Die 2-5er-Regel sagt aus, bis zu wie vielen Zügen samt ELW1 ein ELW1 laut FwDV genutzt werden kann. Dies kann in der Realität nach örtlicher Gegebenheit abweichen.
Großfeuer in Ölmühle/Kakaomühle/Kaffeemühle
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Du beziehst dich auf eine ältere Version. Den MzKW hatte ich schon mit drin. Was ist die 2-5er Regel? In Hamburg wird gefühlt zu jedem Blödsinn ein Zugführer geschickt. Vielleicht bin ich da etwas geschädigt. Aber bei mehr als 2 LZ kommt auf jeden Fall der B- Dienst. Allerdings hatte ich den ELW 2 bei der kleinen Version schon auf 25 % gesetzt. Er kann aber meinetwegen auch ganz raus. Und den Mtw-TZ von mir aus auch dafür mit rein
Kurzer Auszug aus Wiki: "Kernaussage dieser Regel ist, dass ein Einheitsführer zwischen zwei und fünf Taktische Einheiten der niederen Führungsebene führen kann."
Bei uns gibts den ELW 2 Quatsch im Landkreis zum Glück nicht, weil der Kosten Nutzen Faktor nicht gegeben ist und jede Stadt/VG ihre eigene Führungsgruppe hat.
Der EL kann ohne Probleme 3 ELW 1 (+MTW-TZ) befehligen ohne eine höhere Führungsgruppe.
In Großstädten ist das anderst, da wird es genutzt weil man es hat, aber 90% der deutschen Feuerwehren sind einfacher gestrickt.