Aktuelle Gesetzesdiskussionen zum Sondersignal
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+ Kein Bestandsschutz - da müssen aber einige abrüsten
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Na dann ab nächstes Jahr nur noch weiße Einsatzfahrzeuge mit Warnblinker ? Schreibtischmenschen die mit der Sicherheit im Straßenverkehr spielen ?
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Wo kein Kläger da kein Richter. Dann aber nach dem VU direkt die Dinger mit der Kombizange abklemmen. Das wird sonst ungünstig.
Was auch noch interessant wird: "sofern Sie deutlich gekennzeichnet sind". Daraus folgere ich, als Laie: Kein LNA/KBM mit Privat-PKW und Aufsteckblaulicht/verdeckter SoSi-Anlage am Kühlergrill. Also nicht mehr solche Szenen: -
Setzt diese Verordnung nicht einfach mal Sämmtliche neuere LF´s außer gefecht?
Und RTW´s?
Die haben doch mindestens 4 Hinten und 2 Vorne + Dachaufsätze!?
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Hab gerade dieses Video dazu gefunden:
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Setzt diese Verordnung nicht einfach mal Sämmtliche neuere LF´s außer gefecht?
Und RTW´s?
Die haben doch mindestens 4 Hinten und 2 Vorne + Dachaufsätze!?
Eigentlich nicht. Wir haben 2x Frontblitzer, 2x Heckblitzer, 2x Haupt-„Pötte“ auf dem Dach des LF.
Und beim RTW ist es genau so.
Aber eine Regelung wurde auch Zeit - bei manchen Disco-Beleuchtungen. -
Ich muss dazu aber auch sagen, dass es durchaus Beschwerden gab zurecht von Selbstvertretungen der Epileptiker und auch von Autismus Deutschland ev. Für beide vertreten Gruppen sind die enormen Anzahlen der Blitzer Gesundheitsgefährdend . Ich bin auch schon mal als Epileptiker wegen nem Blitzlichtgewitter von RTW umgekippt.
Eine Freundin , Autistin, bleibt dann völlig Reiz überflutet einfach stehen die kann nicht mehr vor und zurück , dann blockiert sie die Straße wenn sie diese überquert, schon oft genug passiert .
Darum Begrüße ich die Abrüstung durchaus. Wir müssen definitiv mehr darüber Nachdenken wie unsere Warnmittel wirken . -
Ich frage mich nur gerade, was mit den Polizeifahrzeugen ist, die zusätzlich nen Starkblitz im Balken haben, muss der dann auch raus?
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Ich frage mich nur gerade, was mit den Polizeifahrzeugen ist, die zusätzlich nen Starkblitz im Balken haben, muss der dann auch raus?
Da gab es bei uns letztens einen Brandbrief vom Behindertenbeauftragten an das US Militär. Eben aus besagtem Grund wie oben schon. Die Dinger sind echt übel für Epileptiker schlimmer als Stroposkoplicht in einer Disco.
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Da gab es bei uns letztens einen Brandbrief vom Behindertenbeauftragten an das US Militär. Eben aus besagtem Grund wie oben schon. Die Dinger sind echt übel für Epileptiker schlimmer als Stroposkoplicht in einer Disco.
Eine Frage aus Interesse: Müsste für euch dann nicht jede Unfallstelle die Höhle sein? Weil da kommt ja, zu dem vielen Blaulicht, noch die Heckwanreinrichtung sowie dutzende Warnblitzleuchten dazu.
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Das geht in die Richtung: nur noch eine Rundumleuchte erlaubt, die aber bitte NICHT hell. Und aus Lärmschutzgründen bitte OHNE Sirene fahren, denn alles ü 80dB und so... Ironie off..
Die Dinger wurden eingeführt, damit man auf die Fahrzeuge aufmerksam wird.
Wenn es jetzt nur noch 1 Paar jeweils sein darf, dann werden die Dinger halt wieder größer und heller...
2x 5kW ist auch nur ein Paar
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Selbst als nicht Epileptiker muss ich sagen, dass ich die Menge an Beleuchtung als normaler Verkehrsteilnehmer teilweise verdammt heftig finde. Die modernen LED-Blitzer sind verdammt hell und können relativ hochfrequent blitzen. Wenn mir da im Dunkel z.B. ein LF mit 6 Blitzern im Kühlergrill entgegenkommt, habe ich permanent Lichtimpulse die genau auf Augenhöhe leuchten. Dadurch dass die im Wechsel blitzen, werde ich, sofern ich auf den Gegenverkehr und das Einsatzfahrzeug achte, durchgehend geblendet. Nicht hingucken ist in dem Fall auch keine Option, da ich ja sehen muss, wo das Einsatzfahrzeug hinmöchte um ihm Platz machen zu können. Selbst wenn ich nicht direkte reingucke blendet das am Rand meines Sichtfeldes noch. Ich sehe also als Unbeteiligter Verkehrsteilnehmer nichts mehr und gefährde so mich und Andere. Bei den Pre-LED-Blitzern hast du die Menge definitiv gebraucht um eine ausreichende Warnwirkung zu erzielen. Bei den modernen LEDs ist das aber nicht mehr der Fall, nachdem die Heller sind und schneller blitzen können.
Auf die Begründung läuft diese Änderung im Endeffekt hinaus.
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Viel Spaß, mit den neueren DLKs, die müssen jetzt alle überarbeitet werden. Die haben normalerweise mindestens einen Blitzer am Korb, teilweise drei, die müssen jetzt ja dann auch alle weg.
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Ich wollt Grad fragen, was ist eigentlich mit einem / drei Blitzer an der DLK
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Hier sind noch ein paar weiterführende Links zu den gesetzlichen Grundlagen und Begründungen des Verordnungsgebers:
Kompletter neuer § 52: https://www.buzer.de/52_StVZO.htm
Synopse des § 52: https://www.buzer.de/gesetz/10146/al150267-0.htm
Änderungsverordnung: https://www.buzer.de/gesetz/14782/index.htm
zugehörige Originaldokumente zur Rechtsverordnung: https://dip.bundestag.de/vorgang/.../264856
Und besonders:
BR-Drucksache 397/20: https://dserver.bundestag.de/brd/2020/0397-20.pdf (Begründung der Änderung des § 52 StVZO ab Seite 58 der PDF bzw. aufgedruckter Seite 52)
Nach § 52 Absatz 3 Satz 1 sind beliebige viele blaue Warnleuchten an Einsatzfahrzeugen
zulässig. Dies führt inzwischen zu einer „Übersignalisierung“ vieler Einsatzfahrzeuge
durch zu viele (rundumwirksame und richtungsgebundene) Leuchten in alle Richtungen,
die das Signalbild entstellt. Es verunsichert zunehmend andere Verkehrsteilnehmer in
dem nach § 38 der Straßenverkehrsordnung vorgeschriebenen Verhalten und verursacht
Blendgefahren.
Weder im nationalen noch im internationalen Regelungstext bestehen Vorschriften über
die höchstzulässige Anzahl. Die Warnleuchten werden jeweils nur als Einzeleinheiten
lichttechnisch auf hinreichende Bauart, Wirksamkeit und Blendvermeidung geprüft. Der
Anbau ist in allen EU-Mitgliedsstaaten national unterschiedlich geregelt. Deshalb sind
genauere Vorgaben zur höchstzulässigen Anzahl und zu Wirkrichtungen in der StVZO
erforderlich, um die Warnwirkung zu erhalten.
Einsatzfahrzeuge der in § 52 Absatz 3 genannten Institutionen können im Einsatz die in
§ 35 der Straßenverkehrsordnung (StVO) zugestandenen Sonderrechte beanspruchen,
insbesondere wenn die Signalisierung gemäß § 38 StVO erfolgt. Alle Einsatzfahrten be-
wirken ein erhöhtes Unfallrisiko und die Fahrenden sind auf das richtige Verhalten der
anderen Verkehrsteilnehmer angewiesen. Deren Akzeptanz von Fahrten mit Sondersignal
beruht im Wesentlichen auf dem Signalbild der dienstlichen Einsatzfahrzeuge berechtigter
Institutionen.
Zunehmend ist ein Trend zu nicht gekennzeichneten Einsatzfahrzeugen festzustellen, z.B.
um deren anderweitige, außerdienstliche oder gar private Verwendung wahlweise zu er-
möglichen. Dies wird durch die neuerdings gegebene leichte An- oder Abbaumöglichkeit
der (kompakten) Sondersignaleinrichtungen "blaues Blinklicht und Einsatzhorn" (nach
§§ 52 Absatz 3 und 55 Absatz 3 StVZO) noch gefördert. Nicht gekennzeichnete Einsatz-
fahrzeuge sollen aber primär nur für bestimmte Einsatzzwecke verwendet werden, bei
denen eine frühe Erkennbarkeit nicht erfolgen soll, wie z.B. Zivilstreifenwagen, Fahrzeuge
der Kriminalpolizei oder der Zollfahndung. Um die Akzeptanz und Warnwirkung zu erhal-
ten, ist eine deutliche Kennzeichnung der unter § 52 Absatz 3 Nummern 2 bis 5 StVZO
genannten Einsatzfahrzeuge der berechtigten Institutionen geboten, auch um Missbrauch
von Sondersignalen, z.B. durch Privatfahrzeuge, auszuschließen.
Zur Vermeidung ggf. gefährlicher Verkehrssituationen ist es auch bei Anhängern, die bei
einer Einsatzfahrt unter Nutzung von Sonder- oder Wegerechten mitgeführt werden (z.B.
durch Technisches Hilfswerk), erforderlich, diese mit einer oder mehreren Warnleuchten
für blaues Blinklicht auszurüsten, da eine hinreichend gute Sichtbarkeit des blauen Blink-
lichts des Zugfahrzeugs im Umfeld des mitgeführten Anhängers - insbesondere bei Über-
länge oder großer Ladung – zur Wahrung der Rundumwirkung nicht garantiert werden
kann.
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Im Grunde sind die Frontblitzer ja gedacht, um im Rückspiegel gut sichtbar zu sein. Da erfüllen ja zwei Blitzer ihren Zweck.
Bin froh das wir keine Zustände wie in den USA haben, die haben ja mehr Diskobeleuchtung und LED als Las Vegas ;s
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naja mir würde eine individuellere lösung besser gefallen.
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naja mir würde eine individuellere lösung besser gefallen.
In einem Monat ist Bundestagswahl. Hau rein! ??
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wenn ich wählen dürfte...