illegal entsorgter Müll

  • Hey Community!


    Ein kleiner Einsatz für die Polizei:


    Illegal entsorgter Müll:

    Dies kann natürlich alles mögliche sein, vom herrenlosen Müllsack mitten im Wald, Sperrmüll der nicht angemeldet wurde, bis zum Behälter mit unbekannter Flüssigkeit ist hier theoretisch alles möglich.


    Was wird benötigt?


    1x FuStw


    Ausbreitungsmöglichkeiten:

    Sperrmüllbrand

    Mülleimerbrand

    Unbekannte Substanz (?)

    Credits:

    250



    Was haltet ihr davon? Oder sollte man eurer Meinung nach den Einsatz stärker gliedern?

    Einmal editiert, zuletzt von Keksgesicht () aus folgendem Grund: GW-G entfernt

  • Ich glaube, das sowas eher Aufgabe des Ordnungsamtes und nicht der Polizei ist. Auch finde ich den GW-G irgendwie unpassend, wenn sollte zu mindestens noch ein LF prozentual angefordert werden.

  • Kommt auf den Müll bzw. die Menge drauf an, dann könnte es eine Straftat nach $326 StGB sein und die Polizei nimmt ihn (den Vorfall) auf.
    Entsorgung ist dann durch die Gemeinde oder eine Fachfirma.

    Gehen wir davon aus, eine größere Menge Müll ist (Wilde Deponie), dann würde ich noch ein LF dazu nehmen.
    Der GW-G könnte man aus dem Grund vielleicht gebrauchen, weil geringere Mengen von einem Stoff aufgenommen werden müssen. Maybe ?

  • Vielleicht könnte man vor dem Hintergrund den Titel zu "Illegale Entsorgung gefährlicher Abfälle" ändern.


    Ich weiß auch: Das ist erstmal noch lang und sperrig, aber vielleicht hat ja noch jemand eine Idee für einen kürzeren Titel. So wäre aber zumindest das O-Amt raus und auch entsprechende FW-Anforderungen sind plausibler.

  • https://www.innsalzach24.de/in…g-parkplatz-11883453.html

    https://www.br.de/nachrichten/…izei-sucht-zeugen,RLv9Fnz


    Heißt anscheinend offiziell "Verstoß gegen das Kreislaufwirtschaftsgesetz" aka illegale Müllentsorgung.



    Kommt auf den Müll bzw. die Menge drauf an, dann könnte es eine Straftat nach $326 StGB sein und die Polizei nimmt ihn (den Vorfall) auf.
    Entsorgung ist dann durch die Gemeinde oder eine Fachfirma.

    Darum hab ich auch das LF weggelassen, da die Entsorgung von einer Fachfirma oder dem Bauhof übernommen wird.

    Das GW-G habe ich drinnen, falls zum Beispiel mehrere Kanister mit unbekannten Inhalt vor Ort herumliegen und man das Sicherheitsrisiko für den Menschen nicht einschätzen kann (giftige Dämpfe, etc.).

  • https://www.innsalzach24.de/in…g-parkplatz-11883453.html

    https://www.br.de/nachrichten/…izei-sucht-zeugen,RLv9Fnz


    Heißt anscheinend offiziell "Verstoß gegen das Kreislaufwirtschaftsgesetz" aka illegale Müllentsorgung.

    Ganz so einfach ist das nicht. Ohne mich in der Tiefe in die Materie eingearbeitet zu haben, kann ich aber zumindest Folgendes sagen: Obwohl es sich beim KrWG um ein Bundesgesetz handelt, kann es durch entsprechende Länder-Abfallgesetze ergänzt werden. Die jeweils originär zuständige Behörde wird anscheinend durch Zuständigkeitsverordnungen festgelegt. Und zumindest für Niedersachsen und NRW ist das anscheinend nicht die Polizei. In Bayern hingegen scheint sie es zu sein.


    Ich würde mich daher hier nicht weiter mit dem KrWG aufhalten und direkt den bereits genannten Straftatbestand zur Orientierung wählen. Da beißt die Maus dann keinen Faden mehr ab, wer für solche Straftaten zuständig ist. Der Titel von Destro gefällt mir gut!

  • Das GW-G habe ich drinnen, falls zum Beispiel mehrere Kanister mit unbekannten Inhalt vor Ort herumliegen und man das Sicherheitsrisiko für den Menschen nicht einschätzen kann (giftige Dämpfe, etc.).

    ich glaube aber nicht, dass es jemals einen Einsatz für die Feuerwehr gab, wo nur ein GW-G gefordert wurde? Ein LF sollte den GW-G mindestens begleiten, zwecks Geuppenführer und Manpower.

  • ich glaube aber nicht, dass es jemals einen Einsatz für die Feuerwehr gab, wo nur ein GW-G gefordert wurde? Ein LF sollte den GW-G mindestens begleiten, zwecks Geuppenführer und Manpower.

    Ein GW-Mess, zur Probennahme, wäre doch einem GW-G vorrangig anzufordern :/

  • Ich will nur mal in den Raum werfen, inwieweit es denkbar ist, das man ständig Müll hat der nur mit einem GW-G weggemacht werden kann.

    Ich halte einen GWG dabei für Ziemlich realitätsfern. Selbst, wenn Gefahrstoffe in der Landschaft liegen ist, das wohl eher ein Fall für private es sei, den die Plörre läuft aus. Und jeder der die Scheiße in der Landschaft entsorgt wo man nur mit GW-G Ausrüstung darangehen will wird höllisch aufpassen das nichts Raus läuft. Wird nämlich ziemlich schwer das als Arbeitsunfall zu deklarieren, wenn man da ins KH fährt.

    Kann Nett sein - Kann aber auch die Axt im Wald sein... Wie man in den Wald hinein ruft, so schallt es heraus.


    Fühlt sich derzeit gezwungen für Dinge Partei zu ergreifen mit denen er selbst unzufrieden ist.

  • Sorry Leute bleibt mal auf dem Teppich - im Moment passiert genau das was ich schon oft genug angesprochen habe - wir diskutieren solange bis aus einer Mücke ein Elefant wird - lest einfach mal den Anfangspost (1xFuStW $ 1xGW-G mit 5% Wahrscheinlichkeit) - wir sind immer noch im LSSpiel und nicht im LSSimulator wo alles real sein muss - mit der Möglichkeit der Einsatzausbreitung kann Sebastian alles mögliche aus einem solchen kleinen Einsatz machen - bis jetzt hat das meiner Meinung nach auch immer geklappt. Ich will auch nicht die Diskussion abschaffen sonder nur für eine sinnvolle Diskussion über den Einsatz sorgen.

    Nachfolgend mein Vorschlag zur illegalen Müllentsorgung:

    1x FuStW - die Besatzung macht eine Erkundung und kann jetzt eine Nachforderung veranlassen oder das Ganze auf der PI fertig abklären (Beseitigung usw).

    Liebe Grüße

    :evil:l

    Spielername: DJGrisu112

    System: WIN10

    Browser: Firefox aktuelle Version

    ID: 237708


    "Gott zur Ehr - Dem Nächsten zur Wehr":saint:

    Wenn ich einzelne Wörter fett und in Großbuchstaben schreibe ist das kein Schreien sondern eine Hervorhebung:!:

    Ich wünsch mir den DISLIKE-Button wieder :!:

  • Naja: mag ja sein dass ich mal wieder unwissend bin (würde ich hier ausschließen) aber in meinem Universum transportiert ein GW-G nichts ab, das ist ja kein Tanklaster oder so. Da drauf sind allerhand Materialien um austretende Gefahrstoffe aufzufangen oder Leckagen zu beseitigen, der Abtransport und so weiter ist dann doch eher was für Fachfirmen denn so wie ich ausgebildet wurde ist die FW für die Gefahrenabwehr da und nicht als Mülltransport.


    Ich finde den Ursprungsvorschlag schon nicht ganz verkehrt so wie er ist auch wenn ich statt dem GW-G lieber ein (H)LF hinschicken würde mit dem man im Erstangriff ja nun auch schon ein paar Möglichkeiten hat. Dass man in bestimmten Situationen auch mal einen GW-G, einen GW-Mess und vielleicht auch noch eine GW-A für das Personal brauchen könnte wenn es mal länger dauert mag stimmen, dafür dass jemand "etwas Müll in die Gegend gekippt" hat muss man aber nicht gleich mit Kanonen auf Spatzen schießen. Ausnahmen bestätigen wie immer die Regel, die Frage ist ob man einen ganz normalen Einsatz will oder es die "Hätte-Wäre-Wenn"-Variante sein muss.

  • Darum hatte ich die Wahrscheinlichkeit auch nur auf 5% gesetzt, man kann das ganze, wie Ich oben im Beitrag stehen habe, auch über "Unbekannte Substanz" als Ausbreitung regeln. Das fand ich aber zu viel, wenn man nur von einem Kanister irgendwas oder ein paar geschlossene Malereimer dort stehen hat.