Überarbeitung des Thema GW-Öl

  • Ich wäre vorsichtig damit.

    HLF und GKW sind schließlich auch RW und müsste dann ebenfalls die Funktion des GW-Öl bekommen.

    Und wenn es jetzt kleinlich wird, wäre ein HLF auch ein GW-Atem, weil auf einen HLF ja auch ein bis zwei Ersatzflaschen mit kommen.



    Also könnte man (um nicht die Eierlegende Wollmilchsau zu erzeugen) "nur" den GW-G die Eigenschaften eines GW-Öl dazu geben, aber den GW-Öl trotzdem so im Spiel lassen. (AAO Einstellungen müssten dann natürlich noch angepasst werden. Also GW-G oder GW-Öl)

  • HLF und GKW sind schließlich auch RW und müsste dann ebenfalls die Funktion des GW-Öl bekommen.

    Und wenn es jetzt kleinlich wird, wäre ein HLF auch ein GW-Atem, weil auf einen HLF ja auch ein bis zwei Ersatzflaschen mit kommen.



    Also könnte man (um nicht die Eierlegende Wollmilchsau zu erzeugen) "nur" den GW-G die Eigenschaften eines GW-Öl dazu geben, aber den GW-Öl trotzdem so im Spiel lassen. (AAO Einstellungen müssten dann natürlich noch angepasst werden. Also GW-G oder GW-Öl)

    Ich glaube, dass das eine Frage der Umsetzung (Programmierung) ist.

    Ohne Änderungen umgesetzt wäre es tatsächlich so, dass dann auch HLF und GKW den RW und somit auch den GW-Öl ersetzen könnten.

    Mann müsste also mehr ändern, als wenn "nur" der GW-Öl durch den GW-G ersetzbar wäre.

    (HLF "kastrieren", so dass es nur noch als LF zählt. und dann über die Optionen in den einzelnen Einsätzen die jeweiligen "Wer kann wen ersetzen" Spalten einzeln bearbeiten)

    Wäre der RW auch ein GW-A? der hat auch 2-4 Flaschen Druckluft dabei ;)

    Aber weder RW noch HLF oder LFs haben Reserveflaschen, die per DIN gefordert sind.

    Beim RW sind sie drauf für die Membranpumpe und den Plasmaschneider und beim HLF für die Hebekissen. Wer mehr draufpackt, dem sei es gegönnt. Es geht aber um die gleichen "Mindeststandards" und nicht um "wer kann mehr unterbringen?"


    By the way... bei um die 20 Reserveflaschen aufwärts (ggf. mit Befüllvorrichtung am Fahrzeug) gehts los mit GW-A. Nicht bei ein, zwei Flaschen.

  • Dafür! Das ließe sich auch ohne viel Aufwand lösen. Bei manchen Einsätzen reduziert man die Anforderung und überall, wo der GW-Öl bleibt, kann er durch den GW-G ersetzt werden. Damit ist es nichtmals mehr ein verpflichtendes Fahrzeug, vorhandene GW-Öl können aber weiterhin verwendet werden.

    Realbauer

    Kreis Euskirchen, Düren, Köln, Rhein-Erft-Kreis, Rhein-Sieg-Kreis


    Verband: Feuerwehr Städteregion Aachen

    Dienstgrad: Stv. Kreisbrandmeister


    Der Fahrzeugeditor muss her!