Rechtschreib- und Grammatikfehler

  • Und dann hab ich da noch was beim Event-Tooltip gefunden:

    Zitat

    Gebäude-Event: Spare 50% bei für Gebäuden für Coins!, Fahrzeug-Ereignis: Spare 50% bei Fahrzeugen für Coins!

    * ein "für" zu viel

    * Warum einmal "Event", einmal "Ereignis"?


    Ich fände allgemein die folgende Formulierung lesbarer:

    Zitat

    Gebäude-Event: Spare 50% beim Kauf von Gebäuden mit Coins!, Fahrzeug-Event: Spare 50% beim Kauf von Fahrzeugen mit Coins!

  • Bei den "alten" Polizeimotorrädern steht im Menü:

    "Du kannst dieses Fahrzeug gegen einen Funkstreifenwagen (FuStw) eintauschen. Dies ist kostenlos möglich, kann aber nicht rückgängig gemacht werden!"


    Dabei ist das "w" in "FuStW" falsch. Dort gehört ein großes "W" hin.

    Mal gerade ingame nachgeschaut, der Fehler besteht ja immernoch? Ignoranz auf hohem Niveau..

    Anmelde-Datum: 06.12.2017

    DG: Wehrführer

    Verband: 112SaarHeroes

    Leitstellenspiel Grafiker (Medium Quality8o)


    Einsatzfahrzeuge Bilder & Videos: YouTube, Facebook und Instagram!

  • Ich habe mir, weil ich etwas gesucht habe, mal wieder die AGB durchgelesen. Dabei sind mir einige Dinge aufgefallen: (ab wie vielen Fehlern im Gesetzlich gültigen Text darf ich eigentlich eine Bezahlung für meine Kontrolle/Hinweise verlangen? *grins*)


    § 1 Geltungsbereich, Wesentliche Merkmale der angebotenen Leistungen

    Das ist eine Aufzählung. Damit muss Wesentliche klein geschrieben werden.


    § 2 Abs 1 [...] privat und nicht in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln [...]

    Vermulich soll das selbstständigen heißen.


    § 5 Abs 3 [...] zwischen Dritten (z.B. App Store) und dem Nutzer abgeschlossen [...]

    Laut DIN 5008 "Zwischen dem Punkt ».« und dem Buchstaben »B« wird immer ein Leerraumzeichen (1 x Leerschritttaste) gesetzt!"


    § 6 [...] Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) [...]

    Siehe einen Punkt weiter oben


    § 7 Laufzeit, Auflösende Bedingung, Kündigung

    Das ist eine Aufzählung. Damit muss Auflösende klein geschrieben werden.


    § 7 Abs 2 [...] Kündigung bedarf. Im Falle von Abonnements [...]

    Nach dem Punkt sind 2 Leerzeichen.


    § 7 Abs 5 [...] Kündigungen sind in Textform möglich (z.B. E-Mail). [...]

    Siehe oben.


    § 8 Abs 1 [...] gehaltenen Kommunikationsmöglichkeiten, Inhalte zu veröffentlichen [...]

    Das Komma hinter Kommunikationsmöglichkeiten ist zu viel. (Hier bin ich mir nicht 100 % sicher, weil das ein ewiger Schachtelsatz ist)


    § 8 Abs 5 [...] und in den Spielen bereit gestellten Kommunikationsmöglichkeiten [...]

    Bereitgestellte wird zusammengeschrieben. Leerzeichen zu viel.


    § 10 Abs 2 [...] Rechtsgrund, sei es aus vertraglicher Pflichtverletzung oder unerlaubter Handlung bestimmt sich [...]

    Fehlt ein Komma hinter Handlungen. Der Halbsatz wird nicht sauber geschlossen.


    § 10 Abs 4 [...] bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten,. Die Haftung [...]

    Da ist ein Komma reingerutscht, dass da einfach nichts zu suchen hat, dahinter kommt nämlich nichts mehr.


    § 12 Abs 2 [...] Produkt (z.B. iPhone, iPod Touch oder iPad) [...]

    Siehe oben.


    § 12 Abs 7

    Die in diesem Paragraph stehende Aufzählung wäre besser lesbar, wenn sie mit Zeilenumbruch versehen werden würde. Nicht direkt falsch, aber irgendwie unschön.


    § 13 Abs 1 [...] bedürfen der Schriftform, auch die Abänderung oder Aufhebung [...]

    Das Komma ist überflüssig. Das folgende ist kein richtiger Halbsatz, sondern nur eine Ergänzung.


    § 13 Abs 2 [...] (Deutschland) Gerichtsstand . Letzteres gilt auch [...]

    Hinter Gerichtsstand ist der Satz durch einen Punkt beendet. Das Leerzeichen ist dort falsch.



    So. Das waren wieder 15 Fehler, die bei meinem letzen Check der AGB nicht drin waren. (Mal ganz davon abgesehen dass in 9 von 13 Paragraphen Fehler sind, was schon echt traurig ist.) Habt ihr die AGB schon wieder mal verändert und uns nichts gesagt? Stillschweigende Zustimmung zu Änderungen der AGB ist laut BGH-Urteil nicht zulässig und bedurfte (als sie noch zulässig war) wenigstens, dass die Nutzer über die Änderung informiert wurden!

    Mecker nicht Rum, mach's besser! Kannst du nicht? Dann halt den Ball flach!8o


    Mein Verband "Sachsen, Dresden und Osterzgebirge"

    "Und Du wünschst dieser Welt

    Dass endlich Hirn vom Himmel fällt

    Es wär' schön, wenn sie verstehen

    Zum Homosapiens gehört nicht nur aufrecht gehen"

  • Ergänzungen:


    Bei "z. B." u. ä. bietet sich die Verwendung eines geschützten Leerzeichens an. Es ist allerdings bei HTML-Texten aufgrund der komplizierteren Erzeugung nicht unüblich, darauf gänzlich zu verzichten und eben gar kein Leerzeichen zu setzen. Insofern: Kann man auch getrost ignorieren ...


    zu § 8 Abs 1 [...] gehaltenen Kommunikationsmöglichkeiten, Inhalte zu veröffentlichen [...]:

    Das "gehaltenen" gehört zum vorhergehenden "bereit" und müsste mit diesem zusammengeschrieben werden. Das Komma würde ich allerdings stehenlassen, da es sich um einen Einschub handelt: "Dem Nutzer ist es untersagt, ..., Inhalte zu veröffentlichen ..."


    zu § 13 Abs 1 [...] bedürfen der Schriftform, auch die Abänderung oder Aufhebung [...]:

    Das Komma müsste durch ein Semikolon ersetzt werden. Kein Satzzeichen zu setzen, wäre hier ebenfalls falsch.


    (Die Paragraphen enthalten übrigens keine Absätze, sondern Nummern.)

  • Ergänzungen:


    Bei "z. B." u. ä. bietet sich die Verwendung eines geschützten Leerzeichens an. Es ist allerdings bei HTML-Texten aufgrund der komplizierteren Erzeugung nicht unüblich, darauf gänzlich zu verzichten und eben gar kein Leerzeichen zu setzen. Insofern: Kann man auch getrost ignorieren ...

    Es steht nun Mal (leider) in der DIN ganz klar drin. Witzig finde ich, dass es selbst in der DIN teilweise nicht richtig geschrieben wurde. Also ja, man könnte es ignorieren oder sagen: wir wollen es gerne richtig machen.

    zu § 8 Abs 1 [...] gehaltenen Kommunikationsmöglichkeiten, Inhalte zu veröffentlichen [...]:

    Das "gehaltenen" gehört zum vorhergehenden "bereit" und müsste mit diesem zusammengeschrieben werden. Das Komma würde ich allerdings stehenlassen, da es sich um einen Einschub handelt: "Dem Nutzer ist es untersagt, ..., Inhalte zu veröffentlichen ..."

    Unglaublich hässlicher Schachtelsatz. Witziger Weise sagen sowohl die Rechtschreibprüfung vom Duden, als auch InfiniteKomma, dass das Komma da zu viel ist. IK sagt, dass es weiter hinter muss, Duden will es einfach löschen.

    zu § 13 Abs 1 [...] bedürfen der Schriftform, auch die Abänderung oder Aufhebung [...]:

    Das Komma müsste durch ein Semikolon ersetzt werden. Kein Satzzeichen zu setzen, wäre hier ebenfalls falsch.

    Ich hätte es auch drin gelassen, aber Duden und IK sagen "weg damit".


    Aber dafür haben die bei XYR ja eine Abteilung die Rechtschreibprüfung betreibt (hust hust, haben sie bestimmt, und die arbeiten ja auch super, hust hust)

    (Die Paragraphen enthalten übrigens keine Absätze, sondern Nummern.)

    da hast du natürlich Recht. Keine Ahnung, wie ich auf Absatz gekommen bin. Geistige unzurechnungsfähigkeit? 🤣😛

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  • Nachdem heute ja auf die FAQ verlinkt wurde, hier mal, was mir an dem Beitrag aufgefallen ist rot markiert Community-Team Leitstellenspiel :


    ;)

  • Ist korrigiert, danke!

    Nicht schlecht. Korrektur innerhalb von 10 Minuten. :thumbup:


    Die Hinweise von mir sind jetzt schon 2 Wochen gemeldet und nicht behoben. :/ Ich verstehe ja, dass ihr nicht so einfach grundlegende Bestandteile der AGB ändern könnt, aber einfache Rechtschreib- und Formfehler, habt ihr ja offensichtlich schon mehrfach geändert, denn die von mir gemeldeten Fehler waren bei meinem letzten Check nicht drin?


    Oder besteht gar kein interesse? Ich muss ja fragen. Wenn nicht, spare ich mir das einfach in Zukunft. X/

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  • Dekon ist hier mit c geschrieben

    Realbauer

    Kreis Euskirchen, Düren, Köln, Rhein-Erft-Kreis, Rhein-Sieg-Kreis


    Verband: Feuerwehr Städteregion Aachen

    Dienstgrad: Stv. Kreisbrandmeister


    Der Fahrzeugeditor muss her!

  • Oder besteht gar kein interesse? Ich muss ja fragen. Wenn nicht, spare ich mir das einfach in Zukunft. X/

    Community-Team Leitstellenspiel :thumbdown:Ah ok. Hab ich verstanden, über 1 Monat nichts, spricht Bände. Tolle Kommunikation! Könnt ihr diesen Thread bitte schließen, denn ihr habt ja offensichtlich kein interesse. :cursing::thumbdown:Danke für diese Erkenntnis und natürlich bitte für nichts. So zeigt man jemanden, was die Arbeit anderer für einen Wert hat. 😢

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    Einmal editiert, zuletzt von Sobol ()

  • Denke das liegt einfach daran das es die AGBs sind.


    Hab neulich 2 Mail bekommen (und auch schon früher) wo Änderungen in den AGBs angekündigt worden sind. In dieser waren Änderungen sowie Rechtschreibkorrekturen angekündigt und sogar Farblich hervorgehoben.


    Also einfach mal die AGBs "ändern" ist wohl nicht so einfach.

    Sollte ich jemals danebengreifen oder einen falschen Ton anschlagen haben, zögert nicht, mich persönlich zu kontaktieren. Ich schätze offene Gespräche und bin immer bereit, Feedback zu empfangen. Bitte meldet euch zuerst per Privatnachricht – und wenn es sein muss, könnt ihr mich danach gerne blockieren.

  • Dann wäre trotzdem ein Post ala "Danke für den Hinweis, unsere Rechtsabteilung schaut drauf. Das kann ggf. ein paar Monate dauern weil [Hier Grund einfügen]." angebracht.

    Ein Vakuum, geschaffen durch fehlende Kommunikation,

    füllt sich in kürzester Zeit mit falscher Darstellung, Gerüchten, Geschwätz und Gift. - Cyril Northcote Parkinson


    Der beste Verband in Aachen und Umgebung: leitstellenspiel.de/alliances/1100



    Schraube manchmal am LSSM V4 rum.

    Einmal editiert, zuletzt von Crazycake ()

  • Ich gebe hier auch noch einmal den Hinweis. Wir hatten das irgendwo anders schon mal hingeschrieben, aber ok.


    Die Buttons


    "Alle eigenen Fahrzeuge rückalarmieren"

    und

    "Eigenen Rettungsdienst rückalarmieren"


    haben leider beide den selben Pop-up Text "Wirklich alle eigenen Fahrzeuge zurückrufen".

  • Auch wenn es wahrscheinlich mal wieder keinen interessiert, zeige ich mal wieder ein paar Fehler in rechtlich bindenen Texten des Betreibers auf.


    Hier im Forum "Datenschutzerklärung":


    Nr 3. Cookies

    Annahme von Cookies für bestimmte Fälle oder generell ausschließen sowie das automatische Löschen der Cookies beim Schließen des Browser aktivieren.

    Der Genitiv von "Browser" im Singular ist " des Browsers". Entsprechend fehlt da ein "s"


    Nr 3. Server-Log-Dateien

    Hier ist ein zusätzlicher Aufzählungspunkt. Der ist ohne Inhalt und damit überflüssig.


    Nr 3. Registrierung mit Facebook Connect

    Hier ist ein zusätzlicher Aufzählungspunkt. Der ist ohne Inhalt und damit überflüssig.

    Nr 3. Registrierung mit Google+

    Hier ist ein zusätzlicher Aufzählungspunkt. Der ist ohne Inhalt und damit überflüssig.


    Nr 3. Registrierung mit Twitter

    Hier ist ein zusätzlicher Aufzählungspunkt. Der ist ohne Inhalt und damit überflüssig.


    Nr 3. Registrierung mit GitHub

    Hier ist ein zusätzlicher Aufzählungspunkt. Der ist ohne Inhalt und damit überflüssig.


    Nr 6. Plugins und Tools Google Web Fonts

    Beim Aufruf einer Seite lädt Ihr Browser die benötigten Web Fonts in ihren Browsercache, um Texte und Schriftarten korrekt anzuzeigen.

    Google Fonts ist ein Eigenname, da ist die Trennung ok. Webfonts allerdings nicht. Das Leerzeichen muss weg.


    Nr 6. Plugins und Tools Google Map

    Zur Nutzung der Funktionen von Google Maps ist es notwendig, Ihre IP Adresse zu speichern.

    Die IP-Adresse wird laut Duden mit einem Bindestrich geschrieben. Einen Absatz weiter oben ist es auch richtig, hier aber fehlt es.



    Die ganzen Fehlenden Kommas lasse ich jetzt mal außen vor.

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    3 Mal editiert, zuletzt von Sobol () aus folgendem Grund: Lesbarkeitsabsatz hinzugefügt

  • Und weil es so schön ist gleich noch mehr.


    In der Datenschutzerklärung die Ingame aufrufbar ist.


    Nr I Für den Fall, dass Sie die Löschung ihrer Daten wünschen, senden Sie bitte eine Email an info(at)xyrality.com.

    Es handelt sich hier um die Höflichkeitsform und die muss großgeschrieben werden.


    Nr III Abs 3

    Im Fall Ihrer Einwilligung findet eine Datenverarbeitung statt, um Werbung auszuspielen, von der wir glauben, dass Sie Ihren Interessen entspricht

    Eins von beiden kann klein geschrieben werden. Das andere muss aber groß bleiben. So enthält der Satz 2x die gleiche Höflichkeitsform und kein richtiges Pronomen.


    Nr V Abs 1

    Sie können das Tracking Ihrer Device ID in den Einstellungen Ihres Geräts ein- und ausschalten

    Hier fehlt ein Punkt am Satzende.


    Nr V Abs 4

    Öffnen Sie die die Einstellungen in Ihrer App-Liste [...]

    Das "die" ist doppelt. Das "die" ist doppelt.


    Nr VII Abs 1

    das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß.

    Hier fehlt ein Komma. Die anderen Kommas lasse ich jetzt außen vor, es sind aber nochmal ungefähr ein halbes Dutzend.


    Bevor sich jemand beschwert: Ja, ich suche gezielt nach Fehlern. Mit soetwas ähnlichen verdiene ich mit mein täglich Brot.

    Mecker nicht Rum, mach's besser! Kannst du nicht? Dann halt den Ball flach!8o


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    Zum Homosapiens gehört nicht nur aufrecht gehen"

    2 Mal editiert, zuletzt von Sobol () aus folgendem Grund: Lesbarkeitsabsatz hinzugefügt

  • Moin!

    Beim Fenster "Fahrzeuge kaufen" des THW gibt es mehrere Rechtschreibfehler:

    Zitat

    Die Fahrzeuge des technischen Hilfswerkes werden dafür genutzt schnell Katastrophenhilfe in verschiedensten Situationen leisten zu können. Baue weitere Züge und Fachschadten, um neue Fahrzeuge kaufen zu können.


    Müsste es nicht:


    Die Fahrzeuge des Technischen Hilfswerkes werden dafür genutzt schnell Katastrophenhilfe in verschiedensten Situationen leisten zu können. Baue weitere Züge und Fachschaften, um neue Fahrzeuge kaufen zu können.


    heißen?