FF Barendrecht im RL (Helmcam)

  • Schöne und eindrucksvolle Videos. :)


    Mal eine Frage zur Helmcam:
    Nutzt ihr die nur "zum Spass" oder auch "offiziell" beispielsweise für die Einsatzdokumentation oder auch zur Brandursachenermittlung (Lage bei Ankunft) ?
    Wie ist eigentlich die Rechtslage dazu in den Niederlanden ?

  • Einsatzdocumentation fur eigen gebrauch. Was haben wir gut oder fals gemacht bei der Einsätz.


    Diese 2 video's sind offenbar gemacht fur werbung Freiwillige Feuerwehrleute.


    Uber der Rechtslage, das weis ich nicht.

  • Ih denke das der FF Barendrecht nicht arbeit wie im D der Freiwilligers arbeiten.
    Im jan. 2015 43 Einsätzen ( 39 mit HLF und 4 mit ELW3) und im feb. 27 (HLF 23 und ELW3 4)
    Der ELW 3 ist fur uns 2 Fz. Der VC 90-1 oder VC 90-2 und der MC 90-1. Ein video der Fz:



    Meine avatar ist der VC 90-1.


    Stimt es was ich denke?

  • Das stimmt auf jeden Fall, dass es in Deutschland (fast immer) anders läuft als in den Niederlanden. Wir haben durch unsere Städtepartnerschaft auch einen recht engen Kontakt zur BW Hoogezand-Sappemeer und besuchen uns schon lange jedes Jahr im Wechsel für ein Wochenende, so dass ich ungefähr weiß, wie bei euch gearbeitet wird. Ich persönlich sehe den Hauptunterschied in den Bereitschaftsdiensten, die es in Deutschland bei den allerwenigsten Freiwilligen Feuerwehren gibt.


    Hier gibt es nur bei vergleichsweise wenigen großen FF sogenannte "hauptamtliche Wachabteilungen", deren Angehörige zwar ähnlich wie bei einer BF bei der FF "arbeiten", allerdings lediglich Angestellte der jeweiligen Kommune sind. Aber so etwas ist sehr selten, beispielsweise gibt es in unserem Kreisgebiet mit 135 FF gerade mal eine Handvoll von hauptamtlichen Gerätewarten bei ein paar städtischen Wehren. Hinzu kommt das hauptberufliche Personal in der FTZ und beim KFV.
    In meiner eigenen Gemeindewehr mit 2 Ortswehren mit zusammen durchschnittlich rund 350 Einsätzen im Jahr gibt es beispielsweise genau 1 hauptamtlichen Gerätewart sowie 1 Sachbearbeiter Feuerwehr bei der Stadtverwaltung.
    Das gesamte übrige Einsatzpersonal im Kreisgebiet wird über Melder und/oder Sirene alarmiert und kommt dann von der Arbeitsstelle oder aus der Freizeit zum Gerätehaus.
    Gesonderte Bereitschaftsdienste sind nicht per Dienstplan geregelt sondern werden nur wirklich ganz selten bei besonderen Ereignissen angeordnet.


    Besondere Fahrzeuge werden jedoch auch bei vielen FF in Deutschland vorgehalten und auch von Ehrenamtlichen besetzt. Das gilt dann ebenso in Städten mit BF wie in den ländlichen Regionen sowohl bei den Zügen des Kreises als auch bei etwas größeren oder zentral gelegenen FF.
    (Wobei der von dir angesprochene ELW3 in Deutschland übrigens aus der Norm ist und nun ebenfalls als ELW2 geführt wird ...)


    Vieles lässt sich jedoch auch nicht pauschal für ganz Deutschland sagen, da die Brandschutzgesetze, auf denen dann alle Satzungen, Verfahrensanweisungen und Verwaltungs- oder sonstige Richtlinien aufbauen, in Deutschland Ländersache sind, wodurch es von Bundesland zu Bundesland doch teilweise ganz erhebliche Unterschiede gibt.