Amtshilfe Bahnübergang

  • Hi, als Mitarbeiter der DB erlebe ich es hin und wieder das bei einer beschädigten oder defekten Bahnübergangsicherungsanlage die Polizei kommt und uns den Verkehr regelt. Bei geplanten Rep oder längeren Störungen setzten wir dann eigene Leute ein. Deswegen hier mein Vorschlag:


    Voraussetzung an Wachen:


    2 Pol Wache


    Poi:

    Bahnübergang


    Benötigte Fahrzeige:


    2 FuStW


    Belohnung:

    800 Credits


    0-1Gefangener (der Verursacher)


    Folgeeinsatz wäre Verkehrsunfall mit Zug möglich

    2 Mal editiert, zuletzt von Kuina ()

  • 1. Titel zu sperrig. Bin eher für was wie "Defekter Bahnübergang".

    2. Ist das den standardmäßig so das da die Pol kommt? Ich dachte die Teile sind mit einer Totmannschaltung ausgestattet das die Schranken bei Defekt, Stromausfall oä. einfach zugehen.

    Ein Vakuum, geschaffen durch fehlende Kommunikation,

    füllt sich in kürzester Zeit mit falscher Darstellung, Gerüchten, Geschwätz und Gift. - Cyril Northcote Parkinson


    Der beste Verband in Aachen und Umgebung: leitstellenspiel.de/alliances/1100



    Schraube manchmal am LSSM V4 rum.

  • 1. Titel zu sperrig. Bin eher für was wie "Defekter Bahnübergang".

    2. Ist das den standardmäßig so das da die Pol kommt? Ich dachte die Teile sind mit einer Totmannschaltung ausgestattet das die Schranken bei Defekt, Stromausfall oä. einfach zugehen.

    zu 1. über den titel kann man diskutieren, aber der Bahnübergang ist nur die Kreuzung, was kaputt gehen kann ist die Sicherungsanlage.


    zu 2. bei einem normalen defekt oder Verschleiß ja, sollte aber die Schranke selbst durch ein PKW/LKW beschädigt worden sein sein nicht (kommt leider viel zu oft vor), und bei manchen BÜs kann es zu Staus kommen, da regelt dann die Polizei mit uns den Verkehr

  • Also bei uns im Umkreis werden bei Reparaturen der Anlage die Schrankenwärter entweder von der Bahn gestellt oder die Bahn beauftragt ein Sicherheitsunternehmen damit. Aber die Polizei habe ich bei so etwas noch nie gesehen.

  • Schrankenwärter werden immer von der bahn gestellt und bedienen die alten Mechanischen Bahnübergänge, bei Geplanten Reparaturen und längeren Störungen hab wir Bahnübergangsposten (eigene und fremde).

    Letzte Woche erst haben und 2 Polizisten den verkehr an einem Stark befahren BÜ geregelt weil es etwas länger gedauert hat bis wir ihn entsört hatten und vor 3 Wochen haben Polizisten einen BÜ gesperrt, weil beide (ja beide) Schranken abgefahren wurden.


    Ich sagte nicht das es oft vorkommt, aber wesentlich öfters als bei uns eine Gasexplosion stattfindet.

  • Kuina Kann es sein das das Landkreis/Bundesland/Polizeidirektions-abhängig ist? Hab das nämlich auch noch nie gesehen:/

    Ein Vakuum, geschaffen durch fehlende Kommunikation,

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    Schraube manchmal am LSSM V4 rum.

  • Soweit ich das von anderen Kollegen, aus anderen teilen Deutschland, kenne eigentlich nicht, BÜ Sicherung ist Aufgabe der Bundespolizei, aber ich lass mich da auch gerne eines besseren belehren.

  • BÜ Sicherung ist Aufgabe der Bundespolizei, aber ich lass mich da auch gerne eines besseren belehren.

    So wäre auch meine Vermutung. Wenn du bei der DB arbeitest, würde ich schon darauf vertrauen wollen, dass du da differenzieren kannst. ;)

  • Eine grobe Zusammenfassung eines sehr komplexen Zuständigkeits- und Rechtsthemas aus meine beruflichen Alltag als Bauüberwacher der DB AG.


    Grundsätzlich ist egal aus welchem Grund die Sicherung eines Bahnübergangs Sache des EIU = Eisenbahninfrastrukturunternehmens (= zu 90 % DB Netz AG).

    Bei Störungen der Sicherungsart ist auch immer die DB Netz AG mit eigenem Personal (oder zugekauftem externen Personal) zuständig.

    Wobei grundsätzlich nach Eisenbahn-Bau-und-Betriebsordnung (EBO) alle Sicherungsarten immer zur sicheren Seite gehen, in letzter Instanz zählt das Andreaskreuz.

    Es gibt in D keine nicht gesicherten BÜ, sondern nur technisch (Lichtzeichen oder Lichtzeichen+Schranke) oder nicht technisch (mindestens Andreaskreuz, meist mit Pfeifsignalen der Eisenbahnfahrzeuge kombiniert).


    Der Notfallmanager der DB Netz AG kann bei einem Schadensereignis am BÜ im Zuge der Amtshilfe die Landespolizei zur Regelung des Verkehrs (um z. B. Anfahrtswege für FW, Rettungsdienst, THW, DB Netz-eigenes Instandhaltungspersonal frei zu bekommen) anfordern.

    Die Bundespolizei ist nur für die Ermittlungsarbeit auf Bahngelände (und das auf jedem Eisenbahngelände des Bundes - Aufgabenübertragung durch das Eisenbahn-Bundesamt) zuständig, wobei sie Aufgaben durch den Notfallmanager übertragen bekommen kann.


    Hintergrund ist der, das nur der Notfallmanager eine evtl. umfangreichere Sperrung aller Gleise und somit Sicherheit für den Straßenverkehr beim zuständigen Fahrdienstleiter (der ist zuständig für den Bahnbetrieb) anordnen kann.


    Normale LP oder auch BPol werden im Regelfall den Verkehr über den BÜ UNTERBINDEN, da sie i. d. Regel keine Verbindung zum zuständigen Fahrdienstleiter haben, diese stellt dann der Notfallmanager sicher. Alles andere wäre tödlicher Leichtsinn und dann hätte ein armer LP die Verantwortung.


    Also den Einsatz einfach "Unfall am Bahnübergang" benennen, weil die Sturheit einiger Autofahrer immer wieder zu BÜ-Unfällen führt. Das wäre am ehesten an der Realität.


    Nachtrag:

    "Defekter Bahnübergang" = 2 FuStw


    als Folgeereignis "Unfall am Bahnübergang" hier nur Pol, RD, FW


    als Hochstufung "Entgleisung am Bahnübergang nach Unfall hier Pol, RD, FW, THW 25%, 1 Fwk 50 %

  • Kuina

    Hat den Titel des Themas von „Sicherung Defekter Bahnübergangsicherungsanlage“ zu „Amtshilfe Bahnübergang“ geändert.