich geeignet ist
1. für den Krankentransport, wer als Rettungshelfer oder Rettungshelferin ausgebildet worden ist,
2. für die Notfallrettung, wer
a) als Rettungssanitäter oder Rettungssanitäterin ausgebildet worden ist oder
b) an einem Lehrgang nach § 4 RettAssG teilgenommen und die staatliche Prüfung bestanden hat,
3. für die Führung eines Notarzt-Einsatzfahrzeuges, wer die Berufsbezeichnung Rettungsassistentin oder Rettungsassistent beziehungsweise Notfallsanitäterin oder Notfallsanitäter führen darf.
(5) Für Unternehmen, die Notfallrettung oder Krankentransport im Rahmen der betrieblichen Ersten Hilfe betreiben, können in der Genehmigung nach § 17 Ausnahmen von den Absätzen 3 und 4 zugelassen werden.
(6) Das für das Gesundheitswesen zuständige Ministerium wird ermächtigt, hinsichtlich der Rettungssanitäterinnen/Rettungssanitäter und Rettungshelferinnen/Rettungshelfer Näheres über die Zulassung, zur Dauer, über die Inhalte und den Abschluss der theoretischen und praktischen Ausbildung sowie zur Prüfung und zur Führung der Bezeichnungen Rettungssanitäterin/Rettungssanitäter, Rettungshelferin/Rettungshelfer durch Rechtsverordnung zu regeln.
(7) Mit Ablauf des 31. Dezember 2026 wird die Funktion der Rettungsassistentin oder des Rettungsassistenten durch die Notfallsanitäterin oder den Notfallsanitäter ersetzt.
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Ich schon wieder. Hatte Langeweile als die Einsätze abgearbeitet wurden und hab in den Einstellungen rumgefummelt. Hab dann irgendwann den Punkt "Grafikset" angeklickt und einfach mal gemacht mir aber nicht gemerkt was vorher ausgewählt war. Kommt man da irgendwie wieder dahinter, oder bleibt mir nur alle 53 Seiten mit Sets auszuprobieren bis ich das richtige wieder gefunden habe?
ELW1 war ein Sprinter, GW-Öl quasi eine Straßenkehrmaschine
LF16/TS hatten nen gelben Streifen und Vorbaupumpe inkl. Abdeckung
MTW waren VW Bulli T5 oder neuer
Fahrzeuge waren alle schräg und gut gezeichnet, keine Fotos und die RKL waren nicht animiert im Sinne von Drehspiegelsimulation, sondern einmal alles aus und im nächsten Bild alle RKL usw an