Vorschlag Petition Dachaufsetzter

  • Moin zusammen,


    Folgendes schwirrt mir durch den Kopf.

    1. Die Überschrift könnte ne bessere sein.


    2. Ich bin (leider) kein Ehrenamtlicher, aber nach meinem ermessen sind die aktuellen Dachaufsetzter für Ehrenamtliche FF nen Witz. Diese Taxi gelben Schilder wo man kaum sieht das sie blinken.


    Meine Idee wäre jetzt ein "Volksbegehren" / Petition dass Rote Blitzer oder Rundumleuchten (ohne Horn) in die StVO aufgenommen werden.

    Da man diese doch deutlich anders wahr nimmt.


    Und da wir eigentlich ALLE EINE GROßE FAMILIE sind, könnte man sowas vielleicht drüber reden, nachdenken, diskutieren.


    Über den juristischen Hintergrund (pro/contra oder start einer Petition) habe ich keinerlei Erfahrung und Wissen. Da gibt es hier bestimmt einige die sowas wissen.


    Über eine konstruktive Diskussion würde ich mich freuen.

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  • Ich bin Mitglied in einer Feuerwehr, wir haben gar keine Dachaufsetzer und werden hoffentlich auch keine bekommen:

    jeder der sowas nutzt muss nicht meiner Meinung sein und ich will auch keinem das Recht streitig machen, ich halte die Dinger aber für überflüssig.


    Erfahrung ist dass die Nutzung solcher Hilfsmittel (wie immer im Leben) von manchen Personen dazu verleiten kann den eigenen Fahrstil so zu verändern als wäre es eine Einsatzfahrt mit Blauicht und Sondersignal - wobei man nicht einmal dann wie ein Irrer fahren kann und darf.


    Letztlich sehe ich diese Teile lediglich als Information für andere Verkehrsteilnehmer dass sich hier jemand auf der Fahrt zu einem Feuerwehrgebäude befindet und dass man den vielleicht an der Kreuzung vorlässt. Erzwingen darf man ohnehin nichts.

    Die Zeit mir so etwas auf das Dach zu setzen spare ich mir persönlich lieber und nutze die um in gesittetem und vertretbaren Tempo schon ein paar Meter Wegstrecke zu schaffen. Ob es nun das Schild ist, ein Blinklicht oder sonst etwas ist da für mich unerheblich.


    Trotzdem finde ich es natürlich gut wenn du dir als Nicht-Ehrenamtler dazu Gedanken machst auch wenn ich dem Aufsetzter an sich und damit natürlich auch so einer Petition kritisch gegenüberstehe.


    Um es nochmal deutlich zu sagen: das ist kein Angriff auf Leute die das nutzen und bei denen das ggf. auch sinnvoll sein kann!

  • Relevant ist hier weniger die StVO, sondern die StVZO, aus der ich einmal zitiere, damit wir die aktuelle Rechtslage haben. Rotes Blinklicht ist bisher gar nicht vorgesehen, daher gehe ich auf das blaue ein. (Eine andere Farbe erscheint mir auch nicht zweckmäßig.)

    Zitat

    §70 Ausnahmen

    (4) 1Die Bundeswehr, die Polizei, die Bundespolizei, die Feuerwehr und die anderen Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes sowie der Zolldienst sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, soweit dies zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dringend geboten ist. 2Abweichungen von den Vorschriften über die Ausrüstung mit Kennleuchten, über Warneinrichtungen mit einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenz (Einsatzhorn) und über Sirenen sind nicht zulässig.

    Es dürfen also nur tatsächliche Dienstfahrzeuge entsprechend ausgestattet sein.


    Der Gesetzgeber hat andere Kombinationen, wie hier angedacht, also bereits ausdrücklich ausgenommen. Ich kann die Historie der StVZO auf die Schnelle leider nicht nachvollziehen (es gibt sie seit 1937 und die entsprechende Formulierung in §70 laut buzer.de mindestens seit 2006) und kann die damalige Begründung bei der Einführung dieser Regelung daher nicht finden. Dennoch: Sofern sich an den äußeren Umständen, unter denen Einsatzkräfte im Privatwagen unterwegs sind, nichts Grundlegendes geändert hat, sehe ich keine Grundlage für eine Änderung (egal von wem initiiert).


    Wenn es bereits entsprechende Dachaufsetzer gibt, halte ich das für eine gute Lösung. Im Gegensatz zum Taxischild dürfen diese übrigens nicht leuchten und auch nicht blinken, denn dann wären es wieder lichttechnische Einrichtungen.


    EDIT: Hier ist noch ein interessanter Artikel, warum das Blaulicht blau ist: https://m.geo.de/wissen/18549-…-farbe-blau-und-nicht-rot

  • Es gab 2015 schonmal eine Petition deswegen, die ist grandios gescheitert. Ausserdem halte ich es nicht für Sinnvoll, wenn jeder mit so nem Schild blinkend durch die Gegend fährt

  • Mein Vater und ich, verwenden die Normalen Gelben ohne Licht, dass Passanten und andere Verkehrsteilnehmer, verstehen, wieso wir vielleicht gerade nicht ganz die 30 fahren oder in der Nacht um 3:00 bei MIG nicht an der Roten Ampel stehen bleiben, sondern gemütlich drüber fahren, aber keines Wegs, um uns irgendwelche groben vergehen erlauben zu können. Ich sehe das Blinklicht eher als Gefahr und nicht als Hilfe, jetzt hab ich ein Schild, auf dem FW in Einsatz steht, das sieht man oder sieht man eben nicht, ein Rotes Licht, auf einem Fahrzeug ist für mich eine Ablenkung, da es für mich eine "Gefahr" kennzeichnet und dadurch, kann es sein, dass ich extrem abgelenkt werde, diese "Gefahr" suche und es dadurch zu Unfällen usw. kommt.


    Ich finde die Normalen Schilder gut und werde sie auch weiterhin verwenden, aber niemals mit Licht, alleine schon wegen dem Preis.

  • Guten Morgen,

    Ich habe noch einiges gefunden.

    https://dachaufsetzer.jimdofree.com/beleuchtung-optional/



    Mir geht es wirklich nur darum, das es Ehrenamtlichen erlaubt wird mit einem roten Blinklicht von A nach B zu fahren. Wobei B die Wache ist.


    Die leuchte soll keine Sonderrechte erlauben. Sondern NUR eine "Bitte" sein, vorbei gelassen zu werden, da evtl Menschen leben in Gefahr sind. Für mich wäre es halt sinnvoll, da Blitzer/Rundumleuchte schon weiter weg sichtbar sind.


    Klar ist auch, es gibt aktuell keine Sensibilisierung von anderen Verkehrsteilnehmern. Da das Thema "frisch" ist. Bzw nicht Ehrenamtliche sich kaum bis gar nicht, mit dem Thema, beschäftigen.

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  • Mir geht es wirklich nur darum, das es Ehrenamtlichen erlaubt wird mit einem roten Blinklicht von A nach B zu fahren. Wobei B die Wache ist.

    Warum unbedingt rot? So eine Leuchte gibt es nirgendwo im Straßenverkehr. Das ist noch erklärungsbedürftiger als ein Schild.

    Warum nicht blau?


    Und warum nicht stattdessen die Zulassung einer Leucht- oder Blinkfunktion, analog zu Ärzten?

    Die leuchte soll keine Sonderrechte erlauben. Sondern NUR eine "Bitte" sein, vorbei gelassen zu werden, da evtl Menschen leben in Gefahr sind. Für mich wäre es halt sinnvoll, da Blitzer/Rundumleuchte schon weiter weg sichtbar sind.

    Auch die anderen Leuchten erlauben keine Sonderrechte, sondern weisen nur auf die mögliche Nutzung hin. Über die Sonderrechte wird persönlich verfügt und für die Fahrt zur Wache trifft das hier ja zu.

    Die Bitte, vorbeigelassen zu werden, enthält auch das Schild bereits. Das Wegerecht entfaltet nur bei der Kombination Licht+Horn Wirkung.


    Klar ist auch, es gibt aktuell keine Sensibilisierung von anderen Verkehrsteilnehmern. Da das Thema "frisch" ist. Bzw nicht Ehrenamtliche sich kaum bis gar nicht, mit dem Thema, beschäftigen.

    Was ist am Thema frisch? Hat sich die Rechtslage geändert? Hat sich für Ehrenamtliche etwas geändert?

    Ich muss zugeben, dass ich zuvor selber nicht von diesen Dachaufsetzern wusste und sie auch nie gesehen hatte. Dennoch kann ich so weit denken, dass ich jemanden mit sowas vorbei lasse. Für Externe muss intuitiv erkennbar sein, was von ihnen erwartet wird. Verpflichtende Auffrischungskurse nach Ablegen des Führerscheins gibt es ja leider nicht.

  • Ich habe zu diesem Thema zwei Meinungen, die weit voneinander getrennt sind. Zudem bin ich der Meinung, wenn Dachaufsetzer oder ähnliches erlaubt wird, dann nur in Orten, wo es wirklich notwendig ist. Also in größeren Gemeinden oder Städten mit viel Verkehr und Ampelregelung.


    Meine erste Meinung:


    Da bin ich absolut dagegen. Wenn dann mal leuchtende Blinklichter kommen würden, sehe ich schon die Jungspunde mit frischem Führerschein mit Blinklicht in die Disco fahren. Vielleicht sogar ältere...

    Darüber hinaus wird sich die Fahrweise zum Gerätehaus mit dem Blinklicht sehr wahrscheinlich noch weiter verschlimmern als es sowieso schon ist!


    Meine zweite Meinung:


    Es kann doch irgendwie nicht sein, dass der Melder geht, irgendeine schlimme Sache ist passiert und die Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr fahren zum Gerätehaus und müssen sich durch den dicksten Verkehr kämpfen. Da ist die Omma mit dem Rollator, da ist der Auswärtige, der sich nicht auskennt und langsam fährt.

    Am Gerätehaus angekommen springt man dann in die Einsatzfahrzeuge und fährt wie es sich für die Feuerwehr gehört zur Einsatzstelle. Und der C- und B- Dienst haben ein Dienstfahrzeug zu Hause und haben diese Probleme nicht (mehr).

    Warum also nicht Sonderrechte für Mitglieder der FF? Klar, es gibt Gesetzregelungen dagegen, aber die kann man ändern. Und jeder Mißbrauch wird mit einem Führerscheinentzug von einem Jahr und lebenslangem Ausschluß aus der Feuerwehr bestraft. Schon beim ersten Mal.


    Das sind meine zwei Meinungen, wie sie unterschiedlicher nicht sein können. Ich persönlich habe die Fahrten zum Gerätehaus immer gehasst und bin froh, das ich nicht allzu weit vom Gerätehaus gewohnt habe. Dauer ca. 2 Minuten, aber das hat mir sehr oft auch schon gereicht.

  • Warum also nicht Sonderrechte für Mitglieder der FF? Klar, es gibt Gesetzregelungen dagegen, aber die kann man ändern. Und jeder Mißbrauch wird mit einem Führerscheinentzug von einem Jahr und lebenslangem Ausschluß aus der Feuerwehr bestraft. Schon beim ersten Mal.


    Du hast als Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr (nicht THW oder andere HiOrg) ab dem Moment, in dem der Melder bimmelt, Sonderrechte. Auch mit dem Privat-PKW und das auch ohne Kennzeichnung.

    Das heißt, du darfst eh schon im Einsatzfall schneller fahren, über Rote Ampeln, entgegen Einbahnstraßen,… also alles, was nach §35 StVO erlaubt ist, musst aber halt einer erhöhten Sorgfalt nachgehen.

    Ob es sinnvoll ist, mit 120 Sachen innerorts ans Gerätehaus zu düsen und andere zu gefährden, ist ein anderes Thema.

    Und grundsätzlich darf ich mir an ein PKW KEINE zusätzlichen Leuchtelemente anbringen. Und damit sind die blinkenden Schilder schon nicht erlaubt. (Siehe StVZO).

  • Du hast als Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr (nicht THW oder andere HiOrg) ab dem Moment, in dem der Melder bimmelt, Sonderrechte. Auch mit dem Privat-PKW und das auch ohne Kennzeichnung.

    Das heißt, du darfst eh schon im Einsatzfall schneller fahren, über Rote Ampeln, entgegen Einbahnstraßen,… also alles, was nach §35 StVO erlaubt ist, musst aber halt einer erhöhten Sorgfalt nachgehen.

    Ob es sinnvoll ist, mit 120 Sachen innerorts ans Gerätehaus zu düsen und andere zu gefährden, ist ein anderes Thema.

    Und grundsätzlich darf ich mir an ein PKW KEINE zusätzlichen Leuchtelemente anbringen. Und damit sind die blinkenden Schilder schon nicht erlaubt. (Siehe StVZO).

    All das ist mir nach über 40 Jahren FF wohlbekannt. Leider fahren aber gerade die jüngeren Mitglieder einer FF wie die gesengten Säue zum Gerätehaus. Eben weil sie diese Sonderrechte in Anspruch nehmen. Nur vergessen sie, dass die anderen Verkehrsteilnehmer das erstens überhaupt nicht wissen, bzw. weil sie es auch nicht erkennen können.


    Ich hatte bei Fahrten zum GH zweimal einen heftigen Unfall, wie es der Zufall will wurde mir in beiden Fällen von Kleinkrafträdern die Vorfahrt genommen. In beiden Fällen hätten mir weder Dachaufsetzer noch ein Blinklicht geholfen. Beide Fälle waren so eindeutig dass es zu außergerichtlichen Einigungen mit den Versicherungen kam.


    Je mehr ich darüber nachdenke, desto unschlüssiger bin ich mit meiner Meinung...

  • All das ist mir nach über 40 Jahren FF wohlbekannt.

    Ok, dann habe ich deinen Beitrag oben falsch verstanden, denn es klang für mich so, als ob du Sonderrechte für die Mitglieder forderst.



    Leider fahren aber gerade die jüngeren Mitglieder einer FF wie die gesengten Säue zum Gerätehaus. Eben weil sie diese Sonderrechte in Anspruch nehmen.

    Sollte das in einer Wehr häufiger passieren, da würde ich als Wehrführer selbständig Schritte einleiten: zeitweise Verbot an Teilnahme an Einsätzen (mit Wegnahme des Melders), Belehrungen etc.

    Ich hatte bei Fahrten zum GH zweimal einen heftigen Unfall, wie es der Zufall will wurde mir in beiden Fällen von Kleinkrafträdern die Vorfahrt genommen. In beiden Fällen hätten mir weder Dachaufsetzer noch ein Blinklicht geholfen. Beide Fälle waren so eindeutig dass es zu außergerichtlichen Einigungen mit den Versicherungen kam.

    Kann mir zum Glück nicht passieren - ich bin ein Fußgänger auf dem Weg zum Gerätehaus :saint: (und ja, ich habe einen Führerschein und Auto, aber ich bin fußläufig schneller an der Wache als mit Auto)

    Ich hatte aber selber mal einen beinahe-Unfall erlebt: Melder bimmelt, ich also losgelaufen. Bei mir die Straße runter und unten an der Kreuzung musste ein Kamerad, der ebenfalls auf dem Weg ins GH war eine Gefahrenbremsung hinlegen, da ihm die Vorfahrt von einem Auto genommen wurde, dass aus meiner Straße kam und rechts vor links missachtet hatte.

  • Das ist was ich in meinem ersten Beitrag sagen wollte (neben der Tatsache dass ich es begrüße wenn jemand der nicht aus dem Ehrenamt kommt sich drüber Gedanken macht):


    Bereits so ein Dachaufsetzer wie jetzt verleitet in meinen Augen mehr zu unpassender Fahrweise als eine normale Fahrt mit dem privaten Pkw. Aus dem Grund würde ich so eine Petition selbst auch nie unterschreiben.

    Dass jeder der sich alarmiert zum Feuerwehrhaus begibt Sonderrechte hat stimmt wohl, das Problem "das ist anderen Verkehrsteilnehmern nicht klar" wurde aber auch schon ausführlich besprochen.

    Es gab schon schlaue Leute die das Warnblinklicht eingeschaltet haben um andere Verkehrsteilnehmer aufmerksam zu machen: a) nicht erlaubt und b) selten dämlich denn man kann dann nicht mehr per Blinker anzeigen wenn man abbiegen möchte.


    Wir haben in unserer Wehr das Thema "Anfahrt zum Gerätehaus" mal zum Thema von fast einem ganzen Dienst gemacht weil es wichtig erschien die Leute mal ganz genau drauf hinzuweisen was sie da eigentlich tun. Außerdem bringt es in vielen Fällen auch tatsächlich nichts erheblich schneller zu fahren oder durch Inanspruchnahme von Sonderrechten möglicherweise weitere Gefahrensituationen wenn nicht sogar Unfälle zu verursachen.


    Ich bleib dabei: ich brauch keinen Dachaufsetzer und erst recht nicht mit zusätzlichen Einrichtungen dran.

    (Ich muss dazu sagen ich komme nicht aus einer Großstadt und habe entsprechend mit geringerem Verkehrsaufkommen zu tun, wie schon zuletzt auch gerne nochmal hier: ich verteufle niemanden der sowas nutzt aber dies nicht als Freibrief für exzessiven Fahrstil verwendet!)

  • Mir geht es wirklich nur darum, das es Ehrenamtlichen erlaubt wird mit einem roten Blinklicht von A nach B zu fahren. Wobei B die Wache ist.

    Rotes Blinklicht wird von der Polizei zum Anhaltesignal benutzt, dafinitiv dagegen.

    Ich habe in knapp 35 Jahren nie einen Dachaufsetzer benötigt und soweit ich weiss, ist sogar die Blinkfunktion untersagt.


    Das einzige was wir benutzt haben, waren diese Tropfensauger unterm Spiegel (und ggf auch an der Heckscheibe) mit RK drauf.

  • Rotes Blinklicht wird von der Polizei zum Anhaltesignal benutzt, dafinitiv dagegen.

    Oh, stimmt. Da es mit dem grausigen "Yelp" eingeführt wurde, muss ich das verdrängt haben ... ?

  • Do_Cop mit "frisch" meine ich dass wir jetzt darüber reden. Mir ist in der Vergangenheit nichts der gleichen untergekommen.

    Wir alle haben von klein auf gelernt, das blaues Licht FF, Polizei oder RD ist. Und gelbes Licht auf Hindernisse und Gefahrenstellen hinweist.


    Klar, würde es ab morgen erlaubt sein, eine Leuchte aufs Dach zu pappen würden andere Verkehrsteilnehmer verdutzt gucken und evtl erstmal "überfordert" sein. Das wäre aber nur für einen gewissen Zeitraum so. Bis jeder informiert ist.


    Letztendlich will/wollte ich mich für Ehrenamtliche die auf dem Weg zur Hilfe sind, einsetzen dass diese ihren Job machen können Und das etwas schneller als derzeit.

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  • Das Problem was ich daran sehe: Selbst mit Sonder und Wegerechten ist die Zeitersparnis meistens nicht so groß. Beispiel:

    5km mit 70km/h ≈ 4,5 Minuten

    5km mit 90km/h ≈ 3,5 Minuten

    Das Problem liegt im ständigen beschleunigen und abbremsen. Wenn man damit 70 Sachen über die rote Ampel brettern könnte wäre das absolut genial. Kann man aber, ohne die massive Gefährdung Dritter, nicht. Deshalb vertrete ich hier die Meinung: Solange man keine Sondersignalanlage vorhanden ist darf der 35 StVo nur sehr sehr sehr konservativ genutzt werden. Denn selbst mit Pauken und Trompeten ist das einfahren in eine rote Kreuzung immer noch ein massives Sicherheitsrisiko, da manche Menschen auf Blaulicht und Martinshorn leider immer noch mit "PANIK, Sofort anhalten und nichts mehr tun" reagieren.

    Ein Vakuum, geschaffen durch fehlende Kommunikation,

    füllt sich in kürzester Zeit mit falscher Darstellung, Gerüchten, Geschwätz und Gift. - Cyril Northcote Parkinson


    Der beste Verband in Aachen und Umgebung: leitstellenspiel.de/alliances/1100



    Schraube manchmal am LSSM V4 rum.