Diskussion - Einbindung von Flughafen oder Bundeswehr

  • @Hog3004 Schau mal im Gesetzestext der StVO, dann wird man schlauer. Und ja klasse, du hast eine meiner Quellen geöffnet und den Text nicht verstanden... Die Bundeswehr dient nicht unmittelbar dazu, die öffentliche Ordnung zu bewahren (sondern dient dazu, Gafahren von außen abzuwenden), ansonsten hätten sie besondere Rechte, wie polizeiliche Rechte, oder eine Art Weisungsbefugnis gegenüber Zivilisten. Ein Soldat kann im Normalfall (also Friedenszeit, außerhalb von K-Fällen) einem Zivilisten garnichts. Aber genau diese Möglichkeiten haben die BOS (sonst könnte man die öffentliche Ordnung nicht wahren).


    Edit: schau mal z. B. in den Abs. 7a vom §35. Dort sind z. B. auch Postfahrzeuge mit gewissen Sonderrechten ausgestattet ;) Und der Part mit der Dringlichkeit ist nicht ganz richtig. Hier bist du im § 38 StVO (übrigens erwähnt auch hier der Gesetzgeber in keinster Weise den Begriff BOS), dies bezieht sich auf Wegerechte, welches strikt von Sonderrechten zu trennen ist. Sonderrechte: Das Recht gegen gewisse Vorschriften der StVO zu verstoßen, ohne jedoch die Rechte anderer Verkehrsteilnehmer einzuschränken (Vorfahrt). Zudem ist kein Kenntlichmachen der Nutzung Sondderrechte erforderlich (warum auch? Man darf ja keine Rechte Dritter einschränken). Wegerechte: eine Erweiterung der Sonderrechte, hier darf man auch die Rechte anderer Verkehrsteilnehmer einschränken und Vorfahrtsregeln missachten (Achtung: man hat eine erhöhte SSorgfaltspflicht wenns Kracht ist man trotzdem vorm Kadi). Hier ist eine Kenntlichmachung zwingend mit Blaulicht und Einsatzhorn erforderlich. Soweit erstmal zur Rechtskunde zu den §§ 35 und 38 StVO ;)


    Edit 2: Das BDBOS schreiben übrigens folgendes: "Aufgabe der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) ist der Aufbau, der Betrieb und die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit eines digitalen Sprech- und Datenfunksystems für die Polizeien von Bund und Ländern, Feuerwehren und Rettungsdiensten, Zollbehörden und Nachrichtendienste. [...]" Kein Wort von der Bundeswehr... Und warum? Keine BOS, zudem beschafft die Bundeswehr zwar auch Digitalfunk, jedoch nicht nach tetra 25-Standart (jener, den die deutschen BOS beschaffen), sondern Funken über Tetrapol (oder wollen dies). http://www.heise.de/newsticker…teme-bei-EADS-130648.html
    Dort steht übrigens auch nochmal, dass die Bw kein Teil der BOS ist (Bw = äußere Sicherheit, BOS = innere Sicherheit)


    @Manuel22 nciht zwingend. Die Flughafenfeuerwehr in Hannover-Langenhagen z. B. wird über die Regionalleitstelle alarmiert und funkt auch über den Kanal Florian Ronne (466).

    4 Mal editiert, zuletzt von Rob951 ()

  • Da sich in diesem merkwürdigen Thread sowieso über alles Mögliche unterhalten wird, warum nicht auch über Bundeswehr, BOS, Sonderrechte, Gesetze, etc. ?(


    Wenn ich dem Link von Hog3004 folge, komme ich zum folgenden Text:
    Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS)
    Staatliche (polizeiliche und nichtpolizeiliche) sowie nichtstaatliche Akteure, die spezifische Aufgaben zur Bewahrung und/oder Wiedererlangung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung wahrnehmen. Konkret sind dies z. B. die Polizei, die Feuerwehr, das THW, die Katastrophenschutzbehörden der Länder oder die privaten Hilfsorganisationen, sofern sie im Bevölkerungsschutz mitwirken.


    Dort lese ich nichts von "Bundeswehr"...


    Wenn ich mir hingegen den §35 StVO anschaue, dann lese ich dort widerum nichts von "BOS" ....
    Nachzulesen ist das beispielsweise hier: http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_35.php oder auf vielen anderen Rechtsseiten, die den originären Gesetzestext zitieren.


    Vielmehr sind dort die einzelnen Behörden, Organisationen und sogar Unternehmenssparten aufgeführt, die berechtigt sind, Sonderrechte in Anspruch zu nehmen.
    Richtig ist es, dass die Bundeswehr unter bestimmten Umständen Sonderrechte in Anspruch nehmen darf, ebenso wie beispielsweise die Müllabfuhr, Postzusteller oder Straßenreiniger. Und diese gehören widerum meines Wissens auch nicht zu den "BOS". Es sei denn, ich hätte irgendwas verpasst ...


    Andersherum jedoch wird ein sehr großer Teil des Rettungsdienstes nicht von BOS geleistet sondern von HiOrg (Hilfsorganisationen), die eben nicht zu den BOS gehören. Warum das so ist, lässt sich ebenfalls im Link von Hog3004 nachlesen. Der Rettungsdienst hat absolut nichts mit der "Bewahrung und/oder Wiedererlangung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung" zu tun.


    Infolgedessen wird der Rettungsdienst auch nicht im Link von Hog3004 genannt, wohl aber im §35 StVO, denn natürlich darf auch der Rettungsdienst unter bestimmten Umständen Sonderrechte in Anspruch nehmen.


    Welche Umstände das jeweils sind, steht ebenfalls im §35 StVO.


    Kurz gesagt: Die StVO sagt nichts, aber auch garnichts über eine Zugehörigkeit zu den BOS und /oder HiOrg aus ...


    Wer also so sehr auf den Paragrafen herumreiten möchte, muss aufpassen, dass er nicht runterfällt ...


    Ganz nebenher sei erwähnt, dass die Bundeswehrfeuerwehr sehr wohl als Werk- bzw. Betriebsfeuerwehr und somit als "nichtöffentliche Feuerwehr" anzusehen ist. Wenn sie doch (wie in den hier erwähnten Fällen) von der öffentlichen Leitstelle in das regionale oder sogar überregionale Einsatzgeschehen mit einbezogen wird, so geschieht das einzig und allein auf Grund entsprechender vertraglicher Vereinbarungen und keinesfalls, weil da irgendetwas wie eine "besondere Hilfeleistungspflicht" oder ein gesetzlicher Anspruch bestehen würde ...



    Was das mit dem Vorschlag zu tun haben soll ?
    Weiß ich auch nicht. Ich weiß nichtmal, was da überhaupt alles vorgeschlagen wurde.
    Hat eigentlich noch jemand eine Idee, wie man hier die Verfolgung illegal Beschäftigter einbauen kann ?
    Oder wie wir hier die "SAR"-Hubschrauber der Bundeswehr sonst noch einsetzen sollen ? Den "normalen" RTH gibt es hier ja schon ...
    Oder ist das am Ende gar kein Vorschlag sondern nur eine Diskussion ? Aber wenn ja, worüber eigentlich ?



    Ausserdem vermisse ich auch eine Erklärung zum sehr anschaulichen Begriff "Speckturm".
    Ist das Bundeswehrjargon für den Tower ? Hmm, wohl eher nicht ...
    Nicht bös gemeint, sorry. :saint:




    Nachtrag:
    Das kommt dabei raus, wenn man sich zwischendurch von lieben Menschen vom Weiterschreiben abhalten lässt ... Überschneidungen. ;)


    Rob951, herzlichen Dank für die Informationen zu den Funksystemen und -kanälen. Du verzeihst aber bitte, dass ich das nicht nachlese, da es mich nicht die Bohne interessiert und weder für mein reales Leben noch hier für das Spiel auch nur im Mindesten "irgendwie wichtig" ist ... ? :sleeping:


    Was den Kern der Diskussion um die StVO angeht, empfehle ich jedoch auch dir nochmals einen Blick in die §§35 und 38 StVO ...
    Daher hier ergänzend auch nochmal ein Link zum §38 StVO: http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_38.php


    Du beklagst dich seltsamerweise, dass Hog3004 einen von dir genannten Text gelesen aber nicht verstanden hat ...
    Ich denke, dass gerade du da Milde walten lassen solltest, denn das passiert schon mal, wenn man nicht so viel Zeit dafür investieren möchte oder kann, die "Restzeit" dann lieber mit Schreiben als mit Lesen verbringt, den dann noch verbleibenden kleinen Zeitintervall nur noch zum "Querlesen" (weils ja "effektiver" ist ... :D ) nutzt, dabei wesentliche Teile überliest, vom Rest auch nur noch einen Teil versteht und entsprechend "wertvolle" Antworten im Forum hinterlässt ...


    - Der §38 gilt nicht für den Fahrer, der Sonderrechte nach §35 in Anspruch nimmt, sondern für alle übrigen Verkehrsteilnehmer und ist somit keineswegs eine "Erweiterung des §35".
    - Der §38 ordnet an, dass alle übrigen Verkehrsteilnehmer unverzüglich freie Bahn zu schaffen haben, wenn sich ein mit Sondersignal (also Blaulicht und Martinshorn) gekennzeichnetes Fahrzeug nähert. Verstoßen diese jedoch gegen diesen Paragrafen, so gibt der dem Fahrer des Einsatzfahrzeugs keinesfalls das Recht, sich beispielsweise die Vorfahrt zu erzwingen. Klar kann man die anderen hinterher anzeigen, weil sie eben keine freie Bahn geschaffen haben, aber in der entscheidenden Situation hilft das auch nicht weiter ...
    - Die Sache mit Dringlichkeit gilt hingegen sehr wohl in Zusammenhang mit dem §35, denn wenn die Dringlichkeit nicht gegeben ist, entfallen auch die Sonderrechte ...
    - Ebenfalls gehört das von dir erwähnte Missachten der Vorfahrt schon zu den Sonderrechten gemäß §35 und hat mit dem §38 absolut garnichts zu tun ...


    Soweit erstmal zur Rechtskunde zu den §§35 und 38 StVO... ;)


    Auch sonst hast du da wieder mal munter mit ein paar seltsamen Begriffen um dich geworfen und auch beispielsweise den §1 StVO (Kurzfassung: Niemanden gefährden und über das unbedingt erforderliche Mass hinaus behindern ...) als solchen nur am Rande erwähnt, obwohl der nicht umsonst als erster (und wichtigster) Paragraf in dieser Ordnung angeführt wird. http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_01.php


    Auch der Blick in weitere Gesetzestexte sei dir empfohlen:
    - Es gibt sehr wohl Möglichkeiten, die Bundeswehr auch im Inneren einzusetzen, die nichts mit "K-Fällen" zu tun haben. Was ist überhaupt ein "K-Fall" ?
    - Definiere auch mal den Begriff "Zivilist". Ist auch ein Soldat außerhalb der Dienstzeit und ohne Uniform ein "Zivilist" ? Hat er dann trotzdem noch Befehle oder Weisungen zu befolgen ?
    - Was ist mit den Feldjägern der Bundeswehr ? Haben die eventuelle Rechte sogar gegenüber "Zivilisten", die nicht Angehörige der Streitkräfte sind ? Warum haben die eigentlich SoSi-Anlagen an den Fahrzeugen ?
    Wie gesagt, es ist nur eine Empfehlung, da du ja auch so schön mit §§ um dich wirfst. Aber du musst das natürlich nicht machen, wenn du keine Zeit haben solltest. Ich staune ja schon, dass du das hier überhaupt zur Kenntnis genommen hast und mag dich daher wirklich nicht zu irgendetwas bringen, was deinem Gefühl für Effektivität zuwiderläuft ... ^^
    Andererseits mag es jedoch manchmal ganz nützlich sein, wenn man seine Behauptungen und "Beispiele" auch belegen kann und die Belege das sogar unterstützen und nicht nur weitere Lücken in der Argumentation aufdecken ... nix für ungut. :whistling:

    2 Mal editiert, zuletzt von Andy09 ()

  • @Hog3004
    Bitte erspar uns dein gefährliches Halbwissen, und versuch es erst recht nicht mit ZDVen zu untermauern....
    9/630 = Brandschutz im Flugbetrieb der Bundeswehr
    und 70/1 regelt meiner Erinnerung nach das Leben in der Gemeinschaftsunterkunft (auch wenn darin steht welche Brandgefährdungen zu vermeiden sind, Fluchtwege freihalten etc.) ist es eine "Stubenvorschrift".....
    Wüsste nicht was das hier zu suchen hat. Hast du überhaupt gedient oder kommen deine Ideen alle von RTL?
    Hinzu kommt das dein Multi-Post schon spammen ist.
    Die BW war, ist und bleibt kein BOS-Tei, siehe auch hier http://de.wikipedia.org/wiki/B…n_mit_Sicherheitsaufgaben .
    Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die F... üße stillhalten.
    Wenn Andy09 was schreibt, dann hat das Hand und Fuß.
    Und ich selbst als ehemaliger Marinesoldat(8Jahre) und Feuerwehrmann seit 10 Jahren seh es nicht ein, wenn einer wie du hier derartigen geistigen Diarrhoe reinsetzt und mit irgendwelchen falschen Paragraphen oder ZDVen
    versucht dies auch noch als "DIE WARHEIT" zu verkaufen. Wahrscheinlich hast du dir nach deinem Post noch selbst auf die Schulter geklopft....
    Wenn du Selbstbestätigung suchst, dann tu das bitte im real-life mit echten Menschen.


    Das ganze hat auch nichts aber auch gar nichts mehr mit dem Thema zu Tun.
    Bundeswehr hat in diesem Spiel meiner Meinung nach nichts zu suchen und auch Flughafen- oder spezielle Werksfeuerwehr(Turbolöscher BASF z.B.) gehören hier nicht hin.


    Möge sich bitte ein Moderator erbarmen dieses Thema endlich zu schliessen um weiteren Schwachsinn zu unterbinden.

  • Guten Morgen,


    es es kann doch jeder sein Spiel spielen wie er mag ob es falsch ist oder nicht. Bei mir gibt es die Bundeswehr einen Sanitäts Zug, und die Feldjäger. Da man sich die Grafiken und Funknamen ja selber an die Fahrzeuge anpassen kann!


    Gruß Anderl