Ich hätte da mal so eine Idee. Nämlich ein zunächst anderer Einsatz wird zur Zwangseinweisung. Ich hatte vor kurzem ja vorgeschlagen, ob man Einsätze generieren Vollstreckung Haftbefehl einführen könnte. Ich habe selber aber gemerkt, das dieser Vorschlag Quatsch ist.
Aber ein Einsatz der zur Zwangseinweisung wird, wäre doch besser und wahrscheinlicher, als ein Einsatz der zur Vollstreckung Haftbefehl wird. Bezüglich „Einsätze generieren Vollstreckung Haftbefehl“ fällt mir nämlich ein, das die Person gegen die ein Haftbefehl vorliegt, ja in Gewahrsam genommen wird. Es ist ja eigentlich völlig egal weshalb die Person in Gewahrsam genommen wird.
Aber nun zurück zu Einsätze generieren Zwangseinweisung. Es kommt ja in der Realität öfters vor, das sich aus einem zunächst anderen Einsatz eine Zwangseinweisung entwickelt.
Ich habe sogar ein paar Beispiele zu Einsätzen die sich zur Zwangseinweisung entwickeln.
Beispiel 1: Die Polizei wird zu einer randalierenden Person gerufen. Es stellt sich vor Ort heraus, das die Person randaliert, weil sie Stimmen hört wo ihr Befehlen das sie randalieren soll. Die Polizei stellt fest das die Person Fremdgefährdet ist. Die Polizei zieht den RTW hinzu und fährt mit dem RTW mit in die Psychiatrie.
Beispiel 2: Die Polizei wird zu einem Ladendiebstahl gerufen. Die Person äußert gegenüber der Polizei, das sie aufgrund von Kleptomanie zwanghaft klaut. Sowas ist ja ein Grund zur Zwangseinweisung, weil jemand der aufgrund einer Psychischen Störung bedeutende Rechtsgüter anderer Menschen schädigt, eine Fremdgefährdung darstellt.
Beispiel 3: Die Polizei wird zu einem Schwarzfahrer gerufen. Der Schwarzfahrer bildet sich aufgrund einer Psychose ein, er habe von Gott die Erlaubnis schwarz zu fahren. Sowas ist ja ebenfalls eine Fremdgefährdung, weil die Person Rechtsgüter anderer Personen schädigt.
Beispiel 4: Der Rettungsdienst wird zu einem Kreislaufkollaps gerufen. Vor Ort stellt sich heraus, der Kreislaufkollaps ist Psychosomatisch. Die Person leidet unter einer Behandlungsbedürftigen Psychischen Störung. Der Rettungsdienst muss mit ihr in die Psychiatrie fahren. Eventuell muss auch die Polizei hinzugezogen werden, wenn die Person nicht freiwillig mitfährt.
Was sagt ihr? Sollte man das so einführen im Leitstellenspiel?