Moin,
aus Gründen hab ich mich mal in einigen Gesetzen rumgewühlt und bin pber die Ferienreiseverordnung (FerReiseV)[1] gestolpert. Diese gilt für alle KFZ > 7,5t zGM., welche entgeltlich oder geschäftsmäßig Güter transportieren und untersagt diesen das Befahren diverse Autobahnen und Bundesstraßen zwischen dem 01.07 bis zum 31.08. In §2 Abs. 1 werden Fahrzeuge der Bundeswehr, Feuerwehr und des KatS ausgenommen, jedoch nicht des Rettungsdiensts.
Deshalb meine Frage: Dürfen Fahrzeuge des RD >7,5t zGM (GRTW, ITW) in den Zeiträumen diese Autobahnen nicht befahren? Zählt Rettungsdienst nicht unter Gütertransport? Oder hab ich irgendein Gesetz übersehen, welches den RD wieder außen vor lässt?
PS: Das das ganze ein theoretisches Hirngespinst ist und die BAG eher weniger Blaulichtfahrzeuge wegen sowas anhält ist mir durchaus bewusst.