Sonderrechte???

  • Folgendes ist mir heute morgen passiert:


    Ich wohne in einer 30er Zone mit jeder Menge "Rechts-vor-Links" Straßen. Ich wollte Richtung Hauptstraße, da kam mir ein RTW nur mit Blaulicht ohne Martinshorn entgegen. Und bog auch noch ohne zu Blinken links ab.

    Da war ich doch einigermaßen stinksauer, weil wie kann man in einer Wohngegend, wo auch Kinder spielen, dass Martinshorn auslassen? Ich weiß, dass es absolut "in" und "Cool" bei den Profis ist, das Martinshorn so wenig wie möglich zu nutzen. (Eigene Aussage eines Beamten einer ständig besetzten Wache mir gegenüber)

    Aber man kann es auch übertreiben finde ich. Achja, Uhrzeit kurz vor 10:00 Uhr heute morgen, also geweckt hätte die auch kaum jemanden...

    Und das war nicht das erste Mal, die fahren hier sehr häufig ohne Martinshorn, seltsam ist nur, wenn ein NEF dabei ist, machen beide Musik.

    Was sagt ihr dazu? Auch die Profis sollten bitte ihre Meinung dazu sagen.

  • Sonderrechte sind nicht gleich Wegerechte. Auch ohne Partybeleuchtung und Panikokester dürfen Sonderrechte (Fahren entgegen der Fahrtrichtung, erhöhte Geschwindigkeit usw.) Wargenommen werden. Da ist das Blaue blinke Licht eher nur ein netter Hinweis. Siehe § 35 StVO.


    Nur bei der Inanspruchnahme des Wegerechts, also der Aufforderung einen Freien Weg zu bilden, ist Blaulicht (und) Folgehorn nötig. § 38 StVO.


    ______


    Nur falls sich hier jemand bemüßigt fühlt was zu sagen der die Rechtslage nicht kennt.

    Kann Nett sein - Kann aber auch die Axt im Wald sein... Wie man in den Wald hinein ruft, so schallt es heraus.


    Fühlt sich derzeit gezwungen für Dinge Partei zu ergreifen mit denen er selbst unzufrieden ist.

  • Naja, wenn jemand den RTW nicht hört, weil er Kopfhörer auf hat und der Fahrer übersieht ihn, weil er zu blöd ist das Horn einzuschalten, hat er ein Problem

  • Sonderrechte sind nicht gleich Wegerechte. Auch ohne Partybeleuchtung und Panikokester dürfen Sonderrechte (Fahren entgegen der Fahrtrichtung, erhöhte Geschwindigkeit usw.) Wargenommen werden. Da ist das Blaue blinke Licht eher nur ein netter Hinweis. Siehe § 35 StVO.


    Nur bei der Inanspruchnahme des Wegerechts, also der Aufforderung einen Freien Weg zu bilden, ist Blaulicht (und) Folgehorn nötig. § 38 StVO.


    ______


    Nur falls sich hier jemand bemüßigt fühlt was zu sagen der die Rechtslage nicht kennt.

    Dann sollte man aber in einer reinen Wohngegend auch angemessen fahren. Wie geschrieben sind hier jede Menge "Rechts-vor-Links" Straßen mit spielenden Kindern und wenn ich dann mit einem Fahrzeug angedonnert komme und da nicht drauf achte, gibt es eben mächtig Ärger wenn was passiert. Sonderrechte hin oder her.

    Und blinken tut auch nicht allzu weh.

  • Ich kann jetzt nur von mir persönlich reden, wenn ich fahre:


    Wenn ich auf einer notfallmäßigen Einsatzfahrt ZUR Einsatzstelle bin, dann schalte ich (tagsüber) ab Wache das Horn an und an der Einsatzstelle das Horn aus - mein Finger bzw. Mein Fuß sind während der Fahrt nicht in der Nähe der Schalter.


    Anderster ist es , wenn ein Patient transportiert wird: da gibt es zwei Arten (eigentlich 3, aber die 3. ist eine Fahrt ohne Sonderrechte)

    1. „Eilige Fahrt“: Schnellstmöglicher Transport ins KH (z.B. Rea, Intubiert und Beatmet), dann schalte ich das Horn so wenig wie möglich aus.

    2. Normale, aber schonende Fahrt mit Signal: Patient muss schnell, aber schonend ins KH. Dass ist. z.B. der Fall bei Wirbelsäulenverletzungen aber auch kardialer Erkrankungen: Blaulicht an, Horn nur an Grfahrenstellen (unübersichtliche Kreuzungen, Kreuzungen mit Ampeln, Stau). Dann habe ich den Fuß am Fußtaster fürs Horn. Dementsprechend fahre ich dann aber auch normal nach StVO und achte auf den Verkehr.


    Was gar nicht geht: nur mit Blau über rote Ampeln oder nicht abbremsen. Gerade wenn ich nur mit Blaulicht fahre, dann bin ich der Meinung, der Fahrer MUSS an entsprechenden Stellen stehen bleiben und sich einen Überblick verschaffen.


    Grundsätzlich darf ich Signalfahrten eines RTW beim Patiententransport nicht mit Signalfahrten von Feuerwehr, Polizei oder RTW zur Einsatzstelle vergleichen.

    Ich fahre lieber mit Zuviel Horn als mit zuwenig.

  • Naja, dafür hat der Fahrer ja die Pflicht zur erhöhten Vorsicht. Heißt, er ist i.d.R. immer Mitschuld, wenn andere ihn übersehen/ignorieren/etc.

    Nicht immer: selbst erlebt: Transport eines Patienten schonend, aber mit Signal, ins KH. Mussten über die Autobahn. Da ich langsamer als erlaubt gefahren bin (hatte seinen Grund), hatte ich auf der Autobahn nur Blaulicht an.

    An der Abfahrt habe ich rechtzeitig geblinkt, mehrmals die Seite neben mir kontrolliert, bevor ich auf den Ausfädelungsstreifen für.

    Paar Wochen später wurde ich auf der Wache von der Polizei angerufen: ich hätte einen PKW während dieser Fahrt gegen die Leitplanke gedrängt und weitergefahren.


    Dieses Verfahren gegen mich wurde wegen vielen Ungereimtheiten gegen mich eingestellt.

  • Es ist im Zweifel das Ermessen des Fahrers was er tun will. Rechtlich machst du bei Wachenausfahrt Lampen und Tröte an und an der E-Stelle aus wie Kirk1993 schon dargelegt hat. Da ich in einem verkehrberuhigten Bereich wohne (landläufig: Spielstraße) bin ich ganz froh das die Kollegen nachts nicht mit Horn bei uns lang fahren (außer der Notsan-Azubi, das ist immer ganz amüsant am nächsten morgen :D ). Du musst halt sicherstellen können das dich jeder erkennt und tagsüber ohne Horn im Wohngebiet ist meines Erachtens ein NoGo. Das ich das auf der Landstraße mal aus machen könnte, weil einem das nach 10 Minuten dauertröten auf den Keks geht, könnte vorgekommen sein. Dort hat man allerdings auch keine Fußgänger und nur 2 Fahrtrichtungen die man, meines Erachtens, noch überblicken kann. Sobald ich in Kreuzungsnähe komme sollte man die dann aber wieder anmachen und abbremsen(!).

    Ein Vakuum, geschaffen durch fehlende Kommunikation,

    füllt sich in kürzester Zeit mit falscher Darstellung, Gerüchten, Geschwätz und Gift. - Cyril Northcote Parkinson


    Der beste Verband in Aachen und Umgebung: leitstellenspiel.de/alliances/1100



    Schraube manchmal am LSSM V4 rum.

  • das Problem ist, dass das leidige Thema der Sonder und Wegerechte nie gänzlich aus cer Welt geschaffen wird...


    strikt gilt folgendes:

    §35 StVO regelt ja nur WER alles Sonderrechte in Anspruch nehmen darf....


    §38 StVO regelt hingegen den Einsatz von Blaulicht, Martinshorn und was dies für andere zu bedeuten hat.


    Blaulicht in Verbindung mit dem Martinshorn darf nur bei höchster Eile benutzt werden...

    Blaues Blinkliocht alleine auf Einsaatzfahrten, zur Absicherung an der Unfallstelle und bei geschlossenen Verbänden.

    das gelbe Blinklicht lassen wir mal aussen vor....


    NUR die Kombination aus Blau+laut sorgt für freie Fahrt und für eine gewisse rechtssicherheit bei Unfällen. Das UDS (UnfallDatenSystem) eines RTW registriert ja alles und man wird dadurch dann auch zur Not verknackt.


    Jetzt zu deiner speziellen Situation:


    lt einer Rechtsprechung gilt es als ausreichend, wenn ich vor einer Kreuzung das Horn einschalte. Ich brauch es ja nicht immer auf gerader Strecke wenn kein Verkehr vor mir ist. es muss nur vor der Einfahrt in die Kreuzung mindestens schon 3-mal die volle Tonfolge durchlaufen worden sein. Das führt in einer Spielstrasse dazu, dass das Horn ja fast immer anbleiben muss. Viele von den Kollegen deutschlandweit sind der Meinung, dass ich mit einem RTW überall so schnell wie möglich fahren muss... naja Einbildung ist halt auch eine Bildung. Festgestellt wurde, dass eine erhöhung der gefahrenen Geschwindigkeit innerstädtisch um 20 km/h, es nur einen Zeitvorteil von um die 10-15 Sekunden bringt. Die Unfallgefahr hingegen steigt exponential nach oben.


    Jetzt aus der Praxis: ich fahre da wo ich alles überschauen kann (Landstrasse) auch schneller wie erlaubt, meisstens bei wenig Verkehr ohne Horn. An gefährlichen, nicht einsehbaren Kurven oder Kreuzungen/Einmündungen geht rechtzeitig vorher das Horn an(mindestens 3 Folgen vor der Kreuzung).

    Innerstädtisch ist das Horn tagsüber fast daueran. es gibt halt einfach zu viele Ampeln und Kreuzungen. selbst wenn sich darüber Anwohner öffentlich beschwehren.

    Allerdings komme ich innerstädtisch noch nicht einmal dazu die zul. Geschwindigkeit zu übertreten. In Wohngebieten ist Rasen für mich ein generelles No-Go.


    Mein Tip für dich: sollte dies passieren und du genug vorlauf hast, mach von der Einsatzfahrt ein Video, merk dir das Kennzeichen des Fahrzeuges und reiche eine offizielle Beschwerde bei der Stadt ein. Den Leuten gehört auf die Finger gehauen...


    PS: es ist im übrigen dem NEF untersagt, wewnn er dem RTW hinterher fährt mit Blaulicht und Martinshorn zu begleiten. Der Arzt sitzt ja schon im RTW dann mit drin und somit ist die Arbeit des NEF erledigt: den Doc zum Einsatz bringen. Es gibt keine rechtlich abgesicherten Begründungen trotzdem mit Blau+laut hinter dem RTW hinterher zu fahren....

  • EagleOne Zum Thema NEF: Doch nur wenn der NA nicht abkömmlich ist und trotzdem einen Folgeeinsatz bekommt. Dann fährt das NEF mit Sonderrechten zum KH um so schnell wie möglich den NA aufzunehmen.

    Ein Vakuum, geschaffen durch fehlende Kommunikation,

    füllt sich in kürzester Zeit mit falscher Darstellung, Gerüchten, Geschwätz und Gift. - Cyril Northcote Parkinson


    Der beste Verband in Aachen und Umgebung: leitstellenspiel.de/alliances/1100



    Schraube manchmal am LSSM V4 rum.

  • Viele von den Kollegen deutschlandweit sind der Meinung, dass ich mit einem RTW überall so schnell wie möglich fahren muss... naja Einbildung ist halt auch eine Bildung. Festgestellt wurde, dass eine erhöhung der gefahrenen Geschwindigkeit innerstädtisch um 20 km/h, es nur einen Zeitvorteil von um die 10-15 Sekunden bringt. Die Unfallgefahr hingegen steigt exponential nach oben.

    Genau, denn auch für andere Blaulichtfahrende gilt: Gegenüber einer Fahrt ohne Alarm gewinnt man die Zeit an Kreuzungen und insbesondere durch rote Ampeln. Die Geschwindigkeit macht nur vergleichsweise wenig aus. (Je nach Situation tritt man natürlich trotzdem drauf - es darf nur nicht maßlos werden.) Nachts auf freier Strecke sieht das natürlich auch alles wieder anders aus.


    Die von Belu beschriebene Situation kann ich nicht beurteilen, da ich nicht dabei war. Zudem ist die Beschreibung für mich nicht nachvollziehbar genug: Erst gibt es nur Angaben über RTK, Horn und Blinker, dann war der RTW doch auch noch zu schnell ("angedonnert") - das ist mir zu viel Glaskugelschau. Wenn es wirklich unangemessen erscheint, gilt, was EagleOne über die Beschwerde schrieb. Natürlich darf ein Einsatzmittel auf Alarmfahrt nicht mehr Gefahren verursachen, als es bekämpfen will; das ist ja widersinnig.


    Was ich interessant finde: Ich wusste nicht, dass es in RTW einen Fußtaster für das Horn gibt! Der Wechsel zwischen Ein und Aus ist hier offensichtlich deutlicher vorgesehen oder ist die Bedienung darüber aufgrund der Sitzposition einfach leichter als in anderen Fahrzeugen (Kombis z.B.)?

  • [...]


    Was ich interessant finde: Ich wusste nicht, dass es in RTW einen Fußtaster für das Horn gibt! Der Wechsel zwischen Ein und Aus ist hier offensichtlich deutlicher vorgesehen oder ist die Bedienung darüber aufgrund der Sitzposition einfach leichter als in anderen Fahrzeugen (Kombis z.B.)?

    Kommt aufs Fahrzeug an. 99% aller RTWs sind ja mittlerweile Automatikwagen, ergo "langweilt" sich der rechte Fuß. Der Fußtaster ist aber eine neuere Erfindung (2015 aufwärts). Ich kenne die Konfiguration so:

    Nur Blaulicht an + Taster: Horn an

    Horn u. Licht + Taster: Wechsel Stadt/Land

    Und ich kann dir sagen das ist bei einer Fahrt deutlich entspannter als wenn man die linke Hand noch auf der Mittelkonsole liegen hat und das darüber machen muss bzw. der Beifahrer das macht und entscheidet.

    Übrigens: Bei jedem Fahrzeug das ich kenne geht beim Betätigen der Hupe mit Blaulicht automatisch das Horn an. Ist das überall so?

    Ein Vakuum, geschaffen durch fehlende Kommunikation,

    füllt sich in kürzester Zeit mit falscher Darstellung, Gerüchten, Geschwätz und Gift. - Cyril Northcote Parkinson


    Der beste Verband in Aachen und Umgebung: leitstellenspiel.de/alliances/1100



    Schraube manchmal am LSSM V4 rum.

  • Was ich interessant finde: Ich wusste nicht, dass es in RTW einen Fußtaster für das Horn gibt! Der Wechsel zwischen Ein und Aus ist hier offensichtlich deutlicher vorgesehen oder ist die Bedienung darüber aufgrund der Sitzposition einfach leichter als in anderen Fahrzeugen (Kombis z.B.)?

    Bei der BF bei mir in der Nähe hat auch das HLF einen Fußtaster fürs Horn.


    Kommt aufs Fahrzeug an. 99% aller RTWs sind ja mittlerweile Automatikwagen, ergo "langweilt" sich der rechte Fuß. Der Fußtaster ist aber eine neuere Erfindung (2015 aufwärts). Ich kenne die Konfiguration so:

    Nur Blaulicht an + Taster: Horn an

    Horn u. Licht + Taster: Wechsel Stadt/Land

    Und ich kann dir sagen das ist bei einer Fahrt deutlich entspannter als wenn man die linke Hand noch auf der Mittelkonsole liegen hat und das darüber machen muss bzw. der Beifahrer das macht und entscheidet.

    Übrigens: Bei jedem Fahrzeug das ich kenne geht beim Betätigen der Hupe mit Blaulicht automatisch das Horn an. Ist das überall so?


    Bei uns ist der Taster wirklich komplett nur für Horn an/aus, nicht für Hornwechsel.

    Und den Arm habe ich auch nicht auf der Mittelkonsole liegen (Stichwort: System Strobel)

    Aber es ist mit dem Fußtaster wirklich entspannter: beide Hände am Lenkrad und kann dennoch gerade beim Patiententransport das Horn entsprechend nutzen.

    Ich bin sogar schon von einem anderen Blaulichtfahrer komisch gefragt worden, wie ich denn das Horn bedient habe (war ein Polizist, der nen Kollegen ins KH begleitet hat und neben mir vorne saß)


    Bei uns geht mit der Hupe zwar das Horn an, aber nur für einen Durchlauf (also einmal Tatütata). Diese Funktion nennt sich Hornbereitschaft und dient dazu, mit einem Tastendruck eine Folge zur Warnung (z.B. in Kolonnenfahrten) zu geben.


    Um nochmal zum Thema zurückzukommen: Ja, Sonder- und Wegerechte sind zwei verschiedene Paar Schuhe, hängen aber dennoch miteinander zusammen.

    Da gab es mal im Internet eine schöne Diskussion: §38 StVO sagt ja aus, dass man sich in gewisser Weise über die anderen Paragrafen der StVO hinwegsetzen kann. Aber die Sorgfaltspflicht aus §1 StVO gilt weiterhin - die wurde genau deshalb sogar in etwas verschärfter Form in §38 StVO eingefügt.


    Grundsätzlich gilt aber: die Entscheidung liegt beim Fahrer des Einsatzfahrzeugs, er muss sich aber im Klaren darüber sein, was welche Fahrtweise für Folgen haben kann.

  • Nun war es ja gestern so, dass der RTW zudem auch noch ohne zu blinken vor mir links abgebogen ist. Woher sollte ich wissen, dass er abbiegen will?

    Ich würde sagen, in diesem Fall war es dann wohl ganz klar Wegerecht, das er in Anspruch genommen hat. Hart bremsen musste ich zwar nicht, aber dennoch hat er mir im eigentlichen Sinne die Vorfahrt genommen...


    By the way: ich war jahrzehntelang aktiv in einer FF welche in ruhigen Jahren 250-270 Einsätze hat. Ich bin selber so manchen Kilometer in dieser Zeit mit Sonderrechten gefahren-

    Ich fahre lieber mit Zuviel Horn als mit zuwenig.

    Ich wiederhole diese Zitat weil dies auch vollkommen meine Meinung vertritt.

  • Also ich muss sagen, auch wenn ich persönlich auch eher mit mehr als zu wenig Horn fahren würde (nix Maschinist daher auch nix Fahren) und sich das auf den ersten Blick schon hart an der Grenze, bzw. eventuell drüber anhört, war ich nicht dabei, der Fahrer des RTW kann sich hier auch nicht äußern daher Maße ich mir hier nicht an mir ein Urteil zu erlauben.

    Kann Nett sein - Kann aber auch die Axt im Wald sein... Wie man in den Wald hinein ruft, so schallt es heraus.


    Fühlt sich derzeit gezwungen für Dinge Partei zu ergreifen mit denen er selbst unzufrieden ist.

  • Naja, man darf nicht vergessen wir kennen die Situation in dem Moment nicht, hat ihm sein Kollege grade was zugerufen, war die Situation Hinten drin grade "ungewöhnlich" oder war einfach der Blinker kaputt? Alles Dinge die wir hier nicht kennen. Und ich finde es Moralisch fragwürdig ein Urteil über jemanden abzugeben, wenn man nicht die ganze Situation kennt.

    Kann Nett sein - Kann aber auch die Axt im Wald sein... Wie man in den Wald hinein ruft, so schallt es heraus.


    Fühlt sich derzeit gezwungen für Dinge Partei zu ergreifen mit denen er selbst unzufrieden ist.

  • Naja, man darf nicht vergessen wir kennen die Situation in dem Moment nicht, hat ihm sein Kollege grade was zugerufen, war die Situation Hinten drin grade "ungewöhnlich" oder war einfach der Blinker kaputt? Alles Dinge die wir hier nicht kennen. Und ich finde es Moralisch fragwürdig ein Urteil über jemanden abzugeben, wenn man nicht die ganze Situation kennt.

    Sehe ich etwas anders:

    1. es war definitiv eine Anfahrt, weil hier kein KH ist, also keine ungewöhnliche Situation hinten drin.

    2. gerade als Fahrer eines Fahrzeuges mit Sonderrechten habe ich besondere Vorsicht walten zu lassen. Es gibt genügend Gerichtsurteile die sich mit fahren mit Sonderrechten befassen und die gehen nicht immer "gut" für die Fahrer aus.

  • Naja, bei dir ist es das Eine du warst ja direkt da, du kannst gewisse Dinge natürlich besser beurteilen als die anderen Hier. Dennoch kennst auch du nicht die gesamte Lage.

    Es gibt da einen Spruch: Es gibt drei Wahrheiten: Die, die du glaubst, die die der Andere Glaubt und das, was wirklich passiert ist.


    Für alle anderen finde ich es aber nach wie vor sehr kritisch da jetzt mit der Moralkeule draufzuhauen. Wir kennen nur den Teil, den du uns erzählt hast, auf dieser Basis hier die Moralkeule zu Schwingen halte ich für Falsch.

    Kann Nett sein - Kann aber auch die Axt im Wald sein... Wie man in den Wald hinein ruft, so schallt es heraus.


    Fühlt sich derzeit gezwungen für Dinge Partei zu ergreifen mit denen er selbst unzufrieden ist.