Aktuelle Gesetzesdiskussionen zum Sondersignal

  • Wo kein Kläger da kein Richter. Dann aber nach dem VU direkt die Dinger mit der Kombizange abklemmen. Das wird sonst ungünstig.

    Was auch noch interessant wird: "sofern Sie deutlich gekennzeichnet sind". Daraus folgere ich, als Laie: Kein LNA/KBM mit Privat-PKW und Aufsteckblaulicht/verdeckter SoSi-Anlage am Kühlergrill. Also nicht mehr solche Szenen:

    Ein Vakuum, geschaffen durch fehlende Kommunikation,

    füllt sich in kürzester Zeit mit falscher Darstellung, Gerüchten, Geschwätz und Gift. - Cyril Northcote Parkinson


    Der beste Verband in Aachen und Umgebung: leitstellenspiel.de/alliances/1100



    Schraube manchmal am LSSM V4 rum.

  • Setzt diese Verordnung nicht einfach mal Sämmtliche neuere LF´s außer gefecht?

    Und RTW´s?

    Die haben doch mindestens 4 Hinten und 2 Vorne + Dachaufsätze!?

  • Setzt diese Verordnung nicht einfach mal Sämmtliche neuere LF´s außer gefecht?

    Und RTW´s?

    Die haben doch mindestens 4 Hinten und 2 Vorne + Dachaufsätze!?

    Eigentlich nicht. Wir haben 2x Frontblitzer, 2x Heckblitzer, 2x Haupt-„Pötte“ auf dem Dach des LF.

    Und beim RTW ist es genau so.


    Aber eine Regelung wurde auch Zeit - bei manchen Disco-Beleuchtungen.

  • Ich muss dazu aber auch sagen, dass es durchaus Beschwerden gab zurecht von Selbstvertretungen der Epileptiker und auch von Autismus Deutschland ev. Für beide vertreten Gruppen sind die enormen Anzahlen der Blitzer Gesundheitsgefährdend . Ich bin auch schon mal als Epileptiker wegen nem Blitzlichtgewitter von RTW umgekippt.

    Eine Freundin , Autistin, bleibt dann völlig Reiz überflutet einfach stehen die kann nicht mehr vor und zurück , dann blockiert sie die Straße wenn sie diese überquert, schon oft genug passiert .

    Darum Begrüße ich die Abrüstung durchaus. Wir müssen definitiv mehr darüber Nachdenken wie unsere Warnmittel wirken .

  • Ich frage mich nur gerade, was mit den Polizeifahrzeugen ist, die zusätzlich nen Starkblitz im Balken haben, muss der dann auch raus?

    Da gab es bei uns letztens einen Brandbrief vom Behindertenbeauftragten an das US Militär. Eben aus besagtem Grund wie oben schon. Die Dinger sind echt übel für Epileptiker schlimmer als Stroposkoplicht in einer Disco.

  • Da gab es bei uns letztens einen Brandbrief vom Behindertenbeauftragten an das US Militär. Eben aus besagtem Grund wie oben schon. Die Dinger sind echt übel für Epileptiker schlimmer als Stroposkoplicht in einer Disco.

    Eine Frage aus Interesse: Müsste für euch dann nicht jede Unfallstelle die Höhle sein? Weil da kommt ja, zu dem vielen Blaulicht, noch die Heckwanreinrichtung sowie dutzende Warnblitzleuchten dazu.

    Name im Spiel: reserveclaas

    Rang: Landesbrandmeister


    Mitglied im THW Ortsverband Schwäbisch Gmünd: Bergungsgruppe/Ausbilder für die Grundausbildungsgruppe

  • Das geht in die Richtung: nur noch eine Rundumleuchte erlaubt, die aber bitte NICHT hell. Und aus Lärmschutzgründen bitte OHNE Sirene fahren, denn alles ü 80dB und so... Ironie off..


    Die Dinger wurden eingeführt, damit man auf die Fahrzeuge aufmerksam wird.


    Wenn es jetzt nur noch 1 Paar jeweils sein darf, dann werden die Dinger halt wieder größer und heller...

    2x 5kW ist auch nur ein Paar

  • Selbst als nicht Epileptiker muss ich sagen, dass ich die Menge an Beleuchtung als normaler Verkehrsteilnehmer teilweise verdammt heftig finde. Die modernen LED-Blitzer sind verdammt hell und können relativ hochfrequent blitzen. Wenn mir da im Dunkel z.B. ein LF mit 6 Blitzern im Kühlergrill entgegenkommt, habe ich permanent Lichtimpulse die genau auf Augenhöhe leuchten. Dadurch dass die im Wechsel blitzen, werde ich, sofern ich auf den Gegenverkehr und das Einsatzfahrzeug achte, durchgehend geblendet. Nicht hingucken ist in dem Fall auch keine Option, da ich ja sehen muss, wo das Einsatzfahrzeug hinmöchte um ihm Platz machen zu können. Selbst wenn ich nicht direkte reingucke blendet das am Rand meines Sichtfeldes noch. Ich sehe also als Unbeteiligter Verkehrsteilnehmer nichts mehr und gefährde so mich und Andere. Bei den Pre-LED-Blitzern hast du die Menge definitiv gebraucht um eine ausreichende Warnwirkung zu erzielen. Bei den modernen LEDs ist das aber nicht mehr der Fall, nachdem die Heller sind und schneller blitzen können.


    Auf die Begründung läuft diese Änderung im Endeffekt hinaus.

  • Viel Spaß, mit den neueren DLKs, die müssen jetzt alle überarbeitet werden. Die haben normalerweise mindestens einen Blitzer am Korb, teilweise drei, die müssen jetzt ja dann auch alle weg.

  • Hier sind noch ein paar weiterführende Links zu den gesetzlichen Grundlagen und Begründungen des Verordnungsgebers:


    Kompletter neuer § 52: https://www.buzer.de/52_StVZO.htm

    Synopse des § 52: https://www.buzer.de/gesetz/10146/al150267-0.htm

    Änderungsverordnung: https://www.buzer.de/gesetz/14782/index.htm

    zugehörige Originaldokumente zur Rechtsverordnung: https://dip.bundestag.de/vorgang/.../264856


    Und besonders:

    BR-Drucksache 397/20: https://dserver.bundestag.de/brd/2020/0397-20.pdf (Begründung der Änderung des § 52 StVZO ab Seite 58 der PDF bzw. aufgedruckter Seite 52)

  • naja mir würde eine individuellere lösung besser gefallen.

    In einem Monat ist Bundestagswahl. Hau rein! ??