• 5 Fahrzeuge kann die kleine Pol max. beherbergen.


    Ist doch eigentlich nur gerecht, wenn die Polizei auch eine Lite Version bekommt.


    So mal blöd gefragt, da ich dort keine Ahnung habe. Kommt einer nicht zuerst in Gewahrsam auf die Wache und dann erst in (U-)Haft in die JVA? Dann haben die Wachzellen weiterhin ihren Sinn.

  • sollte ich hier falsch liegen dann bitte nicht sauer werden, wenn auf der kleinen Pol-Wache 5 Fahrzeuge reinpassen, wieviele Zellen können dann dort errichtet werden?

  • 5 Fahrzeuge kann die kleine Pol max. beherbergen.


    Ist doch eigentlich nur gerecht, wenn die Polizei auch eine Lite Version bekommt.


    So mal blöd gefragt, da ich dort keine Ahnung habe. Kommt einer nicht zuerst in Gewahrsam auf die Wache und dann erst in (U-)Haft in die JVA? Dann haben die Wachzellen weiterhin ihren Sinn.

    Ja, der Beschuldigte kommt zuerst in Gewahrsam (bei der POL oder am AG) - danach entscheidet der Richter am zuständigen Amtsgericht über die Anordnung von U-Haft.

    Es gibt allerdings auch den "normalen Gewahrsam" - geregelt in den Polizeigesetzen der Länder. Hierbei wird der in Gewahrsam Genommene nach Beendigung der Maßnahme wieder freigelassen.


    Somit haben die Zellen in den Wachen weiterhin ihre Daseinsberechtigung.