Sonderrechte???

  • Wir fahren auch sehr oft nur mit Blau, vor allem zu Einsätzen, wo Sicherheit vor Schnelligkeit gegeben ist, z.b. Ölspur oder sowas, da fahren wir auch ohne Horn über Rote Ampeln, wenn eh schon alle stehen und uns von selbst vorlassen, da das Horn, nochmal eine Gefahr ist, da viele dadurch enorm gestresst werden.

    Horn und Kinder ist auch so ein Ding, einem Kollegen, wollte vor Kurzem ein Kind vor den RTW laufen, wäre er ohne Horn gefahren, hätte das Kind den RTW erst mitbekommen, wenn er vorbei gewesen wäre.

    Und das mit dem Blinken, ist für mich kein Grund, dass man sich aufregt, du hast es jetzt einmal gesehen, dass der Fahrer nicht Blinkt, das kann mal passieren, wie oft blinken den Normale PKW und LKW Fahrer auch nicht und es kann mal passieren, dass man es einfach vergisst, du weißt ja eben nicht, ob er immer nicht Blink oder eben nur das eine mal.


    Generell gesagt, ich sehe hier keinen Grund, sich aufzuregen, man war selber nicht dabei (also im RTW) und weiß nicht, was sich der Fahrer dabei gedacht hat, das wird schon einen Grund haben und der Sinn der Diskussion hier ist auch fast gegen 0, es wird eher einfach über einen Kollegen hergezogen, der sich nicht wehren kann und seine Gedanken hier äußern kann.

  • Generell gesagt, ich sehe hier keinen Grund, sich aufzuregen, man war selber nicht dabei (also im RTW) und weiß nicht, was sich der Fahrer dabei gedacht hat, das wird schon einen Grund haben und der Sinn der Diskussion hier ist auch fast gegen 0, es wird eher einfach über einen Kollegen hergezogen, der sich nicht wehren kann und seine Gedanken hier äußern kann.

    Danke das hier noch wer auch bei so etwas von einer Unschuldsvermutung anwendet.

    Kann Nett sein - Kann aber auch die Axt im Wald sein... Wie man in den Wald hinein ruft, so schallt es heraus.


    Fühlt sich derzeit gezwungen für Dinge Partei zu ergreifen mit denen er selbst unzufrieden ist.

  • Ich würde hier nicht auf die Situation von Belu eingehen, denn wie andere schon schrieben, waren wir nicht dabei.


    Aber ich finde es gerade wichtig, für diejenigen, die nicht im Rettungsdienst (geschweige denn im Blaulichtgewerbe) Tätigen sind, aufzuklären, warum es vorkommen kann, dass ein Einsatzfahrzeug so fährt und die Sondersignaleinrichtungen unterschiedlich nutzt.

    Natürlich kommen Einzelfallentscheidungen hinzu, aber grundsätzlich gibt es im RD verschiedene Szenarien, die ich schonmal hier geschrieben habe. Und dass sollte man im Hinterkopf haben, wenn ein RTW nur mit Blau an einem vorbeifährt.


    Ich finde es aber auch wichtig, dass der Fahrer des RTWs der Leitstelle auch mitteilt, dass der Transport mit Sonder- und Wegerechten erfolgt.

  • Für alle anderen finde ich es aber nach wie vor sehr kritisch da jetzt mit der Moralkeule draufzuhauen

    Ich will doch gar nicht mit der Moralkeule kommen, ich will nur darauf aufmerksam machen, dass man besondere Vorsicht walten soll, wenn man mit Sonderrechten fährt.

    Und das es m.E. ein Unterschied ist, ob ich ohne Horn auf der Landstraße oder im Wohngebiet unterwegs bin.

    Und das das Blinken absolut überbewertet wird, sehe ich jeden Tag...


    Ich verurteile den Fahrer ja auch nicht, aber jetzt wird's philosophisch:


    99% der geleisteten Arbeit ohne Fehler abliefern bedeutet, das einer von Hundert operierten stirbt, das von 100 gebauten Autos eines nicht in Ordnung ist usw.


    Nochmal, ich verurteile den Fahrer nicht, aber wer sich ans Steuer eines mit Sonderrechten versehenen Fahrzeug setzt und diese in Anspruch nimmt, sollte wissen was er da macht und doppelte und dreifache Vorsicht walten lassen.

  • Naja ... also ... ohne dir ans Bein pinkeln zu wollen (wir beide haben ja öfter mal Kontakt hier), aber dein Eingangsbeitrag liest sich eher weniger so, als wolltest du nur zur Vorsicht mahnen, sondern eher so, als hättest du dich über eine Situation aufgeregt und wünschst dir nun Bestätigung, dass das so halt mal gar nicht geht. – Absolut menschlich! Aber damit ist der Drops dann jetzt auch eigentlich gelutscht, oder?

  • Naja ... also ... ohne dir ans Bein pinkeln zu wollen (wir beide haben ja öfter mal Kontakt hier), aber dein Eingangsbeitrag liest sich eher weniger so, als wolltest du nur zur Vorsicht mahnen, sondern eher so, als hättest du dich über eine Situation aufgeregt und wünschst dir nun Bestätigung, dass das so halt mal gar nicht geht. – Absolut menschlich! Aber damit ist der Drops dann jetzt auch eigentlich gelutscht, oder?

    Stimmt, ich habe mich geärgert, keine Frage. Aber deswegen verurteile ich den Fahrer nicht oder hole gar, wie oben einer schreibt, die Moralkeule raus.


    In meinen Augen hat der Fahrer einen Fehler gemacht, ich habe mich geärgert, gut is...

  • Ich hoffe, dann ist es in Ordnung, noch ein wenig zu fachsimpeln:

    Übrigens: Bei jedem Fahrzeug das ich kenne geht beim Betätigen der Hupe mit Blaulicht automatisch das Horn an. Ist das überall so?

    Für die Polizei NRW kann ich das für die alten Hella-RTK mit dem Dreh-Zug-Schalter sowie auch die neueren Systeme von Pintsch-Bamag bestätigen. Da dürfte ich kein Geheimnis verraten ...

    Bei uns geht mit der Hupe zwar das Horn an, aber nur für einen Durchlauf (also einmal Tatütata). Diese Funktion nennt sich Hornbereitschaft und dient dazu, mit einem Tastendruck eine Folge zur Warnung (z.B. in Kolonnenfahrten) zu geben.

    Auch das kann ich bestätigen. Ich kenne es allerdings weniger für Kolonnenfahrten, sondern eher, wenn man freie Strecke hat und doch "mal" das Horn braucht oder es bei einer stillen Anfahrt unumgänglich ist.


    Verschiedene Hörner für Stadt und Land haben wir ja sowieso nicht.


    Soweit ich gehört habe, sollen die neuen Ford-Streifenwagen über eine Bedienmöglichkeit für das RTK am Multifunktionslenkrad verfügen. Das ist/wäre sicher eine gute Sache! :thumbup:

  • Auch das kann ich bestätigen. Ich kenne es allerdings weniger für Kolonnenfahrten, sondern eher, wenn man freie Strecke hat und doch "mal" das Horn braucht oder es bei einer stillen Anfahrt unumgänglich ist.


    Soweit ich gehört habe, sollen die neuen Ford-Streifenwagen über eine Bedienmöglichkeit für das RTK am Multifunktionslenkrad verfügen. Das ist/wäre sicher eine gute Sache! :thumbup:

    Die Kolonnenfahrt war ein Beispiel.


    Ich fände eher eine Schaltung für den Funk übers Lenkrad gut. Aktuell haben wir in den RTW und NEFs neben dem Lenkrad einen Schwanenhals mit einem Knopf drauf, um zu Funken - also eine zusätzliche Sprechtaste.

    Leider ist die für mich auf der falschen Seite: ich bin zwar Rechtshänder, fahre privat aber Schaltung und bin es daher gewohnt, mal nur mit der linken Hand am Lenkrad zu fahren. Da ist es komplett ungewohnt, mit der rechten ohne die linke Hand zu lenken.


    Die KTWs haben gar keine Freisprecheinrichtung für den Funk.


    Der KdoW des B-Dienstes der BF-Saarbrücken hat einen Fußtaster als Sprechtaste für Freisprecheinrichtung des Funkes.

  • EagleOne Zum Thema NEF: Doch nur wenn der NA nicht abkömmlich ist und trotzdem einen Folgeeinsatz bekommt. Dann fährt das NEF mit Sonderrechten zum KH um so schnell wie möglich den NA aufzunehmen.

    dann hat das nef aber ja auch einen neuen Einsatz. Es wird ja aber pauschal mit blau und laut hinterhergefahren ohne einen neuen Einsatz zu haben. Dies ist rechtlich verboten. Im Falle eines Unfalles verursacht durch das nef haftet der Fahrer im vollen Umfang, wenn der Richter das Gesetz 1:1 umsetzt.


    Belu ohne martinshorn kein wegerecht.. wärst du weiter gefahren und er dir in die Seite reingeknallt wäre er der unfallverursacher. Zumindest nach der UDS Auswertung, von der übrigens sehr wenige Polizisten komischerweise nur Bescheid wissen...

  • Hallo zusammen,


    vorweg: Ich kenne Blaulicht-Fahrzeuge nur von draußen, bin aber mit BOS, speziell Polizei aber auch RD, vertraut.

    PS: es ist im übrigen dem NEF untersagt, wewnn er dem RTW hinterher fährt mit Blaulicht und Martinshorn zu begleiten. Der Arzt sitzt ja schon im RTW dann mit drin und somit ist die Arbeit des NEF erledigt: den Doc zum Einsatz bringen. Es gibt keine rechtlich abgesicherten Begründungen trotzdem mit Blau+laut hinter dem RTW hinterher zu fahren....

    Ich habe in meiner alten Heimatstadt sehr häufig beobachtet, dass das EF auf dem Weg zum KH mit Blaulicht + Horn sogar vor dem RTW her fährt, um die Kreuzung "zu räumen" (NEF fährt bei rot in die Krezung, wartet, bis der RTW aufgeschlossen hat und fährt dann weiter). Ich denke auf Grund der Häufigkeit nicht, dass das nur zum patientenschonenden Transport (Vermeiden von Bremsen und wieder Beschleunigen) war. Ich habe mehrere Jahre an einer der großen "Einflugschneisen" für RTW - auch aus Nachbargemeinden - gewohnt und konnte das sowohl bei den "eigenen", als auch bei den "fremden" NEF+RTW beobachten.


    Frage: Könnte es da landesspezifische Regelungen geben? Oder sind alle Regeln für Fahrten mit Blaulicht / Martinhorn ausschliesslich bundeseinheitlich?

  • Um mich auf einen Bericht aus dem Rettungs Magazin zu beziehen:

    Grundsätzlich gilt die StVO. Es gibt Ausnahmen für gewisse Situationen, aber keine Grundsatzausnahme.


    Grundsätzlich ist gilt zu sagen, dass diese Verfahren der Kreuzungsräumung noch gefährlicher ist als nur das Begleiten hinterm RTW.


    Leider muss man Sagen, dass diese Praxis viel zu häufig ist und in den Köpfen verankert ist, obwohl sie gegen Gesetze verstößt.

  • Unsere NEF fahren dem RTW grundsätzlich immer mit Blaulicht nach, was auch von einem Gericht gemäß § 35 Absatz 1 StVO (Fahrzeuge gehören der Feuerwehr) so bestätigt bzw. erlaubt wurde. Demnach reicht schon das einfache Warnen mit Blaulicht aus, wenn das NEF dem RTW in einem sehr kurzen zeitlichen Abstand folgt und dieser ordnungsgemäß das Wegerecht in Anspruch nimmt. Eine vollständige Rechtssicherheit im Falle eines Unfalls herrscht natürlich auch dann nicht. Das Nutzen in Verbindung mit dem Martinshorn ist ausdrücklich nur erlaubt, wenn ein konkreter Folgeauftrag vorliegt oder es aus notfallmedizinischen Gründen nicht auszuschließen ist, dass unterwegs eine sofortige Unterstützung durch das NEF (personell wie materiell) erforderlich sein könnte. Weitere Ausnahmen können in einem engen Rahmen nur durch die Leitstelle angeordnet werden. Das Vorrausfahren als „Straßenräumer“ ist (laut Gericht) hingegen unzulässig – erst recht das zeitweise Sperren von Kreuzungen – , da nicht zweckmäßig. So sehen Theorie und Praxis zumindest bei uns aus.


    Im Allgemeinen gilt aber weiterhin, „dass Notarzteinsatzfahrzeuge bei der Rückfahrt zum Krankenhaus ohne konkreten Anlass (z.B. weil sie für die Notfallrettung im Rettungswagen nicht benötigt werden) grundsätzlich nicht von den Sonderrechten gemäß § 35 Abs. 5a StVO Gebrauch machen können. Daran können auch etwaige organisationsrechtliche Fiktionen in den Rettungsgesetzen der Länder nichts ändern“ (Beschluss des BLFA-StVO/OWi von September 2016). Kleine regionale Unterschiede gibt es aber dennoch.


    Zum ersten Beitrag in diesem Thread: Ich will mir kein Urteil anmaßen, da ich nicht vor Ort war und, bis auf eine Zeugenaussage, keine weiteren Informationen habe. Es gibt aber immer wieder Situationen, in denen man sich fragt, ob die Person ihren Führerschein im Lotto gewonnen hat – davon sind die Fahrer von Einsatzfahrzeugen nicht ausgenommen – , aber solange niemand dabei zu Schaden kommt, ist es für mich vorerst in Ordnung.

  • Also da ich weiß das viele Personen zuunfähig für den Blinker sind, solltest du dir dazu nicht zu viele Gedanken machen, dass das Horn aus war, hat meistens den Grund um die Leute nicht zu wecken wenn die Straßen eh leer sind und man einfach durch Kann, und es kleinere Kreuzungen sind. Ich weiß die Kinder denkst du haben weniger Schutz, aber die Rettungsdienstler konzentrieren sich immer auf ihre Arbeit. Insgesammt mach dir nicht zu viele Gedanken, man kann eh nichts dran ändern.

    Jonas

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  • ohne martinshorn kein wegerecht.. wärst du weiter gefahren und er dir in die Seite reingeknallt wäre er der unfallverursacher.

    Das ist das letzte, was ich möchte, denn irgendwie sind wir doch alle auf der gleichen (richtigen) Seite!


    Zudem, ich habe ein flammneues Auto, keine 4.000 KM auf dem Tacho...:):)